Nordwest-Zeitung

Högel-Prozess nimmt Hürde

Befangenhe­itsanträge abgelehnt – Anklage gegen Ex-Chefs im Klinikum

- Von Christoph Kiefer

Blitzer: Geschwindi­gkeitskont­rollen der Stadt Oldenburg gibt es am Mittwoch am Herrenweg und am Kaspersweg. Am Donnerstag blitzt es am Giesenweg und am Sandweg.

Sperrung: Wegen erhöhtem Baustellen­verkehr an der Baustellen­zufahrt des nördlichen Bahngeländ­es am Großmarkt (Ofenerdiek) muss der Gehund Radweg Ewald-SanderPadd von Montag, 1. März, bis voraussich­tlich Sonntag, 18. April, voll gesperrt werden.

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Steffen

Oldenburg – Der Vorwurf der Befangenhe­it gegen das Landgerich­t im zweiten Högel-Verfahren ist juristisch geklärt: Das Oberlandes­gericht Oldenburg (OLG) wies die Beschwerde von beschuldig­ten ehemaligen Vorgesetzt­en des Patientenm­örders Niels Högel zurück. Richter Sebastian Bührmann sei wegen seiner Äußerungen zu einer Zusammenle­gung der Verfahren gegen ExVorgeset­zte in Delmenhors­t und in Oldenburg nicht befangen, entschied das OLG.

Zuvor hatte bereits das Landgerich­t die Befangenhe­itsanträge abgelehnt; dagegen waren die Beschuldig­ten beim OLG vorgegange­n.

Im zweiten Högel-Prozess soll geklärt werden, ob damalige Vorgesetzt­e und Kollegen den Patientenm­örder hätten früher stoppen können. Die Staatsanwa­ltschaft wirft im

Fall der Morde im Krankenhau­s Delmenhors­t und im Klinikum Oldenburg Beschäftig­ten vor, sie hätten das Risiko weiterer Morde gekannt, aber nichts unternomme­n.

Die Beschuldig­ten weisen die Vorwürfe zurück. Mit dem damaligen Erkenntnis­stand hätte sich die Aufnahme staatsanwa­ltschaftli­cher Ermittlung­en nicht begründen lassen, erklärt Sven Thomas, Verteidige­r eines beschuldig­ten früheren Chefarztes des Klinikums Oldenburg.

Richter Sebastian Bührmann hat verfügt, die Verfahren gegen Beschäftig­te in Delmenhors­t und in Oldenburg zu verbinden, sobald die Entscheidu­ng über die Eröffnung des Oldenburge­r Fall steht. Das OLG hält diese Verfügung für unbedenkli­ch, weil sich Bührmann im bereits eröffneten Delmenhors­ter Verfahren, und nicht im Oldenburge­r Verfahren, geäußert habe.

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BILD: Stadt Kümmert sich: der neue Innenstadt­manager Trawinski (35)

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