Nordwest-Zeitung

Land holt beim Impfen auf

Zuletzt Spritzen für bis zu 37 500 Menschen in Niedersach­sen am Tag

- Von Christophe­r Weckwerth

Hannover – Die Covid-19-Impfkampag­ne in Niedersach­sen kommt drei Monate nach dem schleppend­en Start immer schneller voran. Zuletzt wurden bis zu 37 500 Menschen am Tag geimpft – etwa doppelt so viele wie Ende Februar und fünf Mal so viele wie Ende Januar, so das Robert Koch-Institut. Damit erreichen die 50 Impfzentre­n in etwa die Spitzenlas­t, auf die sie derzeit ausgericht­et sind. Nach Angaben des Gesundheit­sministeri­ums liegt diese bei 240 000 Impfungen pro Woche.

In den besonders gefährdete­n Pflegeheim­en macht sich der Fortschrit­t bemerkbar. Dort haben alle Bewohner die Erstimpfun­g angeboten bekommen, der Großteil hat

auch die Zweitimpfu­ng erhalten. In den Heimen gehen die Infektions­zahlen stark zurück.

Insgesamt hat dennoch erst rund jeder Zehnte der rund

acht Millionen Niedersach­sen seine Erstimpfun­g erhalten. Mit einer Quote von 9,8 Prozent liegt das Land auf Platz 13 der 16 Bundesländ­er. Bei den

Zweitimpfu­ngen belegt Niedersach­sen mit 4,5 Prozent den siebten Platz.

Klagen über die langsame Lieferung von Impfstoff begleitete­n die ersten Monate des Jahres. Allein für April rechnet das Land nun mit weiteren 1,3 Millionen Dosen, davon sollen 889 000 Dosen von Biontech/Pfizer kommen. Das Interesse an einer Impfung ist groß: Schon 475 600 Bürger haben sich auf die Warteliste setzen lassen.

Die landesweit ersten Impfungen hatten am 27. Dezember 2020 Pflegebedü­rftige in den Kreisen Cloppenbur­g und Osnabrück erhalten.

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Hannover – Niedersach­sens am Wochenende beschlosse­ne und an diesem Montag in Kraft tretende Corona-Verordnung enthält angesichts stark steigender Neuinfekti­onen jetzt Regeln für nächtliche Ausgangssp­erren in Hotspots. Daneben steckt sie aber auch den Rahmen für Modellvers­uche zu Öffnungen in Handel, Gastronomi­e und Kultur ab – wenn diese an Schnelltes­ts und digitale Kontaktnac­hverfolgun­g gekoppelt sind. Zentrale Punkte der aktualisie­rten Verordnung im Überblick:

Was soll bei den Kontaktbes­chränkunge­n gelten ?

Mitglieder eines Haushalts können sich mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, wobei ihre Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren nicht mitzählen und getrennt lebende Paare als ein Haushalt gewertet werden.

Liegt die Inzidenz bei über 100 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, dürfen die Mitglieder eines Haushalts nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörige­n Kindern bis zu einem Alter von sechs Jahren zusammenko­mmen.

Sind Treffen über Ostern erlaubt ?

Nach der Absage des OsterLockd­owns sind keine besonderen Beschränku­ngen privater Treffen vorgesehen. Allerdings sind in der Zeit vom 2. April (Karfreitag) bis zum Ablauf des 5. April (Ostermonta­g) Versammlun­gen in der Öffentlich­keit nicht erlaubt.

Sind touristisc­he Tagesausfl­üge möglich ?

Von einer expliziten Begrenzung ist nicht die Rede. Kommunen können aber wie in der Vergangenh­eit, als Ausflügler etwa in den verschneit­en Harz stürmten, Beschränku­ngen in eigener Hoheit erlassen. Cuxhaven hat dies bereits getan. Falls Einrichtun­gen wie Tierparks oder botanische Gärten ein hinreichen­des Hygienekon­zept haben und eine Vorab-Anmeldung möglich ist, ist ein Besuch erlaubt.

Was wurde für die Hotspots beschlosse­n ?

In Kreisen und kreisfreie­n Städten mit einer Sieben-TageInzide­nz über 100 über drei aufeinande­rfolgende Tage sollen stärkere Beschränku­ngen als bisher greifen. Dann muss die Kommune „weitergehe­nde Anordnunge­n“treffen, sie hat dabei selbst die Entscheidu­ng über die genaue Art. Neben einer erweiterte­n Maskenpfli­cht, dem Betretungs­verbot bestimmter öffentlich­er Orte wie zum Beispiel Parks, Schnelltes­ts und verschärft­en Kontaktbes­chränkunge­n kann dies auch eine nächtliche Ausgangssp­erre von 21 Uhr bis 5 Uhr sein.

Wann kommt es definitiv zu einer Ausgangssp­erre ?

Die feste Anordnung einer Ausgangssp­erre ist ab einem Inzidenzwe­rt von 150 vorgesehen – sofern diese angespannt­e Lage „nach Einschätzu­ng der örtlich zuständige­n Behörde von Dauer“ist. Eine weitere Voraussetz­ung ist, dass das Infektions­geschehen sich nicht mehr räumlich eingrenzen lässt und die Gefahr einer unkontroll­ierten Verbreitun­g des Coronaviru­s besteht. Ausgangsbe­schränkung­en sollen auch nur in Teilen eines Landkreise­s oder einer kreisfreie­n Stadt möglich sein.

Was gilt sonst noch für Hotspots ?

Sport an der frischen Luft ist normalerwe­ise zusammen mit bis zu zwei Personen eines anderen Haushalts möglich – jenseits eines Wertes von 100 aber nur noch mit einer weiteren Person. Am Sonntag überschrit­t die Mehrzahl der Kreise und großen Städte (23 von 45) schon die 100er Schwelle. In solchen Kommunen soll es auch kein Termin-Shopping oder vorab vereinbart­e Besuche in Museen, Galerien und Co. mehr geben. Außerhalb von Grund- und Förderschu­len sowie Abschlussk­lassen müssen Schüler ins Homeschool­ing, Kitas bieten nur noch Notbetreuu­ng an.

Wie sieht es mit den Modellproj­ekten für Lockerunge­n aus ?

Geplant ist, in 25 Kommunen in allen niedersäch­sischen Regionen Erfahrunge­n zu sammeln, ob gekoppelt an Schnelltes­ts mehr Öffnungen möglich sind. Dabei geht es um den Handel, die Außengastr­onomie, Kulturzent­ren, Theater, Opernhäuse­r, Kinos und Fitnessstu­dios. Die Modellvers­uche sollen frühestens ab dem 6. April für zunächst drei Wochen starten und dann ausgewerte­t werden.

 ?? dpa-BILD: Pförtner ?? Eine Maskenpfli­cht gilt in Salzgitter auf größeren Plätzen – wie hier am Salzgitter­see – schon seit mehr als einer Woche, mit der neuen Corona-Verordnung wird in dem Hotspot Niedersach­sens mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von derzeit 215,7 auch eine Ausgangssp­erre fällig.
dpa-BILD: Pförtner Eine Maskenpfli­cht gilt in Salzgitter auf größeren Plätzen – wie hier am Salzgitter­see – schon seit mehr als einer Woche, mit der neuen Corona-Verordnung wird in dem Hotspot Niedersach­sens mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von derzeit 215,7 auch eine Ausgangssp­erre fällig.

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