So klappt es mit der Stimmabgabe
Was Wähler beachten müssen – Die Antworten auf häufig gestellte Fragen
Oldenburg – 136 481 Oldenburgerinnen und Oldenburger sind aufgerufen, am 12. September über die Zusammensetzung des neuen Stadtrates abstimmen und auch einen Oberbürgermeister für die kommenden fünf Jahre wählen. Die meisten Wahlberechtigten sollten ihre Benachrichtigungskarten mittlerweile erhalten haben. Für die Bundestagswahl gibt es Briefe, die sich in der Zustellung befinden. Die Stadt geht von einer Rekordbeteiligung bei der Briefwahl aus – und rechnet mit einem Anteil von bis zu 40 Prozent. Damit Sie richtig abstimmen, beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Wer darf bei welcher Wahl abstimmen ?
In manchen Familien dürfte es Verwunderung darüber geben, dass einige Mitglieder nicht für alle Wahlen die Benachrichtigung erhalten haben. Dies kann beispielsweise am Alter liegen. Bei den Kommunalwahlen darf man mit abstimmen, wenn man spätestens am Wahltag (12. September) seinen 16. Geburtstag gefeiert hat. Sollte es eine Stichwahl für das Landratsamt oder den Bürgermeister geben, findet diese am 26. September statt. Wer bis dahin 16 geworden ist, kann dann auch wählen. Bei der Bundestagswahl muss man hingegen 18 sein – und deutscher Staatsbürger. Bei den Kommunalwahlen können EU-Bürger wählen.
Welche Wahlen gibt es überhaupt ?
Am 12. September wird der Stadtrat neu gewählt. Außerdem wird über den Oberbürgermeister abgestimmt – eine Kandidatin für dieses Amt gibt es nicht. Für den Stadtrat bewerben sich 315 Kandidatinnen und Kandidaten um die 50 zu vergebenden Ratsmandate. Das 51. Mitglied im Rat ist der Oberbürgermeister. Dieses Amt will Amtsinhaber Jürgen Krogmann (SPD) behalten. Gegen ihn treten an: Ulrich Gathmann (parteilos, für die CDU), Daniel Fuhrhop (parteilos, für die Grünen), JonasChristopher
Höpken (Linke), Andreas Sander (parteilos, für die Piratenpartei) und Michael Stille (parteilos).
Die meisten Kandidatinnen und Kandidaten stellt die SPD mit 72 Bewerberinnen und Bewerbern, gefolgt von der CDU (66), Bündnis 90/Die Grünen (50), der FDP (45), der WFO (26), der Linken (24) und den Piraten (11). Die AfD ist mit sechs Kandidatinnen und Kandidaten vertreten. Erstmals um die Gunst der Wählerinnen und Wähler bei einer Kommunalwahl buhlen die Partei Volt mit neun Bewerberinnen und Bewerbern sowie die Basisdemokratische Partei (die Basis) mit fünf Bewerberinnen und Bewerbern. Als Einzelkandidat tritt Hilbert Schoe im Wahlbereich IV an.
Wie läuft das mit der Stichwahl ?
Wenn bei der Oberbürgermeisterwahl ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen erzielt, ziehen die beiden Bestplatzierten am 26. September (dem Tag der Bundestagswahl) in die Stichwahl ein.
Wie viele Stimmen darf man abgeben ?
Bei der Oberbürgermeisterwahl darf man jeweils nur einen Bewerber ankreuzen (das gilt ebenso bei der eventuellen Stichwahl). Bei der Bundestagswahl hat man zwei Stimmen. Mit der ersten wählt man den Direktkandidaten für das Ammerland und Oldenburg.
Hier gibt es insgesamt zwölf Bewerber. Wer die meisten Stimmen bekommt, zieht direkt in den Bundestag ein. Mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei. Entsprechend dem Stimmenverhältnis werden dann Kandidaten von den Landeslisten in den Bundestag geschickt. Mit der Zweitstimme entscheidet man auch darüber, wie viele Prozent der Gesamtsitze eine Partei bekommt.
Drei Stimmen hat man bei der Stadtratswahl. Diese kann man alle einem Kandidaten geben (kumulieren) oder auf mehrere – auch unterschiedlicher Parteien – verteilen (panaschieren). Man kann auch einem Kandidaten zwei und einem anderen eine Stimme geben. Wichtig: Es dürfen nicht mehr als drei Kreuze auf dem Wahlzettel gemacht werden.
Wie funktioniert es mit der Briefwahl ?
Im Prinzip gibt es hier zwei Möglichkeiten. Die klassische funktioniert so: Man schickt die ausgefüllte Benachrichtigungskarte in einem frankierten Briefumschlag an die Stadt und bekommt dann die Stimmzettel per Post nach Hause geschickt. Dann macht man seine Kreuze und sendet die Unterlagen wieder zurück. Für die Rücksendung wird kein Porto fällig. Schneller und für viele einfacher ist das direkte Wählen im Wahlbüro am Pferdemarkt.
Dort kann man mit der Benachrichtigungskarte und seinem Ausweis bereits jetzt für alle Wahlen seine Stimmen abgeben. Für eine eventuelle Stichwahl kann man aber erst nach dem ersten Wahlgang abstimmen. Wichtig: Die Wahlbenachrichtigungskarte gilt auch für eine eventuelle Stichwahl und sollte somit nicht entsorgt werden.