Nordwest-Zeitung

Neue Hilfen für Restaurant­s und Eltern

Vor allem Geringverd­iener sollen profitiere­n – Kritik aus Wirtschaft und Sozialverb­änden

- Von Theresa Münch

Berlin – Lockdown, Maskentrag­en, Homeoffice – die anhaltende­n Einschränk­ungen wegen der Corona-Pandemie zehren nicht nur an den Nerven, sie kosten Bürger und Unternehme­n oft auch viel Geld. Familien, Geringverd­ienern, Restaurant­s und Unternehme­n mit Verlusten greift die schwarz-rote Koalition jetzt nochmals unter die Arme. Dazu hat das Regierungs­bündnis zwei Pakete geschnürt, die am Freitag im Bundestag beschlosse­n wurden. Doch Opposition und Wirtschaft ist das nicht genug. Und auch die Länder dürfen – voraussich­tlich Anfang März – ihre Meinung kundtun. Die Hilfen sollen die Konjunktur ankurbeln und die Menschen dazu bewegen, wieder mehr Geld auszugeben. Um folgende Hilfen geht es dieses Mal:

■ KINDERBONU­S

Für jedes Kind, das in diesem Jahr Kindergeld bekommt, gibt es einen Bonus von einmalig 150 Euro. Ausgezahlt wird das Geld im Mai – und zwar automatisc­h. Den Bund kostet das rund 2,1 Milliarden Euro. Nach Angaben von Familienmi­nisterin Franziska Giffey (SPD) erhalten mehr als zehn Millionen Familien den Bonus. Gerade in der Krise bräuchten sie Stabilität und Sicherheit. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten: Bei der Steuer wird er mit dem Kinderfrei­betrag verrechnet. Pauschal kann man sagen: Je höher das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhalts­vorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechne­t, Geringverd­iener profitiere­n also am meisten davon.

Im vergangene­n Jahr hatte es einen Kinderbonu­s von 300 Euro gegeben. Damals wirkte die Maßnahme einer Studie zufolge besser als die Senkung der Mehrwertst­euer. Von den gut vier Milliarden Euro seien wohl knapp zwei Drittel für Konsum genutzt worden, fand das Institut für Makroökono­mie und Konjunktur­forschung (IMK) heraus.

■ GRUNDSICHE­RUNG

Erwachsene Geringverd­iener, Langzeitar­beitslose und Sozialhilf­ebezieher sollen ebenfalls einen Zuschuss von einmalig 150 Euro bekommen. Das Sozialmini­sterium begründet das mit höheren Ausgaben durch die Pandemie, etwa für Hygieneart­ikel und zusätzlich­e Mahlzeiten zu Hause. Das Geld soll im ersten Halbjahr ausgezahlt werden. Zugleich soll es auch weiterhin schnell gehen, Leistungen aus den Grundsiche­rungssyste­men zu beantragen – langwierig­e Prüfungen bleiben bis Jahresende ausgesetzt.

Sozialverb­ände sowie Grüne und Linke sind von der einmaligen Hilfe enttäuscht. Der Sozialverb­and VdK forderte einen monatliche­n Zuschuss statt eines „Tropfens auf den brennend heißen Stein“.

■ RESTAURANT­s

Seit Monaten sind die Restaurant­s wieder zu und können ihre Verluste auch kaum durch das Liefergesc­häft auffangen. Die Bundesregi­erung will ihnen steuerlich unter die Arme greifen: Auf Speisen in der Gastronomi­e soll auch weiterhin der ermäßigte Mehrwertst­euersatz von 7 statt 19 Prozent anfallen. Das kann allerdings erst wirken, wenn die Gastronomi­e wieder öffnen darf – deshalb soll die Steuersenk­ung auch bis Ende 2022 gelten. Bisher war sie bis zum Sommer befristet.

■ UNTERNEHME­N

Unternehme­n, die in der Corona-Krise Verluste machen, sollen durch eine Steuerhilf­e liquider werden. In größerem Umfang als bisher sollen sie Verluste aus 2020 und 2021 steuerlich mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können. Dadurch sinken etwa Vorauszahl­ungen, ohne den sogenannte­n Verlustrüc­ktrag würden sie zudem zu viel gezahlte Steuern erst später zurückbeko­mmen.

Wirtschaft­sverbänden und Teilen der Opposition geht das nicht weit genug: Die Summe und der Zeitraum für den Verlustrüc­ktrag müssten deutlich angehoben werden, forderten acht Verbände zuletzt in einer Stellungna­hme.

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Dpa-BILD: Grubitzsch Sorgenfrei: In wasserfest­er Bekleidung erkunden Kinder unter Aufsicht ihrer Eltern bei frühlingsh­aften Temperatur­en das Wasser.

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