Wer ist verantwortlich für den Sanierungsstau?
Problem beim Einbau von Dachbodenluken – Linke/Piraten fordern Druck durch Oberbürgermeister
Oldenburg – Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) hat sich auf Anfrage unserer Redaktion noch einmal konkreter zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen in den drei Englischen Siedlungen (Alexandersfeld, Ohmstede, Brokhausen) geäußert.
Wie berichtet, stehen dort 40 Objekte, die im Besitz der Bima sind, leer – zum Teil schon mehr als ein Jahr. Als Grund wurde die noch ausstehende Sanierung angegeben. Offenbar sind das weiterhin die Nachwirkungen rund um
Verwendung ein krebserregenden Holzschutzmitteln in den Dachböden der Gebäude. Ende 2018 war dieses Problem bekannt geworden. Die Sanierung der Dachstühle sei den Mietern auf zwei Mieterversammlungen mitgeteilt worden, die im Zusammenhang mit der vorgeschalteten Gebäudeschadstoffuntersuchung 2018 und 2019 durchgeführt worden seien, so BimaSprecher Thorsten Grützner.
Abhängig sei der Beginn der Arbeiten jedoch von der Durchführung der Maßnahmen zur Gebäudeschadstoffsanierung. „Dazu gehört unter anderem der Einbau neuer Dachbodenluken“. Dies habe noch nicht bei allen rund 270 Mietobjekten durchgeführt
Hier lässt es sich gut leben: Ein Bild von der Englischen Siedlungen in Brokhausen.
werden können, da Mieter aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 den Zugang zum Mietobjekt verweigert hätten.
Außerdem stehe für die Dachstuhlsanierung die Ertei
lung der erforderlichen baurechtlichen Genehmigung durch das Bauordnungsamt der Stadt Oldenburg noch aus, die bereits im vergangenen Jahr beantragt worden sei, so
Grützner. Einen konkreteren Zeitrahmen für die Sanierung könne die Bima daher nicht angeben.
Derweil hat die Ratsfraktion Linke/Piraten nach dem Bericht unserer Redaktion beantragt, dass der Rat den Oberbürgermeister beauftragt, gemeinsam mit der Bima einen verbindlichen Zeitplan für die Sanierung zu erarbeiten.
Ein Leerstand von mehr als sechs Monaten erfülle den Tatbestand der Zweckentfremdung (Zweckentfremdungsgesetzes), heißt es in der Begründung. Die Wohnungen dienen also nicht mir ihren ursprünglichen Zweck. Dies könne Sanktionen zur Folge haben, wenn die jeweilige Kommune eine Zweckentfremdungssatdie zung beschlossen habe.
Die Fraktion hatte bereits 2019 die Erstellung einer entsprechenden Satzung beantragt, was aber vom Rat mehrheitlich abgelehnt worden war. „Im Ergebnis dieser Abstimmung gibt es dieses Instrument, welches der Landesgesetzgeber den Kommunen angeboten hatte, deshalb in Oldenburg gegenwärtig nicht.
Das Mindeste, was man jetzt in der eingetretenen Situation tun kann, ist, dass man denjenigen, der für den jahrelangen Leerstand von Wohnungen Verantwortung trägt, in Verhandlungen auf diese Möglichkeit hinweist, also mal ,die Instrumente zeigt’“, schreibt Gruppenvorsitzender Hans-Henning Adler.