Wann kann die Notbremse gelöst werden?
Inzidenzwert der Stadt Oldenburg bewegt sich weiter unter 100er-Marke
Theobald hat unlängst über eine Begebenheit in einem Oldenburger Supermarkt berichtet. Eine der dortigen Verkäuferinnen hatte ihn um Hilfe gebeten, weil sie sich bedanken wollte. Das Problem nur: Die Frau wusste nicht bei wem. Zwar hatten langjährige Kunden neben einer Aufmerksamkeit einen netten Gruß hinterlassen, nur kennt die Verkäuferin zwar viele, längst aber nicht alle Namen ihrer Kunden. Die allerdings haben selbstverständlich Theobalds Zeilen gelesen – und sich sofort erkannt. „Wie nett, dass sie nach uns sucht!“, freuen sie sich. Und was noch viel wichtiger ist: „Wir werden uns beim nächsten Einkauf zu erkennen geben.“Für die Verkäuferin haben sie nur lobende Worte. Für die kleinen Hilfeleistungen beim Einkauf „und weil sie überhaupt so sehr nett ist, dass ein Einkauf bei ihr eine Freude ist, wollten wir einmal Dankeschön sagen“, schreiben sie. Und das gibt – stellvertretend auch an die unzähligen hilfsbereiten Verkäufer(innen) der Stadt – gerne weiter Ihr
theobald@NWZmedien.de
Oldenburg – Die vom RobertKoch-Institut (RKI) gemeldeten Inzidenzwerte der vergangenen Tage für die Stadt Oldenburg lagen, zumindest zum Zeitpunkt der Veröffentlichung, stabil unter der 100erMarke. Und die ist entscheidend für die Frage, ob die aktuellen Corona-Beschränkungen aufrecht erhalten werden müssen oder ob Lockerungen möglich sind. Doch wie genau geht es jetzt weiter?
Wann darf die Notbremse aufgehoben werden
Laut Gesetz muss der Inzidenzwert in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegen, damit aktuelle Beschränkungen außer Kraft treten. Das ist dann jedoch erst am übernächsten Tag möglich.
Welche Werte werden dafür herangezogen
Das RKI veröffentlicht jeden Tag die aktuellen Corona-Zahlen. Es kommt jedoch immer wieder vor, dass es für einzelne Tage Nachmeldungen gibt, so dass ein ursprünglich veröffentlichter Inzidenzwert nachträglich steigt. Ein Beispiel ist der Wert vom vergangenen Freitag, der ursprünglich bei 86,4 lag, mittlerweile aber auf 101,1 korrigiert wurde und damit die Folge von fünf
Werktagen unter 100 unterbrechen würde. „Für uns zählt aber der ursprünglich veröffentlichte Wert“, sagt Stadtsprecher Reinhard Schenke. Ansonsten könne es keine Planungssicherheit geben, da sich die Werte der Vergangenheit auch Tage später noch ändern könnten.
Unterbrechen Sonn- und Feiertage eine Folge von Werktagen
Laut Notbremsen-Gesetz ist das nicht der Fall. Sonn- und Feiertage werden bei der Zählung der Werktage ignoriert. Damit fallen in der aktuellen
Reihe sowohl der Samstag, 1. Mai, als auch der Sonntag aus der Zählung.
Ab wann kann die Notbremse frühestens aufgehoben werden
„Der früheste Zeitpunkt für die Aufhebung der Notbremse ist aktuell der kommende Freitag, 7. Mai“, sagt Reinhard Schenke.
Gezählt würden in diesem Fall die Tage von vergangenem Donnerstag bis zum kommenden Mittwoch. „Am übernächsten Tag, dem Freitag, könnte die Notbremse dann aufgehoben werden, wenn die jeweiligen Inzidenzwerte unter 100 bleiben“, so Schenke.
Was ist dann wieder erlaubt
Ohne die Notbremse würden verschiedene Beschränkungen wegfallen. Dazu gehört die aktuell geltende Ausgangsbeschränkungen. Geschäfte könnten wieder ihren Click&Meet-Verkauf anbieten und Schulen dürften laut Gesetz wieder in den Wechselunterricht gehen.