Gerichtsurteil stößt bei Politik auf Enttäuschung
Klage vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt – Stadt möchte Bürger bei Beschwerde helfen
Oldenburg – Im Streit um den Ausbau der Bahnstrecke durch Oldenburg möchte die Stadt keine weiteren juristischen Schritte einleiten. Gegenstand des Rechtsstreits ist der Ausbau der Bahnstrecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven zur besseren Anbindung des Jade-Weser-Ports für den Güterverkehr. Neben Oldenburger Anliegern und der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm hat auch die Stadt Oldenburg gegen den Ausbau geklagt. Nach Überzeugung der Kläger sollte die Bahn eine Umgehungstrasse bauen und den Güterverkehr nicht durch das Stadtgebiet führen.
Nachdem die Stadt Klage eingereicht hatte, wurde diese vom Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Das Gericht sehe zwar eine Reihe von Mängeln in dem Genehmigungsverfahren, keiner davon sei jedoch so schwerwiegend, dass die Genehmigung des Bahnausbaus aufgehoben werden müsste. Rechtsanwalt Winfried Porsch, der die Stadt in dem Verfahren unterstützt hatte, sieht für die Stadt keine Möglichkeit darin, die Entscheidung des Gerichts anzuklagen. Christoph Baak von der CDU erkennt, dass die Stadt „am Ende dieser Reise angekommen ist.“Er appelliert nun aber an die Oldenburger Bürger dranzubleiben. Entgegen der Stadt haben sie die Möglichkeit, Verfassungsklage einzureichen. Auch wenn die Aussichten laut Baak überschaubar seien.
Für Friedrich-Wilhelm Wehrmeyer von IBO (Interessengemeinschaft für die Bürger und ihre Umwelt im Großraum Oldenburg) und LiVe (Lärmschutz im Verkehr) sei die Argumentation seitens des Gerichts mehrfach nicht ausreichend gewesen. „Ich bin erschüttert über die Begründungen“, sagt er. Zusätzlich seien die angebrachten Alternativvorschläge sinnlos und in keiner Weise umzusetzen. „Die Entscheidung stimmt mich traurig“, so Wehrmeyer. Auch für Margrit Conty (SPD) ist das Urteil ernüchternd. „Wir wünschen den nächsten Klägern viel Erfolg“, sagt sie.
Der Stadt bleibe nach den Worten von Rechtsanwalt Winfried Porsch nun nichts anderes übrig, als die Entscheidung des Gerichts hinzunehmen. Sie solle sich nun darauf konzentrieren, die Bürger der Stadt bei ihrer Verfassungsbeschwerde zu unterstützen.