Frau erleidet Bruch bei Schiebetür-Unfall
Seniorin am Bahnhof Delmenhorst gestürzt – Schmerzensgeld zugesprochen
Oldenburg/Delmenhorst – Die vierte Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg hat einer 81-jährigen Rentnerin Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen die Betreiberin des Bahnhofs Delmenhorst wegen eines Unfalls mit einer automatischen Schiebetür zugesprochen. Durch das Schließen der Tür an der Südseite des Bahnhofs stürzte die Klägerin und erlitt eine Oberschenkelhalsfraktur, welche ärztlich behandelt werden musste. Die Beklagte wurde nun verurteilt, 1947,79 Euro an Schadensersatz und 7000 Euro Schmerzensgeld an die Klägerin zu zahlen.
Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Sie habe im Eingangsbereich des Bahnhofs eine automatische Schiebetür betrieben, die ihren Schließvorgang fortsetze, obwohl sich eine Person im unmittelbaren Schließ- und damit Gefahrenbereich befinde.
Zu viel Wucht
Zudem schließe die automatische Tür laut Gericht mit einer derartigen Kraft bzw. Geschwindigkeit, dass zumindest ältere Menschen davon zu Fall gebracht werden können. Die Klägerin sei durch den Schließvorgang der Tür am 11.
Februar 2019 so kraftvoll an der linken Körperhälfte getroffen worden, dass sie unvermittelt auf die Seite stürzte.
Der Bewegungsmelder der Schiebetür habe die Seniorin, die in einem sehr spitzen Winkel auf die Tür zugelaufen sei, nicht erfasst. Dadurch habe die Beklagte ihre Verkehrssicherheit verletzt, führte das Gericht aus, denn in einem stark genutzten Bereich einer Bahnhofshalle sei stets damit zu rechnen, dass eine Tür von allen möglichen Seiten und Winkeln sowie von verschiedensten Personen in allen Altersklassen und in unterschiedlichen Geschwindigkeiten durchschritten werde. Gegebenenfalls hätte eine bauliche Veränderung im Eingangsbereich vorgenommen werden müssen, sodass ein Zulaufen auf die Automatiktür aus spitzem Winkel nicht möglich gewesen wäre, so das Gericht.
Mitverschulden
Laut Landgericht muss sich die Rentnerin ein Mitverschulden von 30 Prozent anrechnen lassen. Die Kammer geht davon aus, dass, wenn die Klägerin ihre Geschwindigkeit vor Betreten des Bahnhofs reduziert und/oder genauer auf die Automatiktür geschaut hätte, ihr aufgefallen wäre, dass der Schließvorgang bereits begonnen hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.