Spielplatz-Schütze für fünf Jahre in Haft
Zwei Männer niedergeschossen – Bundesgerichtshof verwirft Revision
Sperrung: Der Sandweg ist derzeit im Abschnitt von „Im Drielaker Moor“bis „Drielaker Heide“gesperrt. Wegen weiterer erforderlicher Asphaltierungen dauert die Sperrung bis Dienstag, 22. Juni, an. Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Die anliegenden Grundstücke können erreicht und verlassen werden.
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Oldenburger – Rechtskräftig geworden ist das Urteil gegen den 26 Jahre alten Mann, der am 5. Mai 2019 in Oldenburg auf offener Strafe vor einem Kinderspielplatz zwei Männer niedergeschossen hat. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen.
Wie berichtet, war der 26Jährige Oldenburger im Oktober vorigen Jahres von der Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte die brutale Tat als gefährliche Körperverletzung und als Verstoß gegen das Waffengesetz gewertet.
Schüsse in Bein und Fuß
Den ursprünglichen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ das Gericht fallen. Eine mögliche Tötungsabsicht war dem Angeklagten nicht zu unterstellen gewesen. Er hatte aus einer Entfernung von nur anderthalb Metern das Feuer auf die beiden Männer eröffnet. Die Schüsse trafen das Bein und den Fuß der Opfer. Wenn der Angeklagte die Opfer hätte töten wollen, wäre ihm das sicherlich möglich gewesen, so das Gericht.
Die beiden Opfer sind Freunde eines dritten Mannes, mit dem der Angeklagte vier Monate vor der Schießerei eine Auseinandersetzung am Hauptbahnhof gehabt hatte. Damals schlug der 26-Jährige diesen zu Boden und bedrohte ihn mit einem Messer. Es ging um Geld, das der Mann dem Angeklagten geschuldet haben soll. Nach der Hauptbahnhof-Attacke war ihm verboten worden, Kontakt zum angeblichen Schuldner und seinem Umfeld aufzunehmen.
Keine Notwehr
Am Tag der Schießerei hatte er sich aber mit den beiden Unterhändlern des Mannes getroffen und während eines Streits das Feuer eröffnet. Den Sachverhalt räumte der Angeklagte im Verfahren auch ein. Allerdings will er in Notwehr gehandelt haben und plädierte deswegen auf Freispruch. Doch daraus wurde nichts. Das Gericht wollte von Notwehr nichts wissen. Der Angeklagte habe mit dem Streit angefangen und dann geschossen, so Richter Bührmann. Der Bundesgerichtshof hat die Feststellungen, Überzeugungen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer in vollem Umfang geteilt.