Nordwest-Zeitung

So klappt es mit der Stimmabgab­e

Was Wähler beachten müssen – Die Antworten auf häufig gestellte Fragen

- Von Jasper Rittner Und Markus Minten

Oldenburg – 136 481 Oldenburge­rinnen und Oldenburge­r sind aufgerufen, am 12. September über die Zusammense­tzung des neuen Stadtrates abstimmen und auch einen Oberbürger­meister für die kommenden fünf Jahre wählen. Die meisten Wahlberech­tigten sollten ihre Benachrich­tigungskar­ten mittlerwei­le erhalten haben. Für die Bundestags­wahl gibt es Briefe, die sich in der Zustellung befinden. Die Stadt geht von einer Rekordbete­iligung bei der Briefwahl aus – und rechnet mit einem Anteil von bis zu 40 Prozent. Damit Sie richtig abstimmen, beantworte­n wir die wichtigste­n Fragen.

Wer darf bei welcher Wahl abstimmen ?

In manchen Familien dürfte es Verwunderu­ng darüber geben, dass einige Mitglieder nicht für alle Wahlen die Benachrich­tigung erhalten haben. Dies kann beispielsw­eise am Alter liegen. Bei den Kommunalwa­hlen darf man mit abstimmen, wenn man spätestens am Wahltag (12. September) seinen 16. Geburtstag gefeiert hat. Sollte es eine Stichwahl für das Landratsam­t oder den Bürgermeis­ter geben, findet diese am 26. September statt. Wer bis dahin 16 geworden ist, kann dann auch wählen. Bei der Bundestags­wahl muss man hingegen 18 sein – und deutscher Staatsbürg­er. Bei den Kommunalwa­hlen können EU-Bürger wählen.

Welche Wahlen gibt es überhaupt ?

Am 12. September wird der Stadtrat neu gewählt. Außerdem wird über den Oberbürger­meister abgestimmt – eine Kandidatin für dieses Amt gibt es nicht. Für den Stadtrat bewerben sich 315 Kandidatin­nen und Kandidaten um die 50 zu vergebende­n Ratsmandat­e. Das 51. Mitglied im Rat ist der Oberbürger­meister. Dieses Amt will Amtsinhabe­r Jürgen Krogmann (SPD) behalten. Gegen ihn treten an: Ulrich Gathmann (parteilos, für die CDU), Daniel Fuhrhop (parteilos, für die Grünen), JonasChris­topher

Höpken (Linke), Andreas Sander (parteilos, für die Piratenpar­tei) und Michael Stille (parteilos).

Die meisten Kandidatin­nen und Kandidaten stellt die SPD mit 72 Bewerberin­nen und Bewerbern, gefolgt von der CDU (66), Bündnis 90/Die Grünen (50), der FDP (45), der WFO (26), der Linken (24) und den Piraten (11). Die AfD ist mit sechs Kandidatin­nen und Kandidaten vertreten. Erstmals um die Gunst der Wählerinne­n und Wähler bei einer Kommunalwa­hl buhlen die Partei Volt mit neun Bewerberin­nen und Bewerbern sowie die Basisdemok­ratische Partei (die Basis) mit fünf Bewerberin­nen und Bewerbern. Als Einzelkand­idat tritt Hilbert Schoe im Wahlbereic­h IV an.

Wie läuft das mit der Stichwahl ?

Wenn bei der Oberbürger­meisterwah­l ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielt, ziehen die beiden Bestplatzi­erten am 26. September (dem Tag der Bundestags­wahl) in die Stichwahl ein.

Wie viele Stimmen darf man abgeben ?

Bei der Oberbürger­meisterwah­l darf man jeweils nur einen Bewerber ankreuzen (das gilt ebenso bei der eventuelle­n Stichwahl). Bei der Bundestags­wahl hat man zwei Stimmen. Mit der ersten wählt man den Direktkand­idaten für das Ammerland und Oldenburg.

Hier gibt es insgesamt zwölf Bewerber. Wer die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Bundestag ein. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Entspreche­nd dem Stimmenver­hältnis werden dann Kandidaten von den Landeslist­en in den Bundestag geschickt. Mit der Zweitstimm­e entscheide­t man auch darüber, wie viele Prozent der Gesamtsitz­e eine Partei bekommt.

Drei Stimmen hat man bei der Stadtratsw­ahl. Diese kann man alle einem Kandidaten geben (kumulieren) oder auf mehrere – auch unterschie­dlicher Parteien – verteilen (panaschier­en). Man kann auch einem Kandidaten zwei und einem anderen eine Stimme geben. Wichtig: Es dürfen nicht mehr als drei Kreuze auf dem Wahlzettel gemacht werden.

Wie funktionie­rt es mit der Briefwahl ?

Im Prinzip gibt es hier zwei Möglichkei­ten. Die klassische funktionie­rt so: Man schickt die ausgefüllt­e Benachrich­tigungskar­te in einem frankierte­n Briefumsch­lag an die Stadt und bekommt dann die Stimmzette­l per Post nach Hause geschickt. Dann macht man seine Kreuze und sendet die Unterlagen wieder zurück. Für die Rücksendun­g wird kein Porto fällig. Schneller und für viele einfacher ist das direkte Wählen im Wahlbüro am Pferdemark­t.

Dort kann man mit der Benachrich­tigungskar­te und seinem Ausweis bereits jetzt für alle Wahlen seine Stimmen abgeben. Für eine eventuelle Stichwahl kann man aber erst nach dem ersten Wahlgang abstimmen. Wichtig: Die Wahlbenach­richtigung­skarte gilt auch für eine eventuelle Stichwahl und sollte somit nicht entsorgt werden.

 ?? BILD: Stadt Oldenburg/Ulf Middendorf ?? Reichlich Auswahl haben die wahlberech­tigten Bürgerinne­n und Bürger in den sechs Oldenburge­r Wahlbezirk­en.
BILD: Stadt Oldenburg/Ulf Middendorf Reichlich Auswahl haben die wahlberech­tigten Bürgerinne­n und Bürger in den sechs Oldenburge­r Wahlbezirk­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany