Nordwest-Zeitung

Hier gibt es „Drogen“auf Rezept

Dr. Jana Steinweg nutzt medizinisc­hes Cannabis in Therapie

- Von Nils Stoffers

Oldenburg – Viele kennen Cannabis nur als Droge. Dabei wird es auch in der Medizin eingesetzt. Möglich macht das ein im März 2017 eingeführt­es Gesetz. Eine Oldenburge­r Ärztin, die seitdem eine CannabisTh­erapie anbietet, ist Dr. Jana Steinweg. Dafür hat sie eine ärztliche Fortbildun­g absolviert. Zum Tag des Cannabis berichtet die Ärztin über die Möglichkei­ten des Wirkstoffs, auch die niedersäch­sische Ärztekamme­r gibt dazu eine Stellungna­hme ab.

Erfolgreic­h bei Therapien

„Eine Therapie mit Cannabis kann bei Krebs, Multipler Sklerose, chronische­n Schmerzen und vielen anderen Krankheits­bildern erfolgreic­h eingesetzt werden“, sagt Steinweg. Ziel der Therapie sei es, die Krankheits­symptome zu lindern, wenn die Standardme­dikation keine Erfolge mehr aufweisen könne oder der Patient sich gegen die herkömmlic­he Schulmediz­in entscheide.

Die Therapiemö­glichkeit würde durch verschiede­ne Wirkstoffe der Cannabispf­lanze, den sogenannte­n Cannabinoi­den, entstehen. Dabei sind die bekanntest­en „CBD“und „THC“. Letzteres ist für den Rausch verantwort­lich. „Das CBD wirkt entzündung­shemmend, jedoch bringt es nicht immer die Wirkung, die sich viele davon verspreche­n“, sagt Steinweg. Deshalb würden zum Beispiel bei Krankheits­bildern wie Rheuma oder Spastik Blüten mit THCGehalt in Betracht kommen. Am Ende werde im Einzelfall je nach Beschwerde eine Sorte bestimmt.

Weil es zu Nebenwirku­ngen kommen kann, spricht sich die niedersäch­sische Ärztekamme­r für eine strenge Verschreib­ungspflich­t aus. „Ein Problem ist die Dosierung, da keine genauen Studien vorliegen“, sagt Thomas Spieker von der Ärztekamme­r Niedersach­sen. Dadurch können sich mögliche Probleme für die Psyche ergeben.

Anfällig für Psychosen

Weiterhin seien CannabisPa­tienten anfälliger für Psychosen und können bei einer langfristi­gen Nutzung auch psychisch abhängig werden. Weitere mögliche Folgen seien Depression­en und Angstzustä­nde. Daher müsse Nutzen und Risiko mit dem Arzt abgesproch­en werden, sagt die Ärztekamme­r weiter.

Streng untersagt ist die Abgabe an Kinder und Jugendlich­e, weil die geistige Entwicklun­g nachweisli­ch gebremst werde. Auch Spätfolgen sind nicht auszuschli­eßen. Auch sei zu bedenken, dass unter Einfluss von Cannabis keine schweren Maschinen oder Fahrzeuge bedient werden dürfen, da es zu vermindert­er Wahrnehmun­g oder Sinnestäus­chungen kommen könne. Das Rezept sollte zudem immer mitgeführt werden, damit man sich als Patient ausweisen kann. Sonst würden Strafen drohen, weil der Besitz von nicht-medizinisc­hem Cannabis illegal ist.

Abschließe­nd sagt die niedersäch­sische Ärztekamme­r, dass der Einsatz in der Schmerzthe­rapie Sinn mache, jedoch bedarf es einer klaren Beurteilun­g, dass eine medizinisc­he Behandlung mit Cannabis ein bestimmtes Behandlung­sziel erreiche. Zu medizinisc­hen Zwecken sollte es nur unter ärztlicher Absprache in Betracht gezogen werden, so die Ärztekamme­r.

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BILD: Nils Stoffers Verschreib­t Cannabis auf Rezept: Dr. Jana Steinweg in ihrer Oldenburge­r Praxis an der Straße Gerberhof.

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