„Slalom laufen“um geparkte Autos
Versperrte Bürgersteige für Fußgänger und Rollstuhlfahrer problematisch – Zu schmale Straßen
Ziegelhofviertel – In vielen Teilen Oldenburgs ist die Fußgängerzufriedenheit durch parkende Autos auf den Gehwegen beeinträchtigt. Der Oldenburger Gerald WernerKloth ist Bewohner des Ziegelhofviertels. Auch hier ist das Problem vorhanden. „Mit den schönen Bürgersteigen mit altem Klinker und Granitbordsteinen könnte ich sehr zufrieden sein“, sagt er. Doch die Bürgersteige seien dort dauerhaft von Autos seitwärts so beparkt, dass die Benutzung teilweise „nur als Trampelpfad“möglich sei.
Bürgersteig nicht nutzbar
Insbesondere beklagt er die Situation in der Tangastraße. An dieser Stelle gebe es keine Regulierung, die das Parken auf der Straße vorschreibt oder wechselseitig Parkplätze ausweist.
„Fußgängern ist es also unmöglich zu zweit nebeneinander ohne Unterbrechung auf dem Bürgersteig zu laufen“, sagt der Oldenburger. Menschen mit Rollator oder im Rollstuhl könnten den Bürgersteig oft gar nicht benutzen.
Durch das Gewicht der Fahrzeuge würden zudem die Pflastersteine brechen und sich Löcher bilden.
„Es kann nicht sein, dass später die Anlieger zur Kasse gebeten werden, um die Kosten für eine Reparatur in Betonoptik
zu finanzieren. Betonsteine würden den schweren Fahrzeugen auf den Bürgersteigen besser standhalten und natürlich viel sicherer sein, rauben dem Stadtteil aber seinen Charme“, findet Gerald Werner-Kloth.
Er würde sich wünschen, dass die Stadt die Straße mit Linien versehen würde und überlegt, Parkverbotsschilder aufzustellen. „So lädt vermutlich nicht nur das Ziegelhofviertel wieder zum Flanieren ein und wird zur Attraktion“,
ist der Oldenburger überzeugt.
Auf Anfrage unserer Redaktion teilt die Stadt mit, dass der Platz in den Vierteln sehr begrenzt sei und deshalb Kompromisse gefunden werden müssen. „In der Stadt Oldenburg
gibt es in vielen älteren Stadtquartieren zunehmend Schwierigkeiten den ruhenden Verkehr unterzubringen“, sagt Stadtsprecher Reinhard Schenke. Einerseits würden die Fahrbahnbreiten der vor vielen Jahren ausgebauten Straßen oftmals nicht ausreichen, um Fahrzeuge vollständig auf der Fahrbahn abzustellen. Außerdem verbiete es die Art der Grundstücksbebauung häufig, private Einstellmöglichkeiten zu schaffen. „Deshalb duldet die Stadt insbesondere in historischen Stadtquartieren, dort, wo die Gehwegbreiten ausreichen, ein aufgesetztes Parken auf den öffentlichen Gehwegen.
Diese seit etlichen Jahren mit der Polizei vereinbarte und praktizierte Regelung ist nach unserer Einschätzung sinnvoll und für alle Verkehrsteilnehmer durchaus zumutbar“, so Schenke.
Einzuhaltende Breite
Die Sicherheit der Fußgänger sei nicht gefährdet, wenn durch diese Regelung ausreichende Gehwegbreiten von mindestens 80 Zentimetern verbleiben. Der Zentrale Außendienst der Stadt Oldenburg ist gehalten, darauf zu achten, dass diese Mindestbreiten zum Schutz der Fußgänger verbleiben.