Betrunkener Fahrer auf A 28
Wilde Müllkippe im Ipweger Moor: In einem kleinen Waldstück haben Unbekannte diesen Müll illegal entsorgt, wie eine Spaziergängerin unserer Redaktion berichtete und dieses Foto schickte.
schon Teppiche oder sonstige Kleinmengen an Abfällen verbotswidrig abgelagert.“Einen größeren Fall habe es kürzlich in Edewecht gegeben. Dort seien am Hansaweg 64 Altreifen
illegal in der Landschaft entsorgt worden, schildert Hauschke.
Wird eine wilde Müllkippe entdeckt, wird ermittelt, ob sich beispielsweise durch Adressmaterial
Hinweise auf den Verursacher ergeben. Sofern Zeugen die Ablagerung beobachtet haben, werden diese dazu befragt, führt der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes
aus. Soweit der Verursacher der illegalen Müllentsorgung ermittelt werden kann, wird gegen diesen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und ein Bußgeld festgesetzt.
Weitere Ablageorte
Abfälle würden im Übrigen nicht nur in der freien Landschaft unerlaubt entsorgt, weiß Hauschke. Sie würden verbotener Weise auch an den Standorten von Glascontainern illegal abgelegt. Auch in Rastede gab es solche Fälle bereits.
Darüber hinaus sei festzustellen, dass Abfälle zu angemeldeten Sperrmüll dazugelegt werden und im Rahmen der Sperrmüllentsorgung nicht mitgenommen werden, so der Leiter des Abfallwirtschaftsbetriebes.
Kreyenbrück/lr – Bereits am Montag hat die Polizei einen Autofahrer (32) aus dem Verkehr gezogen. Wie sie mitteilt, war der Mann alkoholisiert und nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Die Kontrolle brachte aber noch weitere Verstöße ans Tageslicht. Ein Zeuge hatte sich gegen 17.30 Uhr bei der Polizei gemeldet. Auf der A 28 sei ihm ein Fahrzeug aufgefallen, dessen Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit und Schlangenlinien in Richtung Bremen unterwegs war.
Zeitgleich stellten Beamte der Autobahnpolizei einen Renault Twingo fest, dessen Fahrer mit 148 statt den erlaubten 100 km/h fuhr. Es handelte sich offenbar um dasselbe Auto. Wie sich bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz am Müllersweg herausstellte, hatte der 32-Jährige, der sich respektlos und unkooperativ verhielt, einen Atemalkoholwert von 1,42 Promille. Zudem gehörten die Kennzeichen zu einem anderen Auto. Neben der Trunkenheitsfahrt und dem Fahren ohne Fahrerlaubnis ermitteln die Beamten wegen Kennzeichenmissbrauchs und Straftaten gegen das Pflichtversicherungs- und das Kraftfahrzeugsteuergesetz.