Fristlos kündigen – geht das?
Unterforderung im Job wird unterschiedlich wahrgenommen. Nicht alle sind auf Dauer damit zufrieden. Andere kommen gut damit zurecht.
Arbeitszeit von 50 Stunden die Woche definieren.
Es sei besser, das Konzept des gesamten Lebens zu betrachten. „Das hat viele Facetten und kann Zufriedenheit bringen, auch ohne einen passenden Job.“Dann sei es möglich, dass man sich zwar geistig im Beruf unterfordert fühlt, das aber nicht als schlimm empfindet, weil der Rest gut passt.
Wer sich bewusst für einen Job entscheidet, der nicht zu 100 Prozent der Ausbildung entspricht, der aber bei guter Bezahlung das eigene Sicherheitsbedürfnis befriedigt, kann laut Enno Maaß dabei sogar glücklicher sein – etwa weil dann mehr Zeit für die Familie oder Privates bleiben.
Denkbar ist auch, dass der Job mit flachen Hierarchien einhergeht und ArbeitnehSchließlich
mende die Möglichkeit haben, sich zu beteiligen. „Dann entstehen unabhängig von der Jobbeschreibung Gestaltungsmöglichkeiten, die die Arbeitszufriedenheit steigern können“, sagt Maaß.
Basha Vicari
Aber: Wer auf dem Papier überqualifiziert ist, denkt womöglich, in Bewerbungen gar nicht überzeugen zu können.
könnte ein potenzieller Arbeitgeber befürchten, dass das Arbeitsverhältnis nicht lange währt, wenn sich die Person bald nach einer „adäquaten“Stelle umschaut.
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Fachliches wichtig
Laut IAB-Expertin Basha Vicari überwiegt fachliche Qualifikation in der Gunst der Arbeitgeber der formalen. Deshalb rät sie bei Bewerbungsgesprächen, diese Fähigkeiten in den Vordergrund zu stellen – und Aufstiegschancen zu verhandeln. „Eine unterwertige Beschäftigung kann nach einer beruflichen Umorientierung eine gute Einstiegschance sein, gerade in kleineren Betrieben, um sich dann beispielsweise berufsbegleitend weiterzubilden.“
Berlin/tmn – „Bitte packen Sie jetzt Ihre Sachen. Sie sind gekündigt.“Von einem Moment auf den anderen den Job verlieren – geht das?
In der Praxis sei das gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. „Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist“, schränkt er ein. Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund.
„Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers“, erklärt Bredereck. Das sind etwa Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers wie Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl bei der Arbeit.
Vergleichsweise kleine Verfehlungen können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgeber dadurch ein finanzieller Nachteil entsteht. „Wer bei der Fahrtkostenabrechnung die Kilometerangabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job“, warnt der Fachanwalt.
Sehr häufig könne der Arbeitgeber den Kündigungsgrund im Prozess aber nicht sicher beweisen oder mache Fehler. „Ich empfehle daher bei fristloser Kündigung nahezu immer die Kündigungsschutzklage“, so Bredereck. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich. Oft bedeutet das eine Abfindung.