Bewertung kaum möglich
Betrifft: Berichterstattung über den Unfall an der Nadorster Straße und einen damit verbunden Polizeieinsatz
Mich erstaunt, dass die NWZ sich bei ihrer Berichterstattung über die Vorfälle auf der Nadorster Straße in erster Linie auf eine Videosequenz eines Anonymus aus den sozialen Netzwerken beruft. Rechtsanwalt Kim Müller, dem der Videoausschnitt vorgelegt wurde, formuliert mit aller Vorsicht, dass der Polizist, der einmal zugeschlagen hat, sich möglicherweise der Körperverletzung im Amt strafbar gemacht habe. Dabei weiß offensichtlich niemand genau, was vor dem Faustschlag passiert ist.
Man kann deshalb in die Videosequenz alles Mögliche hineininterpretieren. Tatsache ist ja wohl, dass der Beschuldigte, der vorläufig festgenommen werden sollte, sich gegen diese Festnahme auch noch wehrte, als er bereits am Boden lag. Dies erfüllt den Tatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und berechtigt, ja verpflichtet die Polizei, wenn nicht anders möglich, den Widerstand mittels körperlicher Gewalt zu brechen, um die vorläufige Festnahme durchführen zu können. Dabei ist das Mittel der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Die Beurteilung, ob ein Faustschlag hier verhältnismäßig war, sollte man der Staatsanwaltschaft, bzw. dem Gericht überlassen.
Werner Birken Oldenburg
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Die Vorverurteilung der Polizei durch den Rechtsanwalt Müller finde ich unerträglich. (...) Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden, ein etwaiges Fehlverhalten der Polizei im Zuge des Einsatzes im Zusammenhang mit dem Autorennen auf der Nadorster Straße zu prüfen. Eine abschließende Bewertung ist anhand der Videosequenz, die nur einen kurzen Ausschnitt des Geschehens zeigt, kaum möglich, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass solche, in soziale Medien eingestellte Videos oft manipuliert werden.
Die Vorverurteilung der Polizei ist unseriös und muss von den PolizeibeamtInnen, die sich seit Monaten unter extremsten Belastungen um unsere Sicherheit kümmern und in Einsätzen gegen Corona-Leugner und hartnäckige Regelverweigerer für uns ihre Gesundheit aufs Spiel setzen, als Schlag ins Gesicht empfunden werden.
Ich wünsche mir hier eine ausgewogenere Berichterstattung. Auch Polizisten haben den Anspruch, nach rechtsstaatlichen Maßstäben behandelt zu werden!
Cornelia Both Oldenburg