Högel-Prozess nimmt Hürde
Befangenheitsanträge abgelehnt – Anklage gegen Ex-Chefs im Klinikum
Blitzer: Geschwindigkeitskontrollen der Stadt Oldenburg gibt es am Mittwoch am Herrenweg und am Kaspersweg. Am Donnerstag blitzt es am Giesenweg und am Sandweg.
Sperrung: Wegen erhöhtem Baustellenverkehr an der Baustellenzufahrt des nördlichen Bahngeländes am Großmarkt (Ofenerdiek) muss der Gehund Radweg Ewald-SanderPadd von Montag, 1. März, bis voraussichtlich Sonntag, 18. April, voll gesperrt werden.
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Steffen
Oldenburg – Der Vorwurf der Befangenheit gegen das Landgericht im zweiten Högel-Verfahren ist juristisch geklärt: Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) wies die Beschwerde von beschuldigten ehemaligen Vorgesetzten des Patientenmörders Niels Högel zurück. Richter Sebastian Bührmann sei wegen seiner Äußerungen zu einer Zusammenlegung der Verfahren gegen ExVorgesetzte in Delmenhorst und in Oldenburg nicht befangen, entschied das OLG.
Zuvor hatte bereits das Landgericht die Befangenheitsanträge abgelehnt; dagegen waren die Beschuldigten beim OLG vorgegangen.
Im zweiten Högel-Prozess soll geklärt werden, ob damalige Vorgesetzte und Kollegen den Patientenmörder hätten früher stoppen können. Die Staatsanwaltschaft wirft im
Fall der Morde im Krankenhaus Delmenhorst und im Klinikum Oldenburg Beschäftigten vor, sie hätten das Risiko weiterer Morde gekannt, aber nichts unternommen.
Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück. Mit dem damaligen Erkenntnisstand hätte sich die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht begründen lassen, erklärt Sven Thomas, Verteidiger eines beschuldigten früheren Chefarztes des Klinikums Oldenburg.
Richter Sebastian Bührmann hat verfügt, die Verfahren gegen Beschäftigte in Delmenhorst und in Oldenburg zu verbinden, sobald die Entscheidung über die Eröffnung des Oldenburger Fall steht. Das OLG hält diese Verfügung für unbedenklich, weil sich Bührmann im bereits eröffneten Delmenhorster Verfahren, und nicht im Oldenburger Verfahren, geäußert habe.