Banken zurückgepfiffen
Wie Geldinstitute im Nordwesten auf das Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs reagieren
Das kennt man: Geldinstitute sind kreativ – nicht nur wegen der Herausforderungen in ihren Märkten, überbordender Regulierung und fortschreitender Digitalisierung – sondern auch, weil sie in der andauernden Niedrigzinsphase dringend weitere Einnahmen brauchen. Etwa über Gebühren. Gern wurde bei entsprechenden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die stillschweigende Zustimmung der Kundinnen und Kunden vorausgesetzt. Vom Bundesgerichtshof ist das nun, exemplarisch, gestrichen worden. Wie reagieren regionale Banken? Mein Kollege, Wirtschaftsredakteur Jörg Schürmeyer, hat sich mal umgehört.
Oldenburg/Emden/Wildeshausen – Das Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schlägt weiter hohe Wellen in der Bankenbranche. Wie eine Umfrage unserer Redaktion bei verschiedenen regionalen und überregionalen Geldhäusern ergab, zeigen sich einzelne Institute durchaus bereit, Geld an Kunden zurückzuzahlen. Allerdings werden Bankkunden dafür wohl selbst aktiv werden müssen.
Hintergrund: Der BGH hatte jüngst in einem Verfahren um die Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die vorausgesetzte stillschweigende Zustimmung benachteilige Kunden unangemessen. Viele Kunden können nun wohl einen Teil der zu viel gezahlten Kontogebühren zurückfordern.
So reagieren regionale und überregionale Geldinstitute:
■ OLB
Ein Sprecher der Oldenburgischen Landesbank (OLB) teilte mit, dass die Bank das BGHUrteil „selbstverständlich respektieren“werde. Man habe bereits unmittelbar nach dem Urteilsspruch die AGB für neue Verträge angepasst. Im Hinblick auf mögliche Rückzahlungen sagte der Sprecher: „Wir werden jeden Einzelfall prüfen, wenn Kunden eine Rückerstattung einfordern. Sofern ein Rückzahlungsanspruch besteht, werden wir diesen natürlich erfüllen.“
■ SPARKASSEN
Noch eher bedeckt halten sich viele Sparkassen im Nordwesten. „Wir sind aktuell dabei, das BGH-Urteil auszuwerten und können derzeit zum weiteren Vorgehen noch keine Aussage treffen“, teilte etwa die Sparkasse Emden mit. Ähnlich äußerte sich auch die Landessparkasse zu Oldenburg (LzO). „Das Thema ist äußerst komplex“, sagte ein LzOSprecher. Gegenwärtig werte man die Urteilsbegründung aus.
■ RAIFFEISEN- UND VOLKSBANKEN
Auch bei regionalen Genossenschaftsbanken ist das BGHUrteil ein Thema. Es hätten sich schon vereinzelt Kunden nach der Verfahrensweise der Bank hinsichtlich des Urteils erkundigt, heißt es bei der VR Bank Oldenburg Land (Wildeshausen). „Wir müssen die
Urteilsbegründung zunächst genauer prüfen, um zu entscheiden, ob Ansprüche von Kundenseite vorliegen“, teilte die Bank mit. „Wir werden jeden konkreten Erstattungsanspruch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit individuell prüfen und uns zu gegebener Zeit unaufgefordert wieder bei jedem dieser Kunden melden.“
■ DEUTSCHE BANK
Bei der Deutschen Bank und ihrer Tochter Postbank gibt es zumindest eine grundsätzliche Bereitschaft, Geld zurückzuerstatten – wie auch die geplanten Rückstellungen zeigen. „Natürlich wird die Deutsche Bank/Postbank jeden konkreten Erstattungsanspruch hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit individuell prüfen und die Entgelte gegebenenfalls erstatten“, hieß es.
■ COMMERZBANK
Die Commerzbank hat noch nicht entschieden, wie sie auf das BGH-Urteil reagieren wird. „Wir sind gemeinsam mit dem Bankenverband noch im Prozess der Analyse und Bewertung des Urteils“, teilte eine Sprecherin mit. Festhalten will die Bank trotz des Urteils aber an der angekündigten Gebührenerhöhung. „Die Bank arbeitet dafür an einem Prozess, der den Vorgaben des BGHUrteils entspricht“, so die Sprecherin. Hintergrund: Kunden, die bereits vor Oktober 2020 ein kostenloses Girokonto eröffnet haben, sollen ab Juli eine Gebühr von 4,90 Euro pro Monat bezahlen.