Aufbaufonds mit deutscher Beteiligung
Finanzierungssystem soll EU nach Pandemie unterstützen – Richter weisen Eilantrag ab
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Anzahl der Abonnenten, die der Streaming-Marktführer Netflix im ersten Quartal dazugewonnen hat. Damit zählt der Dienst nun knapp 208 Millionen Abonnenten, teilte Netflix mit.
Karlsruhe/Brüssel – Deutschland steht dem Start des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufbaufonds der EU nicht mehr im Weg. Das Bundesverfassungsgericht wies den Eilantrag eines Kläger-Bündnisses um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke ab.
Mit der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung kann Bundespräsident FrankWalter Steinmeier das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Ratifizierungsgesetz nun unterzeichnen. Damit gibt Deutschland grünes Licht für das Finanzierungssystem
der EU bis 2027, das auch den Fonds umfasst. Es wird aber ein Hauptverfahren in Karlsruhe geben (Az. 2 BvR 547/21).
Teil als Darlehen
Das im Sommer 2020 verabredete Paket soll den 27 EUStaaten helfen, nach der Pandemie wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung aber erst beginnen, wenn alle den Beschluss ratifiziert haben. Dabei war auch Deutschland zuletzt ein Wackelkandidat: Wegen des Eilantrags hatte das Verfassungsgericht dem Bundespräsidenten zunächst untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen. Damit wollten die Richter verhindern, dass bis zu ihrer Entscheidung Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurückkäme.
Luckes „Bündnis Bürgerwille“, das nach eigenen Angaben aus mehr als 2200 Unterstützern besteht, hält vor allem die gemeinschaftliche Verschuldung für unzulässig. Diese sei ein „krasser Vertragsbruch“. Mit der eigentlichen Verfassungsbeschwerde der Kläger wird sich das Gericht später ausführlich beschäftigen. Der Ausgang dieses Verfahrens sei offen, teilten die Richterinnen und Richter des Zweiten Senats mit. „Bei summarischer Prüfung“im Eilverfahren sehen sie aber keine hohe Wahrscheinlichkeit für einen Verfassungsverstoß. Deshalb darf Deutschland den Fonds fürs Erste mit auf den Weg bringen. Ein verspäteter Start könne irreversible Folgen haben, stellte das Gericht fest. Die Bundesregierung befürchte außerdem „erhebliche außen- und europapolitische Verwerfungen“.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach von einer guten Nachricht und einem „wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Pandemie in ganz Europa“. Es sei richtig, mit enormen Mitteln dazu beizutragen, Arbeitsplätze und Unternehmen zu retten und dies in Europa gemeinsam zu tun, sagte der SPD-Politiker im Bundestag.
Langwieriges Verfahren
Der Zweite Senat schreibt schon jetzt, dass das eigentliche Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen werde. Wegen des Aufbaufonds ist in Karlsruhe auch eine Organklage der AfD-Fraktion gegen Bundestag und Bundesregierung anhängig. Außerdem hat eine Privatperson Verfassungsbeschwerde eingereicht.