Verkehrssünder zahlen künftig mehr
Minister einigen sich auf neuen Bußgeldkatalog – Beträge werden teils verdoppelt
Bremen – Die Verkehrsminister von Bund und Ländern haben sich überraschend auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten massive Anhebungen der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Die Einigung wurde am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens verkündet.
■ Temposünder
Die Bußgelder für Raser wurden teils verdoppelt: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Autofahrer, die mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h unterwegs sind, zahlen 400 statt 200 Euro.
„Das mag für diejenigen, die es trifft, sehr schmerzhaft sein, das soll es aber auch. Die Menschen erwarten, dass wir sie vor solch einer Raserei schützen“, sagte die Vorsitzende der VMK, Bremens Verkehrsund Mobilitätssenatorin Maike Schaefer (Grüne).
■ Rettungsgasse
Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
■ Halteverbot
Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sprach von einem „Riesendurchbruch“und einem fairen Kompromiss. Wann die Regelungen in Kraft treten, ist noch nicht ganz klar. Am 17. September soll sich der Bundesrat mit dem Thema befassen.
Knapp zwei Dutzend Punkte stehen auf der langen Liste des Reformentwurfs zur Bußgeldkatalog-Verordnung, der in Teilnehmerkreisen auch „Schaefer-Kompromiss“genannt wurde. Scheuer und Schaefer hatten den Kompromiss ausgehandelt, den die Länder absegneten. Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
■ Reaktionen
ADAC-Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand wertete es positiv, dass die ursprünglich vorgesehenen frühen Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts gestrichen wurden. „Diese waren aus Sicht des ADAC unverhältnismäßig. Klar ist und bleibt, dass Raserei nicht akzeptabel ist und sanktioniert werden muss.“
Aus Sicht des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) war die Einigung überfällig. „Die völlig unnötige Debatte über vermeintlich zu hohe Strafen für Auto-Raser hat ein ganzes Jahr lang die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet“, so ADFC-Vizebundesvorsitzende Rebecca Peters. „Gut, dass das unwürdige Gezerre jetzt endlich beendet ist. Nicht auszudenken, wenn die Verkehrsministerien den Prozess bis in die nächste Legislatur verschleppt hätten.“