Versicherung zahlt Schaden erst nicht
Kellerraum überschwemmt – Kostenübernahme zunächst ohne Gutachten abgelehnt
Nadorst – Manchmal lohnt es sich, bei Schadensfällen hartnäckig zu sein. „Alle bekommen Hilfe, nur wir nicht“, hatte Harri Winkler sich vor Kurzem bei unserer Redaktion gemeldet.
„Dabei sind meine Frau und ich schwerbehindert.“Der 89-Jährige und seine 82-jährige Ehefrau Phelomina waren am vorvergangenen Samstag – wie auch andere Nachbarn in ihrer Reihenhaussiedlung – Opfer des Starkregens geworden.
Durch einen Lichtschacht lief Wasser in einen ihrer Kellerräume. Dabei sogen sich Möbel und die Wandvertäfelung des ehemaligen Gästezimmers voll. „Wir wohnen schon seit 50 Jahren hier, aber das ist noch nie passiert“, berichtet Phelomina.
28 Wassereimer
Sie würden nicht dazu neigen, zu jammern, erzählen die beiden. Trotz ihrer Behinderung hätten sie auch bei der Überschwemmung selbst Hand angelegt und mit Hilfe eines Kehrblechs 28 Zehn-Liter-Eimer mit Wasser befüllt und nach draußen getragen.
Aber sie fühlten sich von ihrer Versicherung ungerecht behandelt. „Bei unseren Nachbarn kamen die Handwerker schon nach zwei Tagen, bei denen ist schon alles erledigt. Aber die haben ihre Versicherung bestimmt vor Ort“, sagte Harri sarkastisch.
Die Winklers sind bei der HUK Coburg versichert und 28 Eimer befüllten Phelomina und Harri Winkler, um den Raum vom Wasser zu befreien: Der anschließende Einsatz eines kleinen Heizlüfters brachte nicht viel. Der untere Teil der Vertäfelung sog sich mit Wasser voll.
wollten ihren Schaden bei der zuständigen Außenstelle in Bremen melden. Hier seien sie erst am Dienstag nach der Überflutung telefonisch durchgekommen.
Ende vergangener Woche kam dann ein Schreiben der HUK Coburg, in dem es heißt, dass kein Versicherungsschutz bestehe – weder aus der „Elementarversicherung Hausrat“noch aus der „Elementarversicherung Wohngebäude.“Schäden durch Witterungsniederschläge einschließlich Starkregen seien zwar versichert. In diesem Fall sei es aber zu keiner „großflächigen Überflutung
von Grund und Boden des Versicherungsgrundstückes“gekommen.
Schächte überdacht
Harri Winkler, der seine Lichtschächte sogar von der Hauswand aus mit schrägen Plexiglasscheiben überdacht hat, konnte diese Begründung überhaupt nicht nachvollziehen: Der komplette Gehweg, der zu den Haustüren der Reihenhäuser führt, sei überflutet gewesen.
Dadurch sei das Wasser in den Schacht gelaufen. Der Abfluss funktioniere auch, habe
die Wassermassen aber offensichtlich nicht bewältigen können. Ganz besonders störte ihn daher, dass nicht einmal ein Gutachter vorbeigeschickt wurde.
Bilder per E-Mail zu schicken, sei ihnen technisch nicht möglich, erklärt der 88Jährige. „Wir verstehen nicht, warum die Versicherung das einfach ablehnt, ohne einen Gutachter vorbeizuschicken“, sagt auch der Versicherungsexperte Philipp Rehberg von der Verbraucherschutzzentrale Niedersachsen. „Das ist zumindest nicht besonders kundenfreundlich.“
Positive Signale
Auf Nachfrage unserer Redaktion teilte die HUK Coburg mit, dass die Winklers bei der ersten Schadensmeldung keine großflächige Überschwemmung gemeldet hätten. Phelomina Winkler widerspricht: „Mein Mann hat das genau beschrieben. Ich stand direkt daneben.“Sehr zur Freude des älteren Paares war mittlerweile ein Gutachter der Versicherung vor Ort und gab positive Signale. Die 82-Jährige bedankte sich bei unserer Redaktion: „Ohne Sie wäre das nicht passiert.“