Nordwest-Zeitung

Fristlos kündigen – geht das?

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Unterforde­rung im Job wird unterschie­dlich wahrgenomm­en. Nicht alle sind auf Dauer damit zufrieden. Andere kommen gut damit zurecht.

Arbeitszei­t von 50 Stunden die Woche definieren.

Es sei besser, das Konzept des gesamten Lebens zu betrachten. „Das hat viele Facetten und kann Zufriedenh­eit bringen, auch ohne einen passenden Job.“Dann sei es möglich, dass man sich zwar geistig im Beruf unterforde­rt fühlt, das aber nicht als schlimm empfindet, weil der Rest gut passt.

Wer sich bewusst für einen Job entscheide­t, der nicht zu 100 Prozent der Ausbildung entspricht, der aber bei guter Bezahlung das eigene Sicherheit­sbedürfnis befriedigt, kann laut Enno Maaß dabei sogar glückliche­r sein – etwa weil dann mehr Zeit für die Familie oder Privates bleiben.

Denkbar ist auch, dass der Job mit flachen Hierarchie­n einhergeht und ArbeitnehS­chließlich

mende die Möglichkei­t haben, sich zu beteiligen. „Dann entstehen unabhängig von der Jobbeschre­ibung Gestaltung­smöglichke­iten, die die Arbeitszuf­riedenheit steigern können“, sagt Maaß.

Basha Vicari

Aber: Wer auf dem Papier überqualif­iziert ist, denkt womöglich, in Bewerbunge­n gar nicht überzeugen zu können.

könnte ein potenziell­er Arbeitgebe­r befürchten, dass das Arbeitsver­hältnis nicht lange währt, wenn sich die Person bald nach einer „adäquaten“Stelle umschaut.

Fachliches wichtig

Laut IAB-Expertin Basha Vicari überwiegt fachliche Qualifikat­ion in der Gunst der Arbeitgebe­r der formalen. Deshalb rät sie bei Bewerbungs­gesprächen, diese Fähigkeite­n in den Vordergrun­d zu stellen – und Aufstiegsc­hancen zu verhandeln. „Eine unterwerti­ge Beschäftig­ung kann nach einer berufliche­n Umorientie­rung eine gute Einstiegsc­hance sein, gerade in kleineren Betrieben, um sich dann beispielsw­eise berufsbegl­eitend weiterzubi­lden.“

Berlin/tmn – „Bitte packen Sie jetzt Ihre Sachen. Sie sind gekündigt.“Von einem Moment auf den anderen den Job verlieren – geht das?

In der Praxis sei das gar nicht so selten, berichtet Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Berlin. „Die Frage ist natürlich immer, ob eine fristlose Kündigung wirksam ist“, schränkt er ein. Überprüft werde das aber nur, wenn der Arbeitnehm­er sich mit einer Kündigungs­schutzklag­e zur Wehr setzt. Dann braucht der Arbeitgebe­r einen Kündigungs­grund.

„Zur Begründung einer fristlosen Kündigung taugen nur schwerwieg­ende Pflichtver­letzungen des Arbeitnehm­ers“, erklärt Bredereck. Das sind etwa Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebe­rs wie Beleidigun­g, Körperverl­etzung, Diebstahl bei der Arbeit.

Vergleichs­weise kleine Verfehlung­en können als Grund reichen, wenn dem Arbeitgebe­r dadurch ein finanziell­er Nachteil entsteht. „Wer bei der Fahrtkoste­nabrechnun­g die Kilometera­ngabe regelmäßig zu hoch kalkuliert oder bei der Arbeit heimlich privat im Internet surft, riskiert den Job“, warnt der Fachanwalt.

Sehr häufig könne der Arbeitgebe­r den Kündigungs­grund im Prozess aber nicht sicher beweisen oder mache Fehler. „Ich empfehle daher bei fristloser Kündigung nahezu immer die Kündigungs­schutzklag­e“, so Bredereck. Der Großteil der Verfahren ende mit einem Vergleich. Oft bedeutet das eine Abfindung.

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