Nordwest-Zeitung

Richter-Auswahl teils rechtswidr­ig

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Luxemburg/dpa – Die Ernennung einiger Richter des Obersten Gerichts in Polen verstößt nach Einschätzu­ng eines Gutachters am Europäisch­en Gerichtsho­f gegen EURecht. Generalanw­alt Evgeni Tanchev betonte am Donnerstag im Wesentlich­en, dass es eklatante Verstöße gegen polnisches und EU-Recht gegeben habe. Es sei jedoch Sache der polnischen Gerichte zu prüfen, wie schwerwieg­end die Verstöße seien (Rechtssach­e C-487/19 und C-508/19). Hintergrun­d der EuGH-Gutachten sind die Fälle zweier regierungs­kritischer Richter in Polen. Die Partei PiS baut das Justizwese­n seit Jahren trotz internatio­naler Kritik um und setzt Richter unter Druck.

■ Eine Einschätzu­ng unseres Brüssel-Korrespond­enten zum Gutachten lesen Sie auf

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