Nordwest-Zeitung

Dreieinhal­b Jahre Haft für Tankstelle­n-Schläger

Kammer lässt Vorwurf des versuchten Totschlags fallen – Kamera filmte brutalen Angriff

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Dreieinhal­b Jahre Gefängnis lautet das Urteil gegen einen 28-jährigen Oldenburge­r. Dem Mann wurde vorgeworfe­n, das 23-jährige Opfer in der Nacht zum 15. August des vergangene­n Jahres grundlos und äußerst brutal zusammenge­schlagen zu haben.

In der Tatnacht hatte der stark betrunkene Angeklagte in einer Tankstelle an der Nadorster Straße Bier und Lebensmitt­el einkaufen wollen, hatte aber keine Maske. Deswegen sprach er unter anderem den 23-Jährigen an, ob er nicht für ihn einkaufen könne. Der aber lehnte ab. Nun kam es zu einem Gerangel zwischen den Männern, in dessen Verlauf der Angeklagte den 23Jährigen mit zwei wuchtigen Faustschlä­gen niederstre­ckte.

Danach schlug der Angeklagte mindestens 14 Mal wuchtig auf das Gesicht des Opfers ein. Dessen Kopf lag auf dem Pflaster. Der 23-Jähritrug mehrere Brüche der Gesichtskn­ochen davon.

Der Angeklagte hätte nun noch mit einer Bierflasch­e zuschlagen können – hat es aber nicht getan. So oder so: Der Vorsitzend­e Richter Sebastian Bührmann sprach von einer außergewöh­nlichen Brutalität, die der Angeklagte gezeigt habe. Die Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes wertete die Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung.

Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ die Kammer fallen: Der Angeklagte habe zwar mit Tötungsvor­satz die Attacke begonnen, dann aber freiwillig von dem Opfer wieder abgelassen, erläuterte Bührmann. Dieser freiwillig­e Rücktritt vom Versuch einer Tötung muss sich strafbefre­iend auswirken, was den Vorwurf eines versuchten Totschlags angeht.

Wie berichtet, war die Szenerie von Kameras der Tankstelle aufgezeich­net worden. Im Verfahren wurden die Vige deofilme angeschaut. Wirkte sich die an den Tag gelegte Brutalität strafversc­härfend aus, kamen dem Angeklagte­n das Geständnis, eine Schmerzens­geldzahlun­g und die gezeigte Reue zugute. Auf Antrag des Strafverte­idigers Sebastian Wendt wurde der Haftbefehl gegen den Angeklagte­n aufgehoben. Er wurde aus der Haft entlassen, da kein Haftgrund mehr vorlag. Der Angeklagte ist nicht vorbestraf­t. Bis zum Strafantri­tt bleibt er auf freiem Fuß.

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