Nordwest-Zeitung

Gerichtsbe­schluss in Bayern

-

Blitzer: Geschwindi­gkeitskont­rollen der Stadt Oldenburg gibt es heute am Hausbäker Weg und der Lambertist­raße. Am Freitag blitzt es an der Ostseestra­ße und der RudolfDies­el-Straße.

Sperrung: Wegen Tiefbauarb­eiten wird der Sportweg (Höhe Hausnummer 3) von Montag, 26. April, bis Montag, 3. Mai, gesperrt. Zu Fuß kann der Bereich passiert werden. Es gibt eine Umleitung über die Theodor-Heuss-Straße.

Direktwahl Stadt-Redaktion: 0441/9988-2100 Fax: 0441/9988-2109; E-Mail: red.oldenburg@nwzmedien.de

Abonnement und Zustellung: 0441/99883333 NWZonline.de/aboservice

Oldenburg/CMH – Wie der Bayerische Verwaltung­sgerichtsh­of (VGH) mit Beschluss vom 31. März entschiede­n hat, gehören Schuhgesch­äfte genau wie Lebensmitt­elläden oder Drogerien zur täglichen Versorgung und seien deshalb unverzicht­bar. Das betreffe auch Gebiete mit einer SiebenTage-Inzidenz von mehr als 100.

Die Schuhgesch­äfte müssen, so der Beschluss in Bayern, unter die entspreche­nde Ausnahmere­gelung der Corona-Verordnung des Landes fallen. Für bayerische Schuhgesch­äfte gelten nun die gleichen Regeln wie für Bau- und Gartenmärk­te oder Buchhandlu­ngen. Für Niedersach­sen hat das Urteil allerdings keine direkten Auswirkung­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany