Mit flotten Klängen unterwegs
Musikhören auf dem Rad
Mit Musik geht (vieles) besser - aber ist es auch erlaubt, beim Radfahren Musik zu hören?
Viele Sonnenhungrige schwingen sich bei steigenden Temperaturen aufs Fahrrad, schnüren die Joggingschuhe oder gehen spazieren. Häufig greifen sie dabei zu Kopfhörern, um währenddessen ihre Lieblingsmusik zu hören. Doch ist das eigentlich erlaubt? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz, weiß, warum es auf die Lautstärke ankommt, und worauf Radfahrer achten sollten.
■ Musik auf dem Rad
Grundsätzlich ist es erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörer Musik zu hören. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt nur, dass Sicht und Gehör beim Führen eines Fahrzeugs nicht eingeschränkt sein dürfen – das gilt auch für Fahrradfahrer. Konkret heißt das: Auf die Lautstärke
kommt es an. „Fahrradfahrer dürfen die Musik nur so laut hören, dass sie die Verkehrssicherheit von sich und anderen Verkehrsteilnehmern nicht gefährden. Akustische Warnsignale, aber auch den Straßenverkehr allgemein, sollten sie noch wahrnehmen können“, erläutert Rassat.
■ Gefahr der mitschuld
Wer beim Fahrradfahren mit zu lauter Musik angehalten wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. „Es kommt dabei darauf an, ob die Musik nach dem Eindruck der Polizei so laut war, dass der Verkehr oder Sirenen nicht mehr gehört werden konnten“, sagt die ERGO Juristin. Kommt es aufgrund von zu lauter Musik zu einem Unfall, wird ihm meist eine Mitschuld gegeben.