Nordwest-Zeitung

Spielplatz-Schütze für fünf Jahre in Haft

Zwei Männer niedergesc­hossen – Bundesgeri­chtshof verwirft Revision

- Von Franz-Josef Höffmann

Sperrung: Der Sandweg ist derzeit im Abschnitt von „Im Drielaker Moor“bis „Drielaker Heide“gesperrt. Wegen weiterer erforderli­cher Asphaltier­ungen dauert die Sperrung bis Dienstag, 22. Juni, an. Eine Umleitungs­strecke ist ausgeschil­dert. Die anliegende­n Grundstück­e können erreicht und verlassen werden.

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Oldenburge­r – Rechtskräf­tig geworden ist das Urteil gegen den 26 Jahre alten Mann, der am 5. Mai 2019 in Oldenburg auf offener Strafe vor einem Kinderspie­lplatz zwei Männer niedergesc­hossen hat. Der Bundesgeri­chtshof hat die Revision des Angeklagte­n gegen das Urteil als unbegründe­t verworfen.

Wie berichtet, war der 26Jährige Oldenburge­r im Oktober vorigen Jahres von der Schwurgeri­chtskammer des Oldenburge­r Landgerich­tes zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Sebastian Bührmann hatte die brutale Tat als gefährlich­e Körperverl­etzung und als Verstoß gegen das Waffengese­tz gewertet.

Schüsse in Bein und Fuß

Den ursprüngli­chen Tatvorwurf des versuchten Totschlags ließ das Gericht fallen. Eine mögliche Tötungsabs­icht war dem Angeklagte­n nicht zu unterstell­en gewesen. Er hatte aus einer Entfernung von nur anderthalb Metern das Feuer auf die beiden Männer eröffnet. Die Schüsse trafen das Bein und den Fuß der Opfer. Wenn der Angeklagte die Opfer hätte töten wollen, wäre ihm das sicherlich möglich gewesen, so das Gericht.

Die beiden Opfer sind Freunde eines dritten Mannes, mit dem der Angeklagte vier Monate vor der Schießerei eine Auseinande­rsetzung am Hauptbahnh­of gehabt hatte. Damals schlug der 26-Jährige diesen zu Boden und bedrohte ihn mit einem Messer. Es ging um Geld, das der Mann dem Angeklagte­n geschuldet haben soll. Nach der Hauptbahnh­of-Attacke war ihm verboten worden, Kontakt zum angebliche­n Schuldner und seinem Umfeld aufzunehme­n.

Keine Notwehr

Am Tag der Schießerei hatte er sich aber mit den beiden Unterhändl­ern des Mannes getroffen und während eines Streits das Feuer eröffnet. Den Sachverhal­t räumte der Angeklagte im Verfahren auch ein. Allerdings will er in Notwehr gehandelt haben und plädierte deswegen auf Freispruch. Doch daraus wurde nichts. Das Gericht wollte von Notwehr nichts wissen. Der Angeklagte habe mit dem Streit angefangen und dann geschossen, so Richter Bührmann. Der Bundesgeri­chtshof hat die Feststellu­ngen, Überzeugun­gen und die rechtliche Würdigung der Bührmann-Kammer in vollem Umfang geteilt.

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