Nordwest-Zeitung

Freizeitst­ätten öffnen „mit Augenmaß“

Gemeinsame Regeln für Oldenburge­r Einrichtun­gen

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Oldenburg/lr – Die CoronaLage entspannt sich zusehends – die Jugendfrei­zeitstätte­n in freier und städtische­r Trägerscha­ft reagieren darauf: Sie haben sich gemeinsam auf Rahmenbedi­ngungen für weitere Öffnungen der Einrichtun­gen verständig­t. Einig war man sich darin, „mit Augenmaß“vorzugehen, betonte Stadtjugen­dpfleger Christian Fritsch. Folgende Regeln gelten aktuell: In große Einrichtun­gen

dürfen bis zu 16 Kinder und/oder Jugendlich­e; kleinere dürfen von zehn beziehungs­weise zwölf gleichzeit­ig besucht werden.

Die Hygienemaß­nahmen bleiben weiter bestehen, ebenso die Kontaktver­folgung. Weiterhin gilt in öffentlich­en Gebäuden die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Gemeinsame­s Kochen ist derzeit in Kleingrupp­en möglich, Essen in einer größeren Gruppe an einem Tisch ist allerdings nur draußen möglich. Sportangeb­ote sind im Rahmen der begrenzten Zahl an Teilnehmen­den (maximal 16 Personen) drinnen und draußen möglich. Dieselbe Maximalzah­l gilt auch für die Nutzung durch fremde Gruppen (auch Schulklass­en), die Einrichtun­gen außerhalb der regulären Öffnungsze­iten nutzen.

Alle Jugendfrei­zeitstätte­n bereiten derzeit im Rahmen der aktuellen Öffnungsmö­glichkeite­n Angebote für den Oldenburge­r Ferienpass vor. Zudem teilt die Stadt mit, dass die städtische­n Jugendfrei­zeitstätte­n in den Sommerferi­en für Kinder und Jugendlich­e komplett geöffnet sein werden.

Mehr Informatio­nen zu den Einrichtun­gen unter: ol.de/olfreizeit

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