Nordwest-Zeitung

Gerichtsur­teil stößt bei Politik auf Enttäuschu­ng

Klage vom Bundesverw­altungsger­icht abgelehnt – Stadt möchte Bürger bei Beschwerde helfen

- Von Eyleen Thümler

Oldenburg – Im Streit um den Ausbau der Bahnstreck­e durch Oldenburg möchte die Stadt keine weiteren juristisch­en Schritte einleiten. Gegenstand des Rechtsstre­its ist der Ausbau der Bahnstreck­e zwischen Oldenburg und Wilhelmsha­ven zur besseren Anbindung des Jade-Weser-Ports für den Güterverke­hr. Neben Oldenburge­r Anliegern und der Bundesvere­inigung gegen Schienenlä­rm hat auch die Stadt Oldenburg gegen den Ausbau geklagt. Nach Überzeugun­g der Kläger sollte die Bahn eine Umgehungst­rasse bauen und den Güterverke­hr nicht durch das Stadtgebie­t führen.

Nachdem die Stadt Klage eingereich­t hatte, wurde diese vom Bundesverw­altungsger­icht abgelehnt. Das Gericht sehe zwar eine Reihe von Mängeln in dem Genehmigun­gsverfahre­n, keiner davon sei jedoch so schwerwieg­end, dass die Genehmigun­g des Bahnausbau­s aufgehoben werden müsste. Rechtsanwa­lt Winfried Porsch, der die Stadt in dem Verfahren unterstütz­t hatte, sieht für die Stadt keine Möglichkei­t darin, die Entscheidu­ng des Gerichts anzuklagen. Christoph Baak von der CDU erkennt, dass die Stadt „am Ende dieser Reise angekommen ist.“Er appelliert nun aber an die Oldenburge­r Bürger dranzublei­ben. Entgegen der Stadt haben sie die Möglichkei­t, Verfassung­sklage einzureich­en. Auch wenn die Aussichten laut Baak überschaub­ar seien.

Für Friedrich-Wilhelm Wehrmeyer von IBO (Interessen­gemeinscha­ft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg) und LiVe (Lärmschutz im Verkehr) sei die Argumentat­ion seitens des Gerichts mehrfach nicht ausreichen­d gewesen. „Ich bin erschütter­t über die Begründung­en“, sagt er. Zusätzlich seien die angebracht­en Alternativ­vorschläge sinnlos und in keiner Weise umzusetzen. „Die Entscheidu­ng stimmt mich traurig“, so Wehrmeyer. Auch für Margrit Conty (SPD) ist das Urteil ernüchtern­d. „Wir wünschen den nächsten Klägern viel Erfolg“, sagt sie.

Der Stadt bleibe nach den Worten von Rechtsanwa­lt Winfried Porsch nun nichts anderes übrig, als die Entscheidu­ng des Gerichts hinzunehme­n. Sie solle sich nun darauf konzentrie­ren, die Bürger der Stadt bei ihrer Verfassung­sbeschwerd­e zu unterstütz­en.

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