Nachrichtendienste
Besondere Möglichkeiten haben Nachrichtendienste, zu denen auch das Bundesamt für Verfassungsschutz zählt. Sie können laut Bundestag Vertrauensleute und Gewährspersonen einsetzen, Observationen durchführen, heimlich Bild- und Tonaufzeichnungen machen, den Post- und Telekommunikationsverkehr überwachen und andere nachrichtendienstliche Mittel zur heimlichen Informationsbeschaffung einsetzen. Polizeiliche Befugnisse oder Weisungsbefugnisse stehen ihnen nicht zu. Gesetzlicher Auftrag der Nachrichtendienste ist das Sammeln und Auswerten von Informationen. Sie unterliegen der Kontrolle des Bundestages und seinen Gremien, insbesondere des Parlamentarischen Kontrollgremiums, der G10-Kommission und des Vertrauensgremiums im Haushaltsausschuss.
BND: Der dem Chef des Bundeskanzleramtes unterstehende Bundesnachrichtendienst BND ist der Auslandsnachrichtendienst. Er sammelt Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind.
BfV: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) untersteht dem Bundesministerium des Innern. Es ist ein Inlandsnachrichtendienst und besonders für verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Bestrebungen sowie Spionageaktivitäten ausländischer Nachrichtendienste in Deutschland zuständig.
MAD: Der Militärische Abschirmdienst (MAD) ist dem Verteidigungsministerium zugeordnet. Er klärt verfassungsfeindliche oder sicherheitsgefährdende Aktivitäten gegen die Bundeswehr auf.