Nordwest-Zeitung

Prozess-Schlappe für die AfD

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Berlin/dpa – Eine Spende aus der Schweiz für den Wahlkampf ihrer Spitzenkan­didatin Alice Weidel kommt die AfD teuer zu stehen. Das Berliner Verwaltung­sgericht lehnte am Mittwoch eine Klage der Partei gegen eine Strafzahlu­ng in Höhe von rund 396 000 Euro ab. Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den überwiesen­en rund 132 000 Euro, die 2017 auf dem Konto von Weidels Kreisverba­nd Bodenseekr­eis eingegange­n waren, handele es sich um direkte Zuwendunge­n, die nicht unter das Parteienge­setz fielen. Dieser Argumentat­ion folgte das Gericht nicht. Es führte aus, es gebe durchaus auch zweckgebun­dene Parteispen­den. Außerdem sei die Annahme des Geldes unzulässig gewesen, da der wirkliche Spender der Partei nicht bekannt gewesen sei.

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