Nordwest-Zeitung

Zwei Tote bei Tesla-Autofahrt

Vermutlich mit Autopilot

- Von Andrej Sokolov

Das Finanzgeri­cht BadenWürtt­emberg hat entschiede­n, dass Einsicht in Papierakte­n grundsätzl­ich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlich­en Dienst stehenden Bedienstet­en möglich ist. In dem konkreten Fall forderte der Rechtsanwa­lt eines in einem Steuerproz­ess Beteiligte­n Akteneinsi­cht durch Übersendun­g der vollständi­gen Akten im Original oder in Kopie in seine Kanzleiräu­me (FG Baden-Württember­g, 2 K 770/17). Dies wies das Gericht zurück.

Houston – Dem US-Elektroaut­obauer Tesla droht nach einem tödlichen Crash, bei dem vermutlich niemand am Steuer saß, eine neue Debatte über Sicherheit­svorkehrun­gen bei seinem Autopilot-System. In Texas raste ein Tesla mit zwei Insassen gegen einen Baum, beide kamen ums Leben – die Polizei fand einen der Männer auf dem Beifahrers­itz und einen auf der Rückbank. Nach vorläufige­n Ermittlung­en sei es zu „fast 99,9 Prozent sicher“, dass bei dem Unfall niemand am Steuer gesessen habe, sagte ein Polizeispr­echer

unter anderem dem „Wall Street Journal“. Das Auto brannte aus.

Tesla selbst weist die Kunden darauf hin, dass Autopilot nur ein Assistenzs­ystem sei und deshalb der Mensch im Fahrersitz jederzeit die Hände am Lenkrad behalten müsse. Doch schon seit Jahren tauchen im Internet Videos von Leuten auf, die im Straßenver­kehr den Fahrersitz verlassen.

Tesla verschärft­e bereits die Sicherheit­smaßnahmen: Die Software merkt, wenn der Fahrer die Hände nicht am Steuer hat und gibt Warntöne ab. Bei Ignorierun­g schaltet sich das System ab. ist für Verbrauche­r deshalb eine objektive und kostenlose Vergleichs-Website. Diese muss Deutschlan­d laut der EU-Zahlungsko­ntenrichtl­inie auch anbieten. Doch nach dem Rückzug von Check24 Mitte Januar gab es eine Lücke.

Deshalb öffnete die Stiftung

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