Tod vorgetäuscht – Paar entgeht Gefängnis
Milde Strafe für angeklagtes Ehepaar nach versuchtem Versicherungsbetrug
Wenige Tage nach Erscheinen einer Doku über ihr Leben unter der Vormundschaft ihres Vaters hat sich die USPopsängerin Britney Spears selbst zu ihrer derzeitigen Lage abseits der Showbühnen geäußert. „Ich werde es immer lieben, auf der Bühne zu stehen. Aber ich nehme mir die Zeit, um zu lernen und um ein normaler Mensch zu sein“, schrieb die 39-Jährige am Dienstag (Ortszeit) auf ihrem Instagram-Profil. Sie liebe es, derzeit einfach das Wesentliche des alltäglichen Lebens zu genießen.
Kiel – Er täuschte seinen Tod auf der Ostsee vor, um sich aus einer finanziellen Krise zu befreien: Wegen versuchten Versicherungsbetrugs hat das Landgericht Kiel einen 53 Jahre alten Mann und dessen Ehefrau am Mittwoch zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie sprachen das Paar in einem Fall schuldig, in weiteren 13 Fällen wurden die Angeklagten freigesprochen. Den 53-Jährigen verurteilte die Kammer zu einem Jahr und neun Monaten, seine Frau zu einem Jahr.
Das Ehepaar war angeklagt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäuscht zu haben, um von 14 Lebens- und Unfallversicherungen 4,1 Millionen Euro zu kassieren. Dazu
Der Angeklagte wurde vom Landgericht Kiel in einem von 13 Fällen schuldig gesprochen.
hatte der Mann nach Überzeugung des Gerichts einen Motorbootunfall und sein Ertrinken auf der Ostsee vorgetäuscht und sich anschließend monatelang versteckt. Zur Auszahlung kam es nicht. Das
Paar und die ebenfalls angeklagte Mutter des Mannes flogen vorher auf.
Die Staatsanwältin hatte für den 53-Jährigen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und für seine Frau von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Verfahren gegen die mitangeklagte 87-jährige Mutter war abgetrennt worden. Die Verteidiger hatten in allen Fällen auf Freispruch plädiert. Ihrer Überzeugung nach war das Paar bei der Umsetzung des gemeinsamen Tatplans nicht über straflose Vorbereitungshandlungen hinausgekommen.
Nach Angaben des Vorsitzenden Richters hätten die Angeklagten nur in einem Fall mit der unmittelbaren Auszahlung eines Geldbetrags einer Unfallversicherung rechnen können. Der Angeklagte sei die treibende Kraft des Vorhabens gewesen und habe seine Frau und seine betagte Mutter hineingezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kündigte Revision an.