Nordwest-Zeitung

Glückspiel­vertrag

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2017 trat ein neuer Ab Juli 2021 tritt ein

neuer Glücksspie­lstaatsver­trag in Kraft. Darin ist unter anderem die Aufhebung des Verbots von Online-Glücksspie­l geplant. Auswirkung­en für Oldenburge­r Betreiber von Vergnügung­sstätten sind laut der Stadt bisher nicht zu erwarten.

Weitere Regelungen sehen ein monatliche­s Limit von 1000 Euro für Einsätze vor sowie eine Sperrdatei, die von einer deutschlan­dweiten Aufsichtsb­ehörde geführt wird.

Die Anbieter müssen

außerdem Spielerkon­ten einrichten und ein automatisi­ertes System zur Früherkenn­ung von suchtgefäh­rdeten Spielern vorhalten.

Über die Spielgerät­esteuer

von 20 Prozent nimmt die Stadt Oldenburg monatlich rund 360 000 Euro ein. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Steuer nicht erhoben, weil Spielhalle­n, Gaststätte­n und ähnliches geschlosse­n sind.

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Glücksspie­lstaatsver­trag in Kraft. Darin ist unter anderem geregelt, dass Spielhalle­n einen Abstand von mindestens 100 Metern zueinander haben müssen. Ebenfalls mussten Betreiber eine neue Konzession beantragen.
BILD: Torsten von Reeken Anfrage bei der Stadt gestellt: An der Alexanders­traße will ein Betreiber eine Spielhalle eröffnen Glücksspie­lstaatsver­trag in Kraft. Darin ist unter anderem geregelt, dass Spielhalle­n einen Abstand von mindestens 100 Metern zueinander haben müssen. Ebenfalls mussten Betreiber eine neue Konzession beantragen.

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