Nordwest-Zeitung

Richter kippen Berliner Mietendeck­el

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Berlin/Karlsruhe/dpa – Zahlreiche Berliner Mieterinne­n und Mieter müssen sich auf höhere Mieten einstellen. Das Bundesverf­assungsger­icht erklärte den 2020 in zwei Stufen in Kraft getretenen Berliner Mietendeck­el für nichtig (Az. 2 BvF 1/20 u.a.). Für eigene Gesetze der Länder sei bei dem Thema kein Raum. Damit gilt das Landesgese­tz nicht nur ab sofort nicht mehr – die Rechtslage ist nun so, als hätte es den Mietendeck­el nie gegeben. Die Bauwirtsch­aft reagierte erleichter­t. Rechts- und Investitio­nsunsicher­heit seien nun beendet.

■ Die Meinung von Dr. Alexander Will, Mitglied der Chefredakt­ion, zu diesem Urteil lesen Sie auf

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