Nordwest-Zeitung

Ausgang erst ab 22 Uhr beschränkt

Änderungen in geplanter Verordnung – Joggen und Spaziergän­ge bis Mitternach­t

- Von Basil Wegener Und Anne-Béatrice Clasmann

Berlin – Auch nach Inkrafttre­ten der sogenannte­n BundesNotb­remse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschlan­d abends das Haus verlassen dürfen. Nach 22 Uhr soll aber Schluss sein – von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung entspreche­nd ändern. Ausgangsbe­schränkung­en soll es nun von 22 bis 5 Uhr geben – eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergän­ge sollen bis Mitternach­t erlaubt bleiben, allerdings nur allein. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen kommen.

Ziel der Gesetzesän­derung ist es, Einschränk­ungen des öffentlich­en Lebens bundesweit einheitlic­h zu regeln: Falls die sogenannte SiebenTage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereina­nder über 100 liegt, sollen die gleichen Regeln gelten.

■ Einzelhand­el

Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelun­g beschließe­n. Demnach dürften Ladeninhab­er Kunden bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Für Lebensmitt­eleinzelha­ndel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränk­ungen nach wie vor nicht.

■ Kinder

Für Schulen wäre Distanzunt­erricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflicht­end.

Im ursprüngli­chen Entwurf war ein Schwellenw­ert von 200 Neuinfekti­onen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahre soll kontaktlos­er Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenberei­che von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.

■ Unternehme­n

Arbeitgebe­r müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstel­len. Bietet der Arbeitgebe­r Homeoffice an, sollen die Arbeitnehm­er nach Angaben aus Fraktionsk­reisen verpflicht­et werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Nach dem Bundestag wäre am Donnerstag dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkamm­er. Die Notbremse soll

dann schnell Praxis werden. Bislang gibt es aber noch keinen konkreten Termin.

■ Bundestag

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn (CDU) nannte als entscheide­nde Bereiche Betriebe, Kitas und Schulen sowie „vor allem den Bereich der privaten Kontakte“.

Neu ist, dass die Bundesregi­erung keine Verordnung­en zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingunge­n“, sagte SPD-Fraktionsv­ize Dirk Wiese. Kritik kam von seinem Fraktionsk­ollegen Karl Lauterbach in der „Welt“: „Mit den Aufweichun­gen der Kontaktbes­chränkunge­n würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbe­schränkung ab 20 Uhr.“

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dpa-BILD: Schuldt Ein Jogger läuft bei Sonnenaufg­ang am Werdersee entlang: Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentw­urf der Bundesregi­erung zur Notbremse ändern. Der Ausgang wird erst ab 22 Uhr beschränkt.

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