Wettbüros im Visier der Stadt
Verwaltung will Ausbreitung von Vergnügungsstätten steuern
geben die Meinung des Verfassers wieder. Einsendungen sollten nicht länger als 60 Druckzeilen à 27 Anschläge sein. Aufgrund der Vielzahl der Einsendungen kann nicht jede Zuschrift veröffentlicht werden. Briefe ohne Angabe des Namens werden nicht abgedruckt. Bitte geben Sie außerdem Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer an. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Leserbriefe per E-Mail erreichen die Redaktion unter: ol-leserforum@nwzmedien.de
Haarenstraße, nicht genutzt wurde, um den Abriss zu vollziehen, ist nicht nur äußerst bedauerlich, sondern auch kaum nachvollziehbar.
Jetzt, wo zaghafte Öffnungen erfolgen über den Buchhandel, Friseure etc., wird die Haarenstraße massiv durch Lärm, Staub und Schwerlastverkehr beeinträchtigt, das Geschäftsleben, neben dem gerade in dieser Straße noch vorhandenen Wohnen, erheblich geschädigt.
Unabhängig davon verstößt der Bau in einer Höhe von 16,5 Metern gegen die Festlegungen des vom Rat beschlossenen Bebauungsplanes wie auch die Empfehlung des Gestaltungsbeirates. Für eine direkte Nachbarschaft mit einem um 4,5 Meter erhöhten auf 28 Meter Tiefe neuen Baukörper stellt dies eine grobe Missachtung des Bebauungsplanes wie auch der nachbarschaftlichen Rechte dar.
Maximilian Hofmann
Oldenburg – An der nördlichen Alexanderstraße soll eine neue Spielhalle eröffnet werden. So der Plan eines Betreibers, der laut Baudezernent Sven Uhrhan eine Anfrage an die Stadt gerichtet hat. Um in diesem Bereich mehr Einfluss nehmen zu können, hat die Stadt den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan an die Politik gegeben, die diesem im Bauausschuss einstimmig zustimmte. Zudem läuft die Arbeit an einem stadtweiten Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten.
■
Das Ziel
Ziel ist es, Eignungs- und Ausschlussgebiete für Vergnügungsstätten auszumachen. Die Notwendigkeit ergebe sich aus Widersprüchen zwischen den städtebaulichen Zielen und den vorhandenen Vergnügungsstätten. So würden sich Spielhallen und Wettbüros auf weite Teile des Stadtgebiets erstrecken. Besonders betroffen seien Misch- und Gewerbegebiete entlang der Ausfallstraßen und in der Innenstadt.
■
Die Zahlen
Laut Stadtsprecher Stephan Onnen gibt es 54 Spielhallen plus fünf in doppelter Konzession, heißt hier befinden sich zwei Spielhallen an einem Standort. Darauf verteilen sich 558 Spielgeräte in Spielhallen und 93 Spielgeräte in Gaststätten. Weiter gibt es acht Wettbüros. Eine besonders hohe Dichte gibt es mit sechs Spielhallen an der Donnerschweer Straße und mit sieben an der Cloppenburger Straße.
Insgesamt gibt es somit 64 Spielhallen in Oldenburg, eine Steigerung um elf im Vergleich zu 2017. Damals wurde am 30 Juni der Glücksspielvertrag umgesetzt. Nach Ablauf einer Übergangsfrist haben dann 55 Spielhallen eine neue Betriebserlaubnis erhalten, wie Onnen sagt. Zum Vergleich: 2010 waren es nur 47, 2012 dann 54 und 2015 bereits 59 Spielhallen.
■
Ziel des Vergnügungsstättenkonzepts ist es, sensible und störanfällige Bereiche wie Schulen, Kitas, Jugendeinrichtungen, Einkaufslagen, Stadtteilzentren oder Pflegeheime zu schützen. Auf der anderen Seite soll entsprechend des Glücksspielstaatsvertrages ein ausreichendes Angebot für legales Glücksspiel ermöglicht werden. Dabei sollen negative Auswirkungen möglichst gering gehalten werden.
„Der darunter zu verstehende Qualitätsverlust der Angebots- und Nutzungsvielfalt geht mit einer Verdrängung der klassischen Einzelhandelsund Dienstleistungsgeschäfte und einem Imageverlust einher“, sagt Onnen. So würden unter anderem abgeklebte Schaufenster die offene und harmonische Straßenund Fassadengestaltung sowie Nutzung durch Außengastronomie unterbrechen.
■
Die Probleme
Die Konflikte den Bereich entlang der Alexanderstraße zwischen der Theodor-Pekol-Straße und der Pariser Straße. Hier sollen durch den Bebauungsplan Erweiterungen und Neuansiedlungen gesteuert werden. Heißt, die Stadtverwaltung kann Vorhaben bis zu zwölf Monate zurückstellen, wenn sie dem Vergnügungsstättenkonzept voraussichtlich widersprechen. Bestätigt sich der Verdacht, kann das Vorhaben abgelehnt werden.
An der Alexanderstraße befinden sich aktuell zwei Spielhallen. Ob eine dritte hinzukommt, bleibt vorerst offen, denn Vorhaben, die im Geltungsbereich des geplanten Konzepts liegen, würden zunächst zurückgestellt, „um die Ziele der Bauleitplanung zu wahren“, so Onnen. Fest stehe aber, dass es zwischen den städtebaulichen Zielen und der Ansiedlung von weiteren Vergnügungsstätten zu Konflikten kommen könnte. Klarheit wird es wohl im Laufe des nächsten Jahres geben, wenn der Bebauungsplan voraussichtlich in Kraft tritt.
Sonderkanal
13.00 Uhr: Blasorchester Brass-Sax Petersfehn, Ausschnitte aus dem Jahreskonzert 2017
15.10 Uhr: UK Begegnungen I, Brexit-Podiumsdiskussion mit David McAllister
17.00 Uhr: VHS-Videoreihe „bildung@home“: Einfach mal aufmachen – Wandern für die Seele, mit Michael Groth
18.00 Uhr: Blasorchester Brass-Sax Petersfehn, Ausschnitte aus dem Jahreskonzert 2017
19.00 Uhr: Werkstatt Zukunft 20.15 Uhr: Zwischen Home und Office - Chancen, Risiken und Herausforderungen ab 22.00 Uhr: Programmwiederholung (18.00 bis 22.00 Uhr)
@ www.oeins.de