Nordwest-Zeitung

Wer die Freiheit sucht, muss einige Regeln kennen

Wo Camper ihre Wagen aufstellen dürfen und was sie dabei beachten müssen

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Berlin/tmn/USt – Reisen mit dem Wohnmobil ist in Zeiten der Corona-Pandemie besonders gefragt – gerade auch für einen Urlaub in Deutschlan­d. Nicht jeder Camper dürfte allerdings alle Regeln kennen, die dafür gelten.

Dürfen Wohnmobile auf einem öffentlich­en Stellplatz stehen

In Deutschlan­d dürfen Camper mit einem Wohnmobil für zwei bis drei Tage auf einem für sie ausgewiese­nen Stellplatz stehen – auch ohne sich anzumelden. Auf den öffentlich zugänglich­en Wohnmobil-Stellplätz­en, wie sie zum Beispiel Kommunen eingericht­et haben, können Camper zu jeder Tages- und Nachtzeit anreisen. Meist wird aber eine kleine Gebühr fällig, die zum

Beispiel an einem Automaten entrichtet werden kann. Viele Plätze haben eine Station zum Nachfüllen und Entsorgen von Wasser. Manchmal gibt es auch Tische mit Bänken sowie Toiletten und als echter Luxus Duschen.

Dürfen Wohnmobili­sten auch am Straßenran­d übernachte­n

Wer seine Fahrstreck­e unterschät­zt hat oder wessen Reisepläne sich plötzlich ändern, der darf sich ausnahmswe­ise auch für eine Nacht an den Straßenran­d stellen. In Deutschlan­d ist das aber ausdrückli­ch nur zum Ausruhen erlaubt, für etwa zehn Stunden. Die Campingaus­rüstung darf dann nur im Fahrzeug verwendet werden. Im Ausland können die Regeln womöglich großzügige­r sein. Eine gute Übersicht findet sich dazu laut Warentest auf der Webseite polizei.hessen.de unter „Unterwegs mit dem Camper“als PDF „Wohnmobile bis 3,5 t“.

Dürfen Parkplätze genutzt werden, die ein Schild „Nur für Pkw“ausweist

Meistens nicht, so die Stiftung Warentest. Denn ein Wohnmobil sei in der Regel ein Sonder-Kfz und kein Pkw. Zulassunge­n

als Pkw gebe es eher nur für kleinere Fahrzeuge. Hat ein Parkplatz den Zusatz nicht, steht er Wohnmobile­n offen. Allerdings darf hier die Campingaus­stattung nur drinnen verwendet werden.

Wo können Camper Schmutzwas­ser ablassen und Frischwass­er tanken

Viele Stellplätz­e, Campingplä­tze, Autobahnra­ststätten und einige Tankstelle­n bieten Entsorgung­sstationen. Dort kann Abwasser in einen Gully geleitet, Chemietoil­etten können entleert und häufig auch Frischwass­ertanks aufgefüllt werden. Den Rinnstein dafür zu nutzen, ist verboten, betont Stiftung Warentest: Oft fließt das Abwasser von dort mit dem Regenwasse­r in den nächsten Bach oder See.

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Dpa-BILD: Christin Klose

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