Zwei Tote bei Tesla-Autofahrt
Vermutlich mit Autopilot
Das Finanzgericht BadenWürttemberg hat entschieden, dass Einsicht in Papierakten grundsätzlich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich ist. In dem konkreten Fall forderte der Rechtsanwalt eines in einem Steuerprozess Beteiligten Akteneinsicht durch Übersendung der vollständigen Akten im Original oder in Kopie in seine Kanzleiräume (FG Baden-Württemberg, 2 K 770/17). Dies wies das Gericht zurück.
Houston – Dem US-Elektroautobauer Tesla droht nach einem tödlichen Crash, bei dem vermutlich niemand am Steuer saß, eine neue Debatte über Sicherheitsvorkehrungen bei seinem Autopilot-System. In Texas raste ein Tesla mit zwei Insassen gegen einen Baum, beide kamen ums Leben – die Polizei fand einen der Männer auf dem Beifahrersitz und einen auf der Rückbank. Nach vorläufigen Ermittlungen sei es zu „fast 99,9 Prozent sicher“, dass bei dem Unfall niemand am Steuer gesessen habe, sagte ein Polizeisprecher
unter anderem dem „Wall Street Journal“. Das Auto brannte aus.
Tesla selbst weist die Kunden darauf hin, dass Autopilot nur ein Assistenzsystem sei und deshalb der Mensch im Fahrersitz jederzeit die Hände am Lenkrad behalten müsse. Doch schon seit Jahren tauchen im Internet Videos von Leuten auf, die im Straßenverkehr den Fahrersitz verlassen.
Tesla verschärfte bereits die Sicherheitsmaßnahmen: Die Software merkt, wenn der Fahrer die Hände nicht am Steuer hat und gibt Warntöne ab. Bei Ignorierung schaltet sich das System ab. ist für Verbraucher deshalb eine objektive und kostenlose Vergleichs-Website. Diese muss Deutschland laut der EU-Zahlungskontenrichtlinie auch anbieten. Doch nach dem Rückzug von Check24 Mitte Januar gab es eine Lücke.
Deshalb öffnete die Stiftung