Dreieinhalb Jahre Haft für Tankstellen-Schläger
Kammer lässt Vorwurf des versuchten Totschlags fallen – Kamera filmte brutalen Angriff
Oldenburg – Dreieinhalb Jahre Gefängnis lautet das Urteil gegen einen 28-jährigen Oldenburger. Dem Mann wurde vorgeworfen, das 23-jährige Opfer in der Nacht zum 15. August des vergangenen Jahres grundlos und äußerst brutal zusammengeschlagen zu haben.
In der Tatnacht hatte der stark betrunkene Angeklagte in einer Tankstelle an der Nadorster Straße Bier und Lebensmittel einkaufen wollen, hatte aber keine Maske. Deswegen sprach er unter anderem den 23-Jährigen an, ob er nicht für ihn einkaufen könne. Der aber lehnte ab. Nun kam es zu einem Gerangel zwischen den Männern, in dessen Verlauf der Angeklagte den 23Jährigen mit zwei wuchtigen Faustschlägen niederstreckte.
Danach schlug der Angeklagte mindestens 14 Mal wuchtig auf das Gesicht des Opfers ein. Dessen Kopf lag auf dem Pflaster. Der 23-Jähritrug mehrere Brüche der Gesichtsknochen davon.
Der Angeklagte hätte nun noch mit einer Bierflasche zuschlagen können – hat es aber nicht getan. So oder so: Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann sprach von einer außergewöhnlichen Brutalität, die der Angeklagte gezeigt habe. Die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes wertete die Tat als gefährliche Körperverletzung.
Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen: Der Angeklagte habe zwar mit Tötungsvorsatz die Attacke begonnen, dann aber freiwillig von dem Opfer wieder abgelassen, erläuterte Bührmann. Dieser freiwillige Rücktritt vom Versuch einer Tötung muss sich strafbefreiend auswirken, was den Vorwurf eines versuchten Totschlags angeht.
Wie berichtet, war die Szenerie von Kameras der Tankstelle aufgezeichnet worden. Im Verfahren wurden die Vige deofilme angeschaut. Wirkte sich die an den Tag gelegte Brutalität strafverschärfend aus, kamen dem Angeklagten das Geständnis, eine Schmerzensgeldzahlung und die gezeigte Reue zugute. Auf Antrag des Strafverteidigers Sebastian Wendt wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagten aufgehoben. Er wurde aus der Haft entlassen, da kein Haftgrund mehr vorlag. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft. Bis zum Strafantritt bleibt er auf freiem Fuß.