Land holt beim Impfen auf
Zuletzt Spritzen für bis zu 37 500 Menschen in Niedersachsen am Tag
Hannover – Die Covid-19-Impfkampagne in Niedersachsen kommt drei Monate nach dem schleppenden Start immer schneller voran. Zuletzt wurden bis zu 37 500 Menschen am Tag geimpft – etwa doppelt so viele wie Ende Februar und fünf Mal so viele wie Ende Januar, so das Robert Koch-Institut. Damit erreichen die 50 Impfzentren in etwa die Spitzenlast, auf die sie derzeit ausgerichtet sind. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums liegt diese bei 240 000 Impfungen pro Woche.
In den besonders gefährdeten Pflegeheimen macht sich der Fortschritt bemerkbar. Dort haben alle Bewohner die Erstimpfung angeboten bekommen, der Großteil hat
auch die Zweitimpfung erhalten. In den Heimen gehen die Infektionszahlen stark zurück.
Insgesamt hat dennoch erst rund jeder Zehnte der rund
acht Millionen Niedersachsen seine Erstimpfung erhalten. Mit einer Quote von 9,8 Prozent liegt das Land auf Platz 13 der 16 Bundesländer. Bei den
Zweitimpfungen belegt Niedersachsen mit 4,5 Prozent den siebten Platz.
Klagen über die langsame Lieferung von Impfstoff begleiteten die ersten Monate des Jahres. Allein für April rechnet das Land nun mit weiteren 1,3 Millionen Dosen, davon sollen 889 000 Dosen von Biontech/Pfizer kommen. Das Interesse an einer Impfung ist groß: Schon 475 600 Bürger haben sich auf die Warteliste setzen lassen.
Die landesweit ersten Impfungen hatten am 27. Dezember 2020 Pflegebedürftige in den Kreisen Cloppenburg und Osnabrück erhalten.
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Hannover – Niedersachsens am Wochenende beschlossene und an diesem Montag in Kraft tretende Corona-Verordnung enthält angesichts stark steigender Neuinfektionen jetzt Regeln für nächtliche Ausgangssperren in Hotspots. Daneben steckt sie aber auch den Rahmen für Modellversuche zu Öffnungen in Handel, Gastronomie und Kultur ab – wenn diese an Schnelltests und digitale Kontaktnachverfolgung gekoppelt sind. Zentrale Punkte der aktualisierten Verordnung im Überblick:
Was soll bei den Kontaktbeschränkungen gelten ?
Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gewertet werden.
Liegt die Inzidenz bei über 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, dürfen die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren zusammenkommen.
Sind Treffen über Ostern erlaubt ?
Nach der Absage des OsterLockdowns sind keine besonderen Beschränkungen privater Treffen vorgesehen. Allerdings sind in der Zeit vom 2. April (Karfreitag) bis zum Ablauf des 5. April (Ostermontag) Versammlungen in der Öffentlichkeit nicht erlaubt.
Sind touristische Tagesausflüge möglich ?
Von einer expliziten Begrenzung ist nicht die Rede. Kommunen können aber wie in der Vergangenheit, als Ausflügler etwa in den verschneiten Harz stürmten, Beschränkungen in eigener Hoheit erlassen. Cuxhaven hat dies bereits getan. Falls Einrichtungen wie Tierparks oder botanische Gärten ein hinreichendes Hygienekonzept haben und eine Vorab-Anmeldung möglich ist, ist ein Besuch erlaubt.
Was wurde für die Hotspots beschlossen ?
In Kreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-TageInzidenz über 100 über drei aufeinanderfolgende Tage sollen stärkere Beschränkungen als bisher greifen. Dann muss die Kommune „weitergehende Anordnungen“treffen, sie hat dabei selbst die Entscheidung über die genaue Art. Neben einer erweiterten Maskenpflicht, dem Betretungsverbot bestimmter öffentlicher Orte wie zum Beispiel Parks, Schnelltests und verschärften Kontaktbeschränkungen kann dies auch eine nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr sein.
Wann kommt es definitiv zu einer Ausgangssperre ?
Die feste Anordnung einer Ausgangssperre ist ab einem Inzidenzwert von 150 vorgesehen – sofern diese angespannte Lage „nach Einschätzung der örtlich zuständigen Behörde von Dauer“ist. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Infektionsgeschehen sich nicht mehr räumlich eingrenzen lässt und die Gefahr einer unkontrollierten Verbreitung des Coronavirus besteht. Ausgangsbeschränkungen sollen auch nur in Teilen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt möglich sein.
Was gilt sonst noch für Hotspots ?
Sport an der frischen Luft ist normalerweise zusammen mit bis zu zwei Personen eines anderen Haushalts möglich – jenseits eines Wertes von 100 aber nur noch mit einer weiteren Person. Am Sonntag überschritt die Mehrzahl der Kreise und großen Städte (23 von 45) schon die 100er Schwelle. In solchen Kommunen soll es auch kein Termin-Shopping oder vorab vereinbarte Besuche in Museen, Galerien und Co. mehr geben. Außerhalb von Grund- und Förderschulen sowie Abschlussklassen müssen Schüler ins Homeschooling, Kitas bieten nur noch Notbetreuung an.
Wie sieht es mit den Modellprojekten für Lockerungen aus ?
Geplant ist, in 25 Kommunen in allen niedersächsischen Regionen Erfahrungen zu sammeln, ob gekoppelt an Schnelltests mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den Handel, die Außengastronomie, Kulturzentren, Theater, Opernhäuser, Kinos und Fitnessstudios. Die Modellversuche sollen frühestens ab dem 6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewertet werden.