Digitaler Impfpass macht Probleme
Oldenburger Apothekerin erklärt Weg zum digitalen Nachweis Schritt für Schritt
Oldenburg/PAB – Es läuft bislang alles andere als Reibungslos: Die Oldenburger Apothekerin Birte Neumann konnte am Dienstag keine digitalen Zertifikate für eine erfolgte Corona-Schutzimpfung ausstellen. Das Internetportal des Deutschen Apothekerverbands gab nach den nötigen Eingabeschritten keine Rückmeldungen. Kollegen berichteten ebenso von technischen Problemen. Neumann ruft Geimpfte daher zu Geduld auf.
Die Nachfrage nach dem Impfnachweis auf dem Smartphone sei aber grundsätzlich groß. Wie aus dem kleinen Aufkleber im gelben Impfbuch ein entsprechender Eintrag in den dafür vorgesehenen Apps wird, erklärt Neumann Schritt für Schritt auf
Oldenburg – Ein digitaler Nachweis für eine CoronaImpfung auf dem Smartphone als Alternative zum gelben Impfbuch: Das wird (theoretisch) seit Montag angeboten. In erster Linie die Apotheken sind zu Beginn eingebunden, die Hausärzte und Impfzentren sollen folgen. Wie es genau funktioniert, hat Birte Neumann, Inhaberin der Uhlen-Apotheke an der Wilhelmshavener Heerstraße, unserer Redaktion Schritt für Schritt erklärt.
1 Apotheke finden: Das Ausstellen des digitalen Impfnachweises ist freiwillig. Nicht jede Apotheke macht mit oder hat sich bereits für das System registriert. „Aber gerade die Stammkunden haben natürlich die Erwartung, dass sie das in ihrer Apotheke machen können“, sagt Neumann. Ein Problem war zudem, dass die Ausstellung über das Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) läuft. In dem Verband sind allerdings nicht alle Apotheken organisiert. Dafür sei aber inzwischen eine Lösung gefunden, sodass nun alle Apotheken an das System angeschlossen werden können.
Welche Apotheken den Service anbieten, lässt sich eigentlich über das Portal mein-apothekenmanager.de abrufen. Wie viele es in Oldenburg sind, ließ sich am Dienstagnachmittag leider nicht herausfinden: Die Internetseite zeigte lediglich eine Fehlermeldung.
2 Sichtkontrolle: Mitbringen müssen die Geimpften ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Zulassung anderer Dokumente zum Nachweis der Identität wie der Führerschein ist derzeit nicht vorgesehen. Dazu muss natürlich der Impfpass oder ein unterschriebener und abgestempelter Impfnachweis vorgelegt werden.
Die Apotheken prüfen die Unterlagen auf Plausibilität. „Von den Hausärzten aus der Nachbarschaft wissen wir, wie der Unterschriftenkringel aussieht“, sagt Neumann. Ansonsten kontrollierten sie nach bestem Wissen und Gewissen. Dass dieses System nicht hundertprozentig sicher sein kann, ist der Apothekerin bewusst. „Wer die kriminelle Energie aufbringt, könnte die Unterlagen natürlich fälschen.“
3 Dateneingabe: Über einen eigenen Zugang zum DAV-Portal geben die Apotheker dann den Namen, das Geburtsdatum, den verwendeten Impfstoff und das Impfdatum ein. Das System spuckt dann – wenn es denn funktioniert – einen sogenannten QR-Code aus. Bei den Zweifach-Impfstoffen werden laut Neumann zwei dieser Codes (einer pro Impftermin) angefordert, beim Impfstoff von Johnson & Johnson – bei dem nur eine Spritze nötig ist – nur einer.
Möglich ist das Abrufen der Codes laut Neumann bereits direkt nach der zweiten Impfung. Das ausgestellte Zertifikat wird allerdings erst gültig nach den 14 Tagen Wartezeit, die bis zur vollen Wirkung des Impfstoffs vergehen müssen.
4 Code einlesen: Über die „Corona-Warn-App“oder „CovPass-App“– beide gibt es kostenlos zum Herunterladen – können die QR-Codes direkt am Bildschirm des Apothekers mit dem Smartphone abfotografiert werden. Das digitale Zertifikat wird dann in der jeweiligen App gespeichert. Die Apotheke kann den Code ebenfalls ausdrucken, sodass er auch später fotografiert werden kann. Neumann ist darauf vorbereitet, besonders ältere Menschen auch bei diesem Schritt zu unterstützen. Das gilt mit Sicherheit für die meisten Apotheker.
Wichtigbei der „Corona-WarnApp“: Das Programm muss auf die neueste Version aktualisiert werden, sonst ist die Funktion für das Impfzertifikat nicht vorhanden.