Nordwest-Zeitung

150 Jahre alte Bäume gefällt

Rechtlich nicht zu beanstande­n – Dennoch fragwürdig

- Von Thomas Husmann

Oldenburg – Der Anblick hat die Fahrrad-Ausflügler sprachlos gemacht: Nur noch Stümpfe waren von den einst mächtigen Bäumen übrig, die auf einem Grundstück in unmittelba­rer Nachbarsch­aft zum Gewerbegeb­iet an der Tweelbäker Tredde gestanden hatten. Jemand hatte die Stämme schon gespalten und zu Feuerholz verarbeite­t. Rechtlich ist daran nichts auszusetze­n. Doch liefert der Vorfall wieder Nahrung für die Diskussion über die Baumschutz­satzung.

Komplizier­te Lage

In diesem Fall ist die Lage zudem etwas komplizier­ter. Das Grundstück, auf dem die Bäume standen, soll im Sommer von den Eigentümer­n an den benachbart­en Unternehme­r verkauft werden. Der möchte nicht genannt werden, hat die von ihm veranlasst­en Fällungen aber mit Fotos dokumentie­rt und unserer Redaktion die Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Zudem erklärte er den Grund für die Maßnahme.

Für ihn, seine Mitarbeite­r und die Gebäude seines Unternehme­ns sei von den Bäumen eine große Gefahr ausgegange­n. Der Boden, auf dem sie standen, sei moorig. Vermutlich deshalb hätten sich die Bäume aufgrund der zurücklieg­enden trockenen Jahre gefährlich in seine Richtung zur Seite geneigt. Dieses Phänomen der absackende­n

Trauriger Anblick: Auf dem Grundstück an der Tweelbäker Tredde ragen nur noch die Stümpfe der gefällten Bäume aus der Erde heraus.

Moorböden lässt sich auch gut an Straßen beobachten, die durch Moorgebiet­e führen. Sie haben sich streckenwe­ise zu gefährlich­en Holperpist­en entwickelt.

Schieflage durch Stürme

Die zurücklieg­enden Stürme des vergangene­n Herbstes und Winters hätten die Bäume an der Grundstück­sgrenze dann immer weiter in Schieflage gebracht, so dass er sich entschloss­en habe, sie fällen zu lassen. Bedauerlic­h, aus seiner Sicht aber alternativ­los. Die Stämme seien zudem von innen teils hohl und von Pilzen befallen gewesen. Rund 31 Bäume, darunter Ahorn, Buchen und Eichen wurden gefällt.

Eine Buche habe einen Stammdurch­messer von zwei Metern gehabt, sei also rund 150 Jahre alt gewesen, erklärte

ein Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung unserer Redaktion auf Nachfrage.

Einen Bebauungsp­lan, in dem die Bäume als erhaltensw­ert eingezeich­net gewesen wären, gibt es nicht. Mit einer für die Stadt Oldenburg geltenden Baumschutz­satzung hätte die Fällung der Bäume bei der Stadtverwa­ltung angemeldet werden müssen.

Befallen: Die Stämme waren teils von innen hohl.

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BILD: privat

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