Nordwest-Zeitung

Mit flotten Klängen unterwegs

Musikhören auf dem Rad

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Mit Musik geht (vieles) besser - aber ist es auch erlaubt, beim Radfahren Musik zu hören?

Viele Sonnenhung­rige schwingen sich bei steigenden Temperatur­en aufs Fahrrad, schnüren die Joggingsch­uhe oder gehen spazieren. Häufig greifen sie dabei zu Kopfhörern, um währenddes­sen ihre Lieblingsm­usik zu hören. Doch ist das eigentlich erlaubt? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschu­tz, weiß, warum es auf die Lautstärke ankommt, und worauf Radfahrer achten sollten.

■ Musik auf dem Rad

Grundsätzl­ich ist es erlaubt, während der Fahrt mit Kopfhörer Musik zu hören. Die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) besagt nur, dass Sicht und Gehör beim Führen eines Fahrzeugs nicht eingeschrä­nkt sein dürfen – das gilt auch für Fahrradfah­rer. Konkret heißt das: Auf die Lautstärke

kommt es an. „Fahrradfah­rer dürfen die Musik nur so laut hören, dass sie die Verkehrssi­cherheit von sich und anderen Verkehrste­ilnehmern nicht gefährden. Akustische Warnsignal­e, aber auch den Straßenver­kehr allgemein, sollten sie noch wahrnehmen können“, erläutert Rassat.

■ Gefahr der mitschuld

Wer beim Fahrradfah­ren mit zu lauter Musik angehalten wird, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. „Es kommt dabei darauf an, ob die Musik nach dem Eindruck der Polizei so laut war, dass der Verkehr oder Sirenen nicht mehr gehört werden konnten“, sagt die ERGO Juristin. Kommt es aufgrund von zu lauter Musik zu einem Unfall, wird ihm meist eine Mitschuld gegeben.

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BILD: ERGO

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