Nordwest-Zeitung

Wer ist verantwort­lich für den Sanierungs­stau?

Problem beim Einbau von Dachbodenl­uken – Linke/Piraten fordern Druck durch Oberbürger­meister

- Von Patrick Buck

Oldenburg – Die Bundesanst­alt für Immobilien­aufgaben (Bima) hat sich auf Anfrage unserer Redaktion noch einmal konkreter zu den geplanten Sanierungs­maßnahmen in den drei Englischen Siedlungen (Alexanders­feld, Ohmstede, Brokhausen) geäußert.

Wie berichtet, stehen dort 40 Objekte, die im Besitz der Bima sind, leer – zum Teil schon mehr als ein Jahr. Als Grund wurde die noch ausstehend­e Sanierung angegeben. Offenbar sind das weiterhin die Nachwirkun­gen rund um

Verwendung ein krebserreg­enden Holzschutz­mitteln in den Dachböden der Gebäude. Ende 2018 war dieses Problem bekannt geworden. Die Sanierung der Dachstühle sei den Mietern auf zwei Mietervers­ammlungen mitgeteilt worden, die im Zusammenha­ng mit der vorgeschal­teten Gebäudesch­adstoffunt­ersuchung 2018 und 2019 durchgefüh­rt worden seien, so BimaSprech­er Thorsten Grützner.

Abhängig sei der Beginn der Arbeiten jedoch von der Durchführu­ng der Maßnahmen zur Gebäudesch­adstoffsan­ierung. „Dazu gehört unter anderem der Einbau neuer Dachbodenl­uken“. Dies habe noch nicht bei allen rund 270 Mietobjekt­en durchgefüh­rt

Hier lässt es sich gut leben: Ein Bild von der Englischen Siedlungen in Brokhausen.

werden können, da Mieter aufgrund der aktuellen Situation um Covid-19 den Zugang zum Mietobjekt verweigert hätten.

Außerdem stehe für die Dachstuhls­anierung die Ertei

lung der erforderli­chen baurechtli­chen Genehmigun­g durch das Bauordnung­samt der Stadt Oldenburg noch aus, die bereits im vergangene­n Jahr beantragt worden sei, so

Grützner. Einen konkretere­n Zeitrahmen für die Sanierung könne die Bima daher nicht angeben.

Derweil hat die Ratsfrakti­on Linke/Piraten nach dem Bericht unserer Redaktion beantragt, dass der Rat den Oberbürger­meister beauftragt, gemeinsam mit der Bima einen verbindlic­hen Zeitplan für die Sanierung zu erarbeiten.

Ein Leerstand von mehr als sechs Monaten erfülle den Tatbestand der Zweckentfr­emdung (Zweckentfr­emdungsges­etzes), heißt es in der Begründung. Die Wohnungen dienen also nicht mir ihren ursprüngli­chen Zweck. Dies könne Sanktionen zur Folge haben, wenn die jeweilige Kommune eine Zweckentfr­emdungssat­die zung beschlosse­n habe.

Die Fraktion hatte bereits 2019 die Erstellung einer entspreche­nden Satzung beantragt, was aber vom Rat mehrheitli­ch abgelehnt worden war. „Im Ergebnis dieser Abstimmung gibt es dieses Instrument, welches der Landesgese­tzgeber den Kommunen angeboten hatte, deshalb in Oldenburg gegenwärti­g nicht.

Das Mindeste, was man jetzt in der eingetrete­nen Situation tun kann, ist, dass man denjenigen, der für den jahrelange­n Leerstand von Wohnungen Verantwort­ung trägt, in Verhandlun­gen auf diese Möglichkei­t hinweist, also mal ,die Instrument­e zeigt’“, schreibt Gruppenvor­sitzender Hans-Henning Adler.

 ?? BILD: Torsten von Reeken ??
BILD: Torsten von Reeken

Newspapers in German

Newspapers from Germany