Überbrückungshilfe auch für Werbung
Die Oldenburger Steuerberaterin Heike Nortmann über Corona-Maßnahmen und ihren Alltag
31,88 193,48 10,57 31,44 74,40 11,66 74,38 56,60 45,48
9,65
LPKF Laser 23,70 MTU AERO ENGINES 198,35 TeamViewer AG 42,17 Evotec 29,43 Lufthansa 11,74 Jenoptik 25,44 Airbus Group 95,34 S&t Ag 21,18 Rational 681,50 Fraport 52,15 + 3,41% + 2,31% + 2,13% + 1,75% + 1,64% + 1,52% + 1,09% + 1,07% + 1,07% + 1,05%
– 7,96% – 6,17% – 6,10% – 5,94% – 5,32% – 5,29% – 5,00% – 4,59% – 3,81% – 3,78%
Frau Nortmann, ehrlich gesagt: Angesichts der Vielzahl von Corona-Hilfsprogrammen kommt mir zeitweilig die Übersicht abhanden. Geht das Ihren Mandanten, den Unternehmern der Region, vielleicht auch so? Nortmann: Das ist unterschiedlich. Viele bekommen sehr aufmerksam mit, was an neuen Programmen aufgelegt wird. Aber dann vergeht oft zu viel Zeit, bis die Förderprogramme technisch zur Beantragung freigegeben werden, oder es gibt Verzögerungen bei der Mittelfreigabe, oder aber kurze Zeitkorridore bei der Nutzung. Das kann schon alles sehr verwirrend sein. Unterm Strich spüre ich da viel Frust – bei Mandanten, aber auch persönlich.
Wenig bekannt ist bei Unternehmen bisher offenbar, dass jetzt auch Kosten für das Marketing erstattet werden können...
Nortmann: Ja, aber das ist tatsächlich seit einigen Wochen möglich, im Rahmen des Paketes „Überbrückungshilfe III“des Bundes, für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021. Die Kostenerstattung kann für jeden einzelnen Monat beantragt werden.
Was ist gemeint? Nortmann: Es geht um teils hohe anteilige Erstattungen von Kosten etwa für klassische Werbung, zum Beispiel in der Tageszeitung oder deren Online-Kanälen.