Freizeitstätten öffnen „mit Augenmaß“
Gemeinsame Regeln für Oldenburger Einrichtungen
Oldenburg/lr – Die CoronaLage entspannt sich zusehends – die Jugendfreizeitstätten in freier und städtischer Trägerschaft reagieren darauf: Sie haben sich gemeinsam auf Rahmenbedingungen für weitere Öffnungen der Einrichtungen verständigt. Einig war man sich darin, „mit Augenmaß“vorzugehen, betonte Stadtjugendpfleger Christian Fritsch. Folgende Regeln gelten aktuell: In große Einrichtungen
dürfen bis zu 16 Kinder und/oder Jugendliche; kleinere dürfen von zehn beziehungsweise zwölf gleichzeitig besucht werden.
Die Hygienemaßnahmen bleiben weiter bestehen, ebenso die Kontaktverfolgung. Weiterhin gilt in öffentlichen Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Gemeinsames Kochen ist derzeit in Kleingruppen möglich, Essen in einer größeren Gruppe an einem Tisch ist allerdings nur draußen möglich. Sportangebote sind im Rahmen der begrenzten Zahl an Teilnehmenden (maximal 16 Personen) drinnen und draußen möglich. Dieselbe Maximalzahl gilt auch für die Nutzung durch fremde Gruppen (auch Schulklassen), die Einrichtungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten nutzen.
Alle Jugendfreizeitstätten bereiten derzeit im Rahmen der aktuellen Öffnungsmöglichkeiten Angebote für den Oldenburger Ferienpass vor. Zudem teilt die Stadt mit, dass die städtischen Jugendfreizeitstätten in den Sommerferien für Kinder und Jugendliche komplett geöffnet sein werden.
Mehr Informationen zu den Einrichtungen unter: ol.de/olfreizeit