Richter-Auswahl teils rechtswidrig
Luxemburg/dpa – Die Ernennung einiger Richter des Obersten Gerichts in Polen verstößt nach Einschätzung eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EURecht. Generalanwalt Evgeni Tanchev betonte am Donnerstag im Wesentlichen, dass es eklatante Verstöße gegen polnisches und EU-Recht gegeben habe. Es sei jedoch Sache der polnischen Gerichte zu prüfen, wie schwerwiegend die Verstöße seien (Rechtssache C-487/19 und C-508/19). Hintergrund der EuGH-Gutachten sind die Fälle zweier regierungskritischer Richter in Polen. Die Partei PiS baut das Justizwesen seit Jahren trotz internationaler Kritik um und setzt Richter unter Druck.
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