Prozess-Schlappe für die AfD
Berlin/dpa – Eine Spende aus der Schweiz für den Wahlkampf ihrer Spitzenkandidatin Alice Weidel kommt die AfD teuer zu stehen. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte am Mittwoch eine Klage der Partei gegen eine Strafzahlung in Höhe von rund 396 000 Euro ab. Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den überwiesenen rund 132 000 Euro, die 2017 auf dem Konto von Weidels Kreisverband Bodenseekreis eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es führte aus, es gebe durchaus auch zweckgebundene Parteispenden. Außerdem sei die Annahme des Geldes unzulässig gewesen, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei.