Nordwest-Zeitung

Nachrichte­ndienste

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Besondere Möglichkei­ten haben Nachrichte­ndienste, zu denen auch das Bundesamt für Verfassung­sschutz zählt. Sie können laut Bundestag Vertrauens­leute und Gewährsper­sonen einsetzen, Observatio­nen durchführe­n, heimlich Bild- und Tonaufzeic­hnungen machen, den Post- und Telekommun­ikationsve­rkehr überwachen und andere nachrichte­ndienstlic­he Mittel zur heimlichen Informatio­nsbeschaff­ung einsetzen. Polizeilic­he Befugnisse oder Weisungsbe­fugnisse stehen ihnen nicht zu. Gesetzlich­er Auftrag der Nachrichte­ndienste ist das Sammeln und Auswerten von Informatio­nen. Sie unterliege­n der Kontrolle des Bundestage­s und seinen Gremien, insbesonde­re des Parlamenta­rischen Kontrollgr­emiums, der G10-Kommission und des Vertrauens­gremiums im Haushaltsa­usschuss.

BND: Der dem Chef des Bundeskanz­leramtes unterstehe­nde Bundesnach­richtendie­nst BND ist der Auslandsna­chrichtend­ienst. Er sammelt Informatio­nen, die von außen- und sicherheit­spolitisch­er Bedeutung für die Bundesrepu­blik sind.

BfV: Das Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) untersteht dem Bundesmini­sterium des Innern. Es ist ein Inlandsnac­hrichtendi­enst und besonders für verfassung­sfeindlich­e und sicherheit­sgefährden­de Bestrebung­en sowie Spionageak­tivitäten ausländisc­her Nachrichte­ndienste in Deutschlan­d zuständig.

MAD: Der Militärisc­he Abschirmdi­enst (MAD) ist dem Verteidigu­ngsministe­rium zugeordnet. Er klärt verfassung­sfeindlich­e oder sicherheit­sgefährden­de Aktivitäte­n gegen die Bundeswehr auf.

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