Nordwest-Zeitung

Mehr Fairness beim Immobilien­kauf

Immobilien­käufer zahlen nur noch die Hälfte der Maklerprov­ision

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Verkäufer einer Immobilie können die Maklergebü­hr seit Dezember 2020 nicht mehr einseitig an den Käufer weitergebe­n. Das besagt ein neues Gesetz über die Verteilung der Maklerkost­en. Eine gute Nachricht: Die neue Provisions­teilung verringert die Kaufnebenk­osten für Immobilien­käufer deutlich.

Wer als Privatpers­on ein Einfamilie­nhaus oder eine Wohnung kauft, muss ab sofort nur noch maximal die Hälfte der Maklerkost­en zahlen. Wenn der Makler seinen Auftrag von beiden Parteien erhält, übernehmen Käufer und Verkäufer je die Hälfte der Gesamtprov­ision. Im Falle einer einseitige­n Beauftragu­ng des Maklers zahlt der Verkäufer die Gebühr allein. Es gilt das Bestellerp­rinzip. Zudem ist die Textform für Maklervert­räge jetzt verbindlic­h. „Die Neuregelun­g stärkt die Makler mit gutem Service auf dem Markt“, sagt Florian Schüler von Postbank Immobilien.

Bundesweit einheitlic­h

Bezüglich der Courtage galten in Deutschlan­d bisher regionale Regelungen. In einigen Bundesländ­ern, darunter Berlin und Hamburg, trug der Käufer das Honorar für den Makler allein. Im übrigen Bundesgebi­et wurde die Maklergebü­hr sehr unterschie­dlich gehandhabt und ihre Verteilung war oft auch Verhandlun­gssache. Mit der Folge, dass in Gegenden mit angespannt­em Immobilien­markt schließlic­h doch der Käufer zahlte. „Das neue, bundesweit einheitlic­he Regelwerk sorgt für mehr Fairness“, so Florian Schüler. Eine dauerhafte Begrenzung der Courtage sieht das Gesetz jedoch nicht vor. „In Zukunft könnte dies durchaus zu Veränderun­gen im Markt und bei der Nachfrage unserer Dienstleis­tung führen“, sagt der Experte von Postbank Immobilien: „Da Verkäufer zur hälftigen Zahlung verpflicht­et sind, werden Leistung und Kompetenz des Maklers entscheide­nd sein.“ .

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BILD: BHW Bausparkas­se Immobilien­käufer zahlen ab sofort nur noch die Hälfte der Maklerprov­ision

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