Glückspielvertrag
2017 trat ein neuer Ab Juli 2021 tritt ein
neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Darin ist unter anderem die Aufhebung des Verbots von Online-Glücksspiel geplant. Auswirkungen für Oldenburger Betreiber von Vergnügungsstätten sind laut der Stadt bisher nicht zu erwarten.
Weitere Regelungen sehen ein monatliches Limit von 1000 Euro für Einsätze vor sowie eine Sperrdatei, die von einer deutschlandweiten Aufsichtsbehörde geführt wird.
Die Anbieter müssen
außerdem Spielerkonten einrichten und ein automatisiertes System zur Früherkennung von suchtgefährdeten Spielern vorhalten.
Über die Spielgerätesteuer
von 20 Prozent nimmt die Stadt Oldenburg monatlich rund 360 000 Euro ein. Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Steuer nicht erhoben, weil Spielhallen, Gaststätten und ähnliches geschlossen sind.