150 Jahre alte Bäume gefällt
Rechtlich nicht zu beanstanden – Dennoch fragwürdig
Oldenburg – Der Anblick hat die Fahrrad-Ausflügler sprachlos gemacht: Nur noch Stümpfe waren von den einst mächtigen Bäumen übrig, die auf einem Grundstück in unmittelbarer Nachbarschaft zum Gewerbegebiet an der Tweelbäker Tredde gestanden hatten. Jemand hatte die Stämme schon gespalten und zu Feuerholz verarbeitet. Rechtlich ist daran nichts auszusetzen. Doch liefert der Vorfall wieder Nahrung für die Diskussion über die Baumschutzsatzung.
Komplizierte Lage
In diesem Fall ist die Lage zudem etwas komplizierter. Das Grundstück, auf dem die Bäume standen, soll im Sommer von den Eigentümern an den benachbarten Unternehmer verkauft werden. Der möchte nicht genannt werden, hat die von ihm veranlassten Fällungen aber mit Fotos dokumentiert und unserer Redaktion die Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Zudem erklärte er den Grund für die Maßnahme.
Für ihn, seine Mitarbeiter und die Gebäude seines Unternehmens sei von den Bäumen eine große Gefahr ausgegangen. Der Boden, auf dem sie standen, sei moorig. Vermutlich deshalb hätten sich die Bäume aufgrund der zurückliegenden trockenen Jahre gefährlich in seine Richtung zur Seite geneigt. Dieses Phänomen der absackenden
Trauriger Anblick: Auf dem Grundstück an der Tweelbäker Tredde ragen nur noch die Stümpfe der gefällten Bäume aus der Erde heraus.
Moorböden lässt sich auch gut an Straßen beobachten, die durch Moorgebiete führen. Sie haben sich streckenweise zu gefährlichen Holperpisten entwickelt.
Schieflage durch Stürme
Die zurückliegenden Stürme des vergangenen Herbstes und Winters hätten die Bäume an der Grundstücksgrenze dann immer weiter in Schieflage gebracht, so dass er sich entschlossen habe, sie fällen zu lassen. Bedauerlich, aus seiner Sicht aber alternativlos. Die Stämme seien zudem von innen teils hohl und von Pilzen befallen gewesen. Rund 31 Bäume, darunter Ahorn, Buchen und Eichen wurden gefällt.
Eine Buche habe einen Stammdurchmesser von zwei Metern gehabt, sei also rund 150 Jahre alt gewesen, erklärte
ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung unserer Redaktion auf Nachfrage.
Einen Bebauungsplan, in dem die Bäume als erhaltenswert eingezeichnet gewesen wären, gibt es nicht. Mit einer für die Stadt Oldenburg geltenden Baumschutzsatzung hätte die Fällung der Bäume bei der Stadtverwaltung angemeldet werden müssen.
Befallen: Die Stämme waren teils von innen hohl.