Gerichtsbeschluss in Bayern
Blitzer: Geschwindigkeitskontrollen der Stadt Oldenburg gibt es heute am Hausbäker Weg und der Lambertistraße. Am Freitag blitzt es an der Ostseestraße und der RudolfDiesel-Straße.
Sperrung: Wegen Tiefbauarbeiten wird der Sportweg (Höhe Hausnummer 3) von Montag, 26. April, bis Montag, 3. Mai, gesperrt. Zu Fuß kann der Bereich passiert werden. Es gibt eine Umleitung über die Theodor-Heuss-Straße.
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Oldenburg/CMH – Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Beschluss vom 31. März entschieden hat, gehören Schuhgeschäfte genau wie Lebensmittelläden oder Drogerien zur täglichen Versorgung und seien deshalb unverzichtbar. Das betreffe auch Gebiete mit einer SiebenTage-Inzidenz von mehr als 100.
Die Schuhgeschäfte müssen, so der Beschluss in Bayern, unter die entsprechende Ausnahmeregelung der Corona-Verordnung des Landes fallen. Für bayerische Schuhgeschäfte gelten nun die gleichen Regeln wie für Bau- und Gartenmärkte oder Buchhandlungen. Für Niedersachsen hat das Urteil allerdings keine direkten Auswirkungen.