Nordwest-Zeitung

Streit um den Preis der Flasche

Müssen Produkte in Zukunft inklusive Pfand beworben werden?

- Von Anja Semmelroch

MTU AERO ENGINES 223,00 Zalando Se 98,56 Deutsche Börse 144,05 Morphosys 67,68 TeamViewer AG 32,75 Siemens Health 49,99 MERCK 153,60 Allianz 222,65 Aixtron AG 22,56 Nemetschek 62,70 129,55 15,15

8,70 11,57 89,10 27,28 42,20 31,00 76,24 18,04 + 3,34% + 2,86% + 2,75% + 2,20% + 2,18% + 2,17% + 1,42% + 1,30% + 1,26% + 1,16%

– 5,37% – 4,54% – 3,12% – 2,77% – 2,09% – 1,84% – 1,81% – 1,74% – 1,70% – 1,64%

Karlsruhe – Auf Getränkefl­aschen wird meist ein Pfand fällig – aber ist das im Werbeprosp­ekt im Preis schon mit drin oder kommt es noch extra dazu? Bisher weisen viele Händler das Pfand separat aus. Die obersten Zivilricht­er des Bundesgeri­chtshofs (BGH) in Karlsruhe bezweifeln allerdings, dass das seine Richtigkei­t hat, wie sich in einer Verhandlun­g am Donnerstag herausstel­lte (Aktenzeich­en I ZR 135/20).

Der Verband Sozialer Wettbewerb will die Frage grundsätzl­ich klären lassen und hat eine Warenhausk­ette mit Sitz in Kiel verklagt. Auch dort waren in einem Prospekt aus dem Herbst 2018 bei Getränken

Das Thema Pfandflasc­hen beschäftig­t den Bundesgeri­chtshof.

und Joghurt im Glas die reinen Preise abgedruckt, mit dem Zusatz „zzgl . ... € Pfand“. Der Verband hält das für unzulässig.

Tatsächlic­h hatte der BGH schon in den 1990er Jahren entschiede­n, dass das Pfand im Preis enthalten sein muss. Das sei ein Gebot der Preisklarh­eit.

Die Politik schrieb in die Preisangab­enverordnu­ng aber etwas anderes. Dort steht bis heute, dass „eine rückerstat­tbare Sicherheit“extra anzugeben ist, nicht im Gesamtbetr­ag.

Und die Sache wird noch komplizier­ter: Denn diese Vorschrift ist wohl inzwischen durch europäisch­es Recht überholt – die deutsche Verordnung wurde aber nicht entspreche­nd angepasst. Die BGH-Richterinn­en und -Richter müssen diesen Konflikt nun auflösen.

„Was sollen die armen Lebensmitt­elhändler denn machen?“, sagte der BGH-Anwalt des Kieler Unternehme­ns, Christian Rohnke. „Das ist eine ganz klare Vorschrift.“Die Kunden hätten sich längst daran gewöhnt, dass das Pfand extra steht. Auch das diene der Preisklarh­eit.

Der Vertreter des Verbandes, Peter Wassermann, hielt dagegen: „Nur weil alle oder die meisten es falsch machen, kann ich doch nicht sagen, ich muss es hinnehmen.“Viele Verbrauche­r brächten die Pfandflasc­hen außerdem nie zurück, bekämen also nichts erstattet.

Der Vorsitzend­e Richter Thomas Koch sagte, der Fall sei nur vermeintli­ch einfach, rechtlich aber komplizier­t. Das Urteil soll erst in nächster Zeit verkündet werden, ein Termin stand zunächst nicht fest. Weil es um Unionsrech­t geht, ist auch denkbar, dass der Senat den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) einschalte­t.

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