Schadenersatz auch nach Autoverkauf?
Diesel-Kläger können hoffen
Karlsruhe/Oldenburg – Im Dieselskandal haben Kläger voraussichtlich auch dann Chancen auf Schadenersatz von Volkswagen, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutlich.
Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist – etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche – an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von VW hingegen argumentierte, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, blieb zunächst offen.
In einem Fall hatte die Klägerin ihren VW mit dem Skandalmotor EA189 für 4500 Euro verkauft. Der Autobauer ist der Ansicht, dass die Sache damit erledigt ist: Die Frau habe einen marktgerechten Preis erzielt. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hatte entschieden, dass der Frau Schadenersatz zustehe – es komme allein darauf an, ob das Auto beim Kauf mangelhaft gewesen sei. VW sind nach eigenen Angaben etwa 1000 ähnliche Fälle bekannt. Bei dem Autobauer geht man davon aus, dass noch viele andere Kläger ihr Auto inzwischen verkauft haben dürften (VI ZR 575/20).
Im anderen Fall hatte der Kläger seinen VW bei einem Audi-Vertragshändler in Zahlung gegeben und zusätzlich eine „Wechselprämie“von 6000 Euro bekommen. Hier hatte zuletzt das OLG Oldenburg entschieden, dass diese Summe nicht vom Schadenersatz-Anspruch abzuziehen sei (Az. VI ZR 533/20).