Hier gibt es „Drogen“auf Rezept
Dr. Jana Steinweg nutzt medizinisches Cannabis in Therapie
Oldenburg – Viele kennen Cannabis nur als Droge. Dabei wird es auch in der Medizin eingesetzt. Möglich macht das ein im März 2017 eingeführtes Gesetz. Eine Oldenburger Ärztin, die seitdem eine CannabisTherapie anbietet, ist Dr. Jana Steinweg. Dafür hat sie eine ärztliche Fortbildung absolviert. Zum Tag des Cannabis berichtet die Ärztin über die Möglichkeiten des Wirkstoffs, auch die niedersächsische Ärztekammer gibt dazu eine Stellungnahme ab.
Erfolgreich bei Therapien
„Eine Therapie mit Cannabis kann bei Krebs, Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen und vielen anderen Krankheitsbildern erfolgreich eingesetzt werden“, sagt Steinweg. Ziel der Therapie sei es, die Krankheitssymptome zu lindern, wenn die Standardmedikation keine Erfolge mehr aufweisen könne oder der Patient sich gegen die herkömmliche Schulmedizin entscheide.
Die Therapiemöglichkeit würde durch verschiedene Wirkstoffe der Cannabispflanze, den sogenannten Cannabinoiden, entstehen. Dabei sind die bekanntesten „CBD“und „THC“. Letzteres ist für den Rausch verantwortlich. „Das CBD wirkt entzündungshemmend, jedoch bringt es nicht immer die Wirkung, die sich viele davon versprechen“, sagt Steinweg. Deshalb würden zum Beispiel bei Krankheitsbildern wie Rheuma oder Spastik Blüten mit THCGehalt in Betracht kommen. Am Ende werde im Einzelfall je nach Beschwerde eine Sorte bestimmt.
Weil es zu Nebenwirkungen kommen kann, spricht sich die niedersächsische Ärztekammer für eine strenge Verschreibungspflicht aus. „Ein Problem ist die Dosierung, da keine genauen Studien vorliegen“, sagt Thomas Spieker von der Ärztekammer Niedersachsen. Dadurch können sich mögliche Probleme für die Psyche ergeben.
Anfällig für Psychosen
Weiterhin seien CannabisPatienten anfälliger für Psychosen und können bei einer langfristigen Nutzung auch psychisch abhängig werden. Weitere mögliche Folgen seien Depressionen und Angstzustände. Daher müsse Nutzen und Risiko mit dem Arzt abgesprochen werden, sagt die Ärztekammer weiter.
Streng untersagt ist die Abgabe an Kinder und Jugendliche, weil die geistige Entwicklung nachweislich gebremst werde. Auch Spätfolgen sind nicht auszuschließen. Auch sei zu bedenken, dass unter Einfluss von Cannabis keine schweren Maschinen oder Fahrzeuge bedient werden dürfen, da es zu verminderter Wahrnehmung oder Sinnestäuschungen kommen könne. Das Rezept sollte zudem immer mitgeführt werden, damit man sich als Patient ausweisen kann. Sonst würden Strafen drohen, weil der Besitz von nicht-medizinischem Cannabis illegal ist.
Abschließend sagt die niedersächsische Ärztekammer, dass der Einsatz in der Schmerztherapie Sinn mache, jedoch bedarf es einer klaren Beurteilung, dass eine medizinische Behandlung mit Cannabis ein bestimmtes Behandlungsziel erreiche. Zu medizinischen Zwecken sollte es nur unter ärztlicher Absprache in Betracht gezogen werden, so die Ärztekammer.