Ausgang erst ab 22 Uhr beschränkt
Änderungen in geplanter Verordnung – Joggen und Spaziergänge bis Mitternacht
Berlin – Auch nach Inkrafttreten der sogenannten BundesNotbremse gegen die dritte Corona-Welle sollen die Menschen in Deutschland abends das Haus verlassen dürfen. Nach 22 Uhr soll aber Schluss sein – von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die Fraktionen von Union und SPD wollen den Gesetzentwurf der Bundesregierung entsprechend ändern. Ausgangsbeschränkungen soll es nun von 22 bis 5 Uhr geben – eine Stunde später als zunächst geplant. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur allein. Die Notbremse könnte in wenigen Tagen kommen.
Ziel der Gesetzesänderung ist es, Einschränkungen des öffentlichen Lebens bundesweit einheitlich zu regeln: Falls die sogenannte SiebenTage-Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis drei Tage hintereinander über 100 liegt, sollen die gleichen Regeln gelten.
■ Einzelhandel
Der Bundestag will an diesem Mittwoch die Neuregelung beschließen. Demnach dürften Ladeninhaber Kunden bei einer Inzidenz über 100 nur noch empfangen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt. Für Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken und Drogerien gelten diese Einschränkungen nach wie vor nicht.
■ Kinder
Für Schulen wäre Distanzunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 verpflichtend.
Im ursprünglichen Entwurf war ein Schwellenwert von 200 Neuinfektionen genannt. Vielen Experten war das zu hoch. Für Kinder im Alter bis 14 Jahre soll kontaktloser Sport in Gruppen im Freien weiter möglich sein. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
■ Unternehmen
Arbeitgeber müssen zwei Corona-Tests pro Woche bereitstellen. Bietet der Arbeitgeber Homeoffice an, sollen die Arbeitnehmer nach Angaben aus Fraktionskreisen verpflichtet werden, dieses Angebot auch anzunehmen. Alle Regelungen sind erst einmal befristet bis zum 30. Juni. Nach dem Bundestag wäre am Donnerstag dann der Bundesrat an der Reihe, die Länderkammer. Die Notbremse soll
dann schnell Praxis werden. Bislang gibt es aber noch keinen konkreten Termin.
■ Bundestag
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte als entscheidende Bereiche Betriebe, Kitas und Schulen sowie „vor allem den Bereich der privaten Kontakte“.
Neu ist, dass die Bundesregierung keine Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie am Bundestag vorbei erlassen kann. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen“, sagte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Kritik kam von seinem Fraktionskollegen Karl Lauterbach in der „Welt“: „Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr.“