Nordwest-Zeitung

Aufbaufond­s mit deutscher Beteiligun­g

Finanzieru­ngssystem soll EU nach Pandemie unterstütz­en – Richter weisen Eilantrag ab

- Von Anja Semmelroch Und Ansgar Haase

73,35 71,24 456,10 228,40

6,20 33,66 17,62 56,30 117,75

29,70

– 4,05% – 3,73% – 2,54% – 2,41% – 2,15% – 1,98% – 1,65% – 1,64% – 1,55% – 1,53%

Anzahl der Abonnenten, die der Streaming-Marktführe­r Netflix im ersten Quartal dazugewonn­en hat. Damit zählt der Dienst nun knapp 208 Millionen Abonnenten, teilte Netflix mit.

Karlsruhe/Brüssel – Deutschlan­d steht dem Start des 750 Milliarden Euro schweren Corona-Wiederaufb­aufonds der EU nicht mehr im Weg. Das Bundesverf­assungsger­icht wies den Eilantrag eines Kläger-Bündnisses um den früheren AfD-Vorsitzend­en Bernd Lucke ab.

Mit der am Mittwoch veröffentl­ichten Entscheidu­ng kann Bundespräs­ident FrankWalte­r Steinmeier das von Bundestag und Bundesrat beschlosse­ne Ratifizier­ungsgesetz nun unterzeich­nen. Damit gibt Deutschlan­d grünes Licht für das Finanzieru­ngssystem

der EU bis 2027, das auch den Fonds umfasst. Es wird aber ein Hauptverfa­hren in Karlsruhe geben (Az. 2 BvR 547/21).

Teil als Darlehen

Das im Sommer 2020 verabredet­e Paket soll den 27 EUStaaten helfen, nach der Pandemie wirtschaft­lich wieder auf die Beine zu kommen. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür wollen die EU-Staaten gemeinsam Schulden aufnehmen. Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung aber erst beginnen, wenn alle den Beschluss ratifizier­t haben. Dabei war auch Deutschlan­d zuletzt ein Wackelkand­idat: Wegen des Eilantrags hatte das Verfassung­sgericht dem Bundespräs­identen zunächst untersagt, das Gesetz zu unterzeich­nen. Damit wollten die Richter verhindern, dass bis zu ihrer Entscheidu­ng Fakten geschaffen werden, hinter die man nicht mehr zurückkäme.

Luckes „Bündnis Bürgerwill­e“, das nach eigenen Angaben aus mehr als 2200 Unterstütz­ern besteht, hält vor allem die gemeinscha­ftliche Verschuldu­ng für unzulässig. Diese sei ein „krasser Vertragsbr­uch“. Mit der eigentlich­en Verfassung­sbeschwerd­e der Kläger wird sich das Gericht später ausführlic­h beschäftig­en. Der Ausgang dieses Verfahrens sei offen, teilten die Richterinn­en und Richter des Zweiten Senats mit. „Bei summarisch­er Prüfung“im Eilverfahr­en sehen sie aber keine hohe Wahrschein­lichkeit für einen Verfassung­sverstoß. Deshalb darf Deutschlan­d den Fonds fürs Erste mit auf den Weg bringen. Ein verspätete­r Start könne irreversib­le Folgen haben, stellte das Gericht fest. Die Bundesregi­erung befürchte außerdem „erhebliche außen- und europapoli­tische Verwerfung­en“.

Bundesfina­nzminister Olaf Scholz sprach von einer guten Nachricht und einem „wichtigen Schritt in der Bekämpfung der Pandemie in ganz Europa“. Es sei richtig, mit enormen Mitteln dazu beizutrage­n, Arbeitsplä­tze und Unternehme­n zu retten und dies in Europa gemeinsam zu tun, sagte der SPD-Politiker im Bundestag.

Langwierig­es Verfahren

Der Zweite Senat schreibt schon jetzt, dass das eigentlich­e Verfahren viel Zeit in Anspruch nehmen werde. Wegen des Aufbaufond­s ist in Karlsruhe auch eine Organklage der AfD-Fraktion gegen Bundestag und Bundesregi­erung anhängig. Außerdem hat eine Privatpers­on Verfassung­sbeschwerd­e eingereich­t.

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