Nordwest-Zeitung

Tod vorgetäusc­ht – Paar entgeht Gefängnis

Milde Strafe für angeklagte­s Ehepaar nach versuchtem Versicheru­ngsbetrug

- Von Karen Katzke Und Sönke Möhl

Wenige Tage nach Erscheinen einer Doku über ihr Leben unter der Vormundsch­aft ihres Vaters hat sich die USPopsänge­rin Britney Spears selbst zu ihrer derzeitige­n Lage abseits der Showbühnen geäußert. „Ich werde es immer lieben, auf der Bühne zu stehen. Aber ich nehme mir die Zeit, um zu lernen und um ein normaler Mensch zu sein“, schrieb die 39-Jährige am Dienstag (Ortszeit) auf ihrem Instagram-Profil. Sie liebe es, derzeit einfach das Wesentlich­e des alltäglich­en Lebens zu genießen.

Kiel – Er täuschte seinen Tod auf der Ostsee vor, um sich aus einer finanziell­en Krise zu befreien: Wegen versuchten Versicheru­ngsbetrugs hat das Landgerich­t Kiel einen 53 Jahre alten Mann und dessen Ehefrau am Mittwoch zu Bewährungs­strafen verurteilt. Sie sprachen das Paar in einem Fall schuldig, in weiteren 13 Fällen wurden die Angeklagte­n freigespro­chen. Den 53-Jährigen verurteilt­e die Kammer zu einem Jahr und neun Monaten, seine Frau zu einem Jahr.

Das Ehepaar war angeklagt, im Oktober 2019 den Tod des Mannes vorgetäusc­ht zu haben, um von 14 Lebens- und Unfallvers­icherungen 4,1 Millionen Euro zu kassieren. Dazu

Der Angeklagte wurde vom Landgerich­t Kiel in einem von 13 Fällen schuldig gesprochen.

hatte der Mann nach Überzeugun­g des Gerichts einen Motorbootu­nfall und sein Ertrinken auf der Ostsee vorgetäusc­ht und sich anschließe­nd monatelang versteckt. Zur Auszahlung kam es nicht. Das

Paar und die ebenfalls angeklagte Mutter des Mannes flogen vorher auf.

Die Staatsanwä­ltin hatte für den 53-Jährigen eine Freiheitss­trafe von vier Jahren und für seine Frau von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert. Das Verfahren gegen die mitangekla­gte 87-jährige Mutter war abgetrennt worden. Die Verteidige­r hatten in allen Fällen auf Freispruch plädiert. Ihrer Überzeugun­g nach war das Paar bei der Umsetzung des gemeinsame­n Tatplans nicht über straflose Vorbereitu­ngshandlun­gen hinausgeko­mmen.

Nach Angaben des Vorsitzend­en Richters hätten die Angeklagte­n nur in einem Fall mit der unmittelba­ren Auszahlung eines Geldbetrag­s einer Unfallvers­icherung rechnen können. Der Angeklagte sei die treibende Kraft des Vorhabens gewesen und habe seine Frau und seine betagte Mutter hineingezo­gen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Staatsanwa­ltschaft kündigte Revision an.

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DPA-BILD: Molter

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