Mutter ließ ihren Sohn hungern
Drei Jahre und neun Monate Haft
Hildesheim – Schläge mit einer Thermoskanne, Einsperren und Essensentzug als Strafe: Wegen schwerer Misshandlung ihres siebenjährigen Sohnes im Corona-Lockdown ist eine Mutter vom Landgericht Hildesheim zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Junge war im Juni 2020 von Polizisten versteckt im Schrank in der Wohnung der Alleinerziehenden im niedersächsischen Sarstedt entdeckt worden. Er wog nur noch 13,8 Kilogramm und hatte Blutergüsse am Kopf.
Um Essen gebettelt
Die 60-Jährige hatte alle ihr vorgeworfenen Taten gestanden. Vorgeworfen worden waren ihr auch Übergriffe auf ihren heute erwachsenen älteren Sohn, die erst im Zuge der Ermittlungen herauskamen.
Der Siebenjährige hatte bereits vor dem Lockdown Mitschüler und Lehrer um Essen angebettelt und viel gefehlt. Als die Mutter den Jungen am ersten Tag nach dem Lockdown wieder krankmeldete, alarmierte die Schule das Jugendamt, doch die Frau öffnete nicht. Schließlich fanden Polizisten das völlig abgemagerte Kind.
Sowohl die Schläge mit der Kanne gegen den Kopf als auch der Entzug von Nahrungsmitteln seien potenziell lebensbedrohlich gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner. Psychische und körperliche Schäden durch die Unterernährung könnten bestehen bleiben. Der inzwischen Achtjährige hat nach Angaben einer Betreuerin große Angst davor, irgendwann zu seiner Mutter zurück zu müssen.
Das Motiv für die Taten bleibe im Dunkeln, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch der ältere Sohn konnte sich nicht an die Anlässe für die Gewaltausbrüche erinnern. Er war unter anderem mit einer Gabel und einem Cuttermesser verletzt worden und auch mit Essensentzug oder Einsperren bestraft worden.
Hilfe abgelehnt
„Es tut mir sehr leid, was ich meinen Kindern angetan habe“, sagte die Angeklagte unter Tränen in ihrem Schlusswort. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Frau hatte eine Bewährungsstrafe gefordert und auf ihre Überforderung mit der Erziehung verwiesen. Allerdings hatte sie Hilfsangebote des Jugendamtes stets abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, dass er in Revision gehen wolle.