Mord an Kita-Kind: Lebenslange Haft
Gericht spricht 25-Jährige schuldig – Zweijährige Greta starb im April 2020 in Viersener Kita
Der deutsche Astronaut Alexander Gerst (44) hat bei seiner Bewerbung 2008 bei der Europäischen Raumfahrtagentur Esa mit einer Ablehnung gerechnet. „Ich dachte, Astronauten müssten Supermänner sein – und mir war ja klar, ich hingegen bin nur ein Mensch“, sagte Gerst der Nachrichtenagentur dpa. Außerdem habe er die Statistik gekannt. „Da bewerben sich Tausende Menschen, ausgewählt werden aber nur vier bis sechs. Es wäre schon sehr überheblich, da zu denken: ,Klar schaffe ich das.‘ Es geht vielmehr darum, seinem Traum eine faire Chance zu geben.“Der Geophysiker und Vulkanologe aus Künzelsau (Baden-Württemberg) wurde genommen und flog 2014 und 2018 zur Internationalen Raumstation ISS.
Mönchengladbach – Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Mönchengladbach sprach die 25-Jährige am Freitag schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest. Zudem verurteilten die Richter die Frau wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen.
„Allein und ungestört“
Die Frau soll der zweijährigen Greta während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, sodass sie nicht mehr atmen konnte. „Die Angeklagte war im Dienst und hatte – allein und ungestört – Zugriffsmöglichkeit auf die Kinder“, sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers bei der Urteilsbegründung. Das Mädchen starb zwei Wochen später im Krankenhaus.
Greta sei am Tattag im April 2020 wegen der Corona-Pandemie zum ersten Mal seit Wochen wieder in die Kita gegangen und habe sich sehr gefreut. Sie sei kerngesund gewesen. Die Leiterin der Viersener Kita hatte berichtet, die Angeklagte sei sehr zurückhaltend gewesen und habe nicht ins Team gepasst. Sie habe ihr Verhalten seltsam gefunden und entschieden, ihr zu kündigen.
Die 25-jährige Erzieherin im Gerichtssaal
Auch an ihren früheren Arbeitsstellen war sie von Kolleginnen und Vorgesetzten als emotionslos und ungeeignet beschrieben worden.
Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben. Die Verteidiger hatten dennoch einen Freispruch gefordert. Es gebe keinen Tatnachweis, die Todesursache sei nicht eindeutig geklärt. Das Landgericht Mönchengladbach ging davon aus, dass es sich bei den Übergriffen der Frau um „bizarre, erzieherische Maßnahmen“der 25-Jährigen gehandelt hat.
Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten. Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer war die Angeklagte mit den Kindern allein, als es zu den Vorfällen kam.
Bereits auffällig
Die Erzieherin war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat aufgefallen. Eine Ärztin stellte fest, dass die Frau dringend psychologische Hilfe benötige. Zahlreiche Zeugen, darunter auch Freunde der jungen Frau, hatten ausgesagt, dass die 25-Jährige sehr viel log. Nach dem Schuldspruch brach die Deutsche, die bis zuletzt ihre Unschuld beteuert hatte, in Tränen aus. Ihre Verteidiger kündigten Revision gegen das Urteil an.