Nordwest-Zeitung

Streit um 600-Euro-Zahnarztre­chnung

Praxis rechnet Narkose nicht über die Krankenkas­se ab – Sebastian Eilers fühlt sich falsch beraten

- Von Patrick Buck

Oldenburg – Ein Zahnarztbe­such kann eine unangenehm­e Sache sein. Für den Oldenburge­r Sebastian Eilers endete eine Behandlung zwar mit Freude über gesunde Zähne, aber ebenso mit Ärger um eine Rechnung.

Praxis vor. Unmittelba­r vor der Behandlung sollte er die 600-Euro-Rechnung dann aber doch selbst zahlen. Eilers könne sie im Anschluss bei der Kasse einreichen, sei ihm gesagt worden. Die Krankenkas­se lehnte die Erstattung jedoch ab und verwies auf die Möglichkei­t der Praxis, die Abrechnung nachträgli­ch mit der Kasse machen.

Das lehnte die Praxis aber gegenüber Eilers ab. Er habe „während der zahnärztli­chen Behandlung ohne jegliche Hinweise auf eine allergisch­e Reaktion ein von der Zahnärztin appliziert­es Lokalanäst­hetikum gut vertragen“– allerdings war der 34-Jährige bis auf die Vorgespräc­he nie vorher im ZZO gewesen. Nach einem weiteren Widerspruc­h schrieb die Praxis, dass keine medizinisc­he Begründung für die Durchführu­ng einer Vollnarkos­e bestanden habe. Weitere Mails des Oldenburge­r blieben unbeantwor­tet.

Die Kasse

Laut Eilers Krankenkas­se, der DAK, ist es grundsätzl­ich möglich, Leistungen innerhalb einer zeitlichen Frist nachträgli­ch über die Kasse abzurechne­n. „Im Rahmen einer Narkoselei­stung bei zahnärztli­cher Behandlung ist dies allerdings untypisch“, so Sprecher Rainer

Lange. Hier treffe der Arzt grundsätzl­ich die Entscheidu­ng, ob die Narkose über vertragsär­ztliche Behandlung oder als Privatleis­tung abgerechne­t wird. „Wenn für eine Narkoselei­stung eine Privatrech­nung ausgestell­t wird, ist die Entscheidu­ng offensicht­lich bereits getroffen worden.“

Er bestätigt aber auch: Liegt eine Kontraindi­kation gegen die Durchführu­ng des Eingriffs mit lokaler Narkose vor, kann die Vollnarkos­e über die Kasse abgerechne­t werden.

Das ZZO äußert sich auf Anfrage äußerst knapp in schriftlic­her Form. Eilers sei vor der Behandlung ausführlic­h über Maßnahmen und Kosten aufgeklärt worden. Die Behandlung sei richtlinie­nkonform durchgefüh­rt und abgerechne­t worden. „Gerne kann dies von einer neutralen Stelle geprüft werden.“

Die Praxis

Wie geht’s weiter?

Die Oldenburge­r Verbrauche­rzentrale verweist auf die Möglichkei­t, so einen Fall von der unabhängig­en Patientenb­eratung überprüfen zu lassen. Darüber hinaus bleibe wohl nur der Weg über einen Anwalt. →@www.patientenb­eratung.de

 ?? BILD: Privat ??
BILD: Privat

Newspapers in German

Newspapers from Germany