Rekordtief bei Übernachtungen
Corona trifft Hotelbranche
Das Landgericht München I hat entschieden, dass auch die Kosten, die einem Vermieter für das Fällen eines morschen Baumes entstanden sind, als Kosten für die Gartenpflege zu den Nebenkosten gehören können, die auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Es handele sich dabei um umlagefähige Betriebskosten. Mieter können nicht argumentieren, es seien Instandhaltungsmaßnahmen, die vom Vermieter zu bezahlen sind. Zur „Gartenpflege” im Sinne der Betriebskostenverordnung gehöre auch das Fällen eines kranken, morschen oder abgestorbenen Baumes – auch wenn solche Baumfällkosten regelmäßig erst nach Jahrzehnten entstünden (31 S 3302/20).
Wiesbaden/Hamburg – Reisebeschränkungen und zeitweise Übernachtungsverbote für Privatleute in der Corona-Pandemie haben das Hotelgewerbe in Deutschland 2020 mit voller Wucht getroffen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sank die Zahl der Übernachtungen von Reisenden aus dem In- und Ausland gegenüber dem Vorjahr um 39 Prozent auf 302,3 Millionen. Es war der niedrigste Stand seit dem Vorliegen gesamtdeutscher Ergebnisse im Jahr 1992, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
Einer Umfrage zufolge verpasste die Corona-Pandemie der Reiselust der Bundesbürger 2020 einen kräftigen Dämpfer. Lediglich 37 Prozent der mehr als 3000 Befragten waren mindestens fünf Tage verreist, geht aus der Tourismusanalyse der Hamburger Stiftung für Zukunftsfragen von British American Tobacco (BAT) hervor. Im Vorjahr waren es noch 61 Prozent.
Der Anteil der Inlandsreisen stieg im Vergleich zum Vorjahr um gut 21 Prozentpunkte auf 55,5 Prozent. Das entspricht den Angaben zufolge dem Reiseverhalten der 1970er Jahre.