Neue Hilfen für Restaurants und Eltern
Vor allem Geringverdiener sollen profitieren – Kritik aus Wirtschaft und Sozialverbänden
Berlin – Lockdown, Maskentragen, Homeoffice – die anhaltenden Einschränkungen wegen der Corona-Pandemie zehren nicht nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehmen oft auch viel Geld. Familien, Geringverdienern, Restaurants und Unternehmen mit Verlusten greift die schwarz-rote Koalition jetzt nochmals unter die Arme. Dazu hat das Regierungsbündnis zwei Pakete geschnürt, die am Freitag im Bundestag beschlossen wurden. Doch Opposition und Wirtschaft ist das nicht genug. Und auch die Länder dürfen – voraussichtlich Anfang März – ihre Meinung kundtun. Die Hilfen sollen die Konjunktur ankurbeln und die Menschen dazu bewegen, wieder mehr Geld auszugeben. Um folgende Hilfen geht es dieses Mal:
■ KINDERBONUS
Für jedes Kind, das in diesem Jahr Kindergeld bekommt, gibt es einen Bonus von einmalig 150 Euro. Ausgezahlt wird das Geld im Mai – und zwar automatisch. Den Bund kostet das rund 2,1 Milliarden Euro. Nach Angaben von Familienministerin Franziska Giffey (SPD) erhalten mehr als zehn Millionen Familien den Bonus. Gerade in der Krise bräuchten sie Stabilität und Sicherheit. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten: Bei der Steuer wird er mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon.
Im vergangenen Jahr hatte es einen Kinderbonus von 300 Euro gegeben. Damals wirkte die Maßnahme einer Studie zufolge besser als die Senkung der Mehrwertsteuer. Von den gut vier Milliarden Euro seien wohl knapp zwei Drittel für Konsum genutzt worden, fand das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) heraus.
■ GRUNDSICHERUNG
Erwachsene Geringverdiener, Langzeitarbeitslose und Sozialhilfebezieher sollen ebenfalls einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen. Das Sozialministerium begründet das mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneartikel und zusätzliche Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden. Zugleich soll es auch weiterhin schnell gehen, Leistungen aus den Grundsicherungssystemen zu beantragen – langwierige Prüfungen bleiben bis Jahresende ausgesetzt.
Sozialverbände sowie Grüne und Linke sind von der einmaligen Hilfe enttäuscht. Der Sozialverband VdK forderte einen monatlichen Zuschuss statt eines „Tropfens auf den brennend heißen Stein“.
■ RESTAURANTs
Seit Monaten sind die Restaurants wieder zu und können ihre Verluste auch kaum durch das Liefergeschäft auffangen. Die Bundesregierung will ihnen steuerlich unter die Arme greifen: Auf Speisen in der Gastronomie soll auch weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann allerdings erst wirken, wenn die Gastronomie wieder öffnen darf – deshalb soll die Steuersenkung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet.
■ UNTERNEHMEN
Unternehmen, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilfe liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahlungen, ohne den sogenannten Verlustrücktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbekommen.
Wirtschaftsverbänden und Teilen der Opposition geht das nicht weit genug: Die Summe und der Zeitraum für den Verlustrücktrag müssten deutlich angehoben werden, forderten acht Verbände zuletzt in einer Stellungnahme.