Richter kippen Berliner Mietendeckel
Berlin/Karlsruhe/dpa – Zahlreiche Berliner Mieterinnen und Mieter müssen sich auf höhere Mieten einstellen. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den 2020 in zwei Stufen in Kraft getretenen Berliner Mietendeckel für nichtig (Az. 2 BvF 1/20 u.a.). Für eigene Gesetze der Länder sei bei dem Thema kein Raum. Damit gilt das Landesgesetz nicht nur ab sofort nicht mehr – die Rechtslage ist nun so, als hätte es den Mietendeckel nie gegeben. Die Bauwirtschaft reagierte erleichtert. Rechts- und Investitionsunsicherheit seien nun beendet.
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