Kein Szenario B, aber immer mit Maske
Schutzvorschriften in Schulen werden ausgeweitet – Kein Szenario B mehr
Oldenburg/abi – Unterricht im Szenario B, also Wechselunterricht, soll es nach den Sommerferien an den Oldenburger Schulen nicht mehr geben: Alle Kinder sollen in ihrem gewohnten Klassenverband am Unterricht in Präsenz teilnehmen.
Die Verpflichtung zum Tragen einer Maske wird an den Schulen aber ausgeweitet. Auch in den Grundschulen müssen ab Donnerstag während der Unterrichtszeiten Masken getragen werden. Außerdem gilt weiter die Regel, dass nach 20 Minuten die Unterrichtsräume stoßgelüftet werden müssen.
Sollte es in einer Klasse einen Coronafall in der Schülerschaft geben, wird das Oldenburger Gesundheitsamt entscheiden, wie viele Kinder in Quarantäne geschickt werden, was von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Die Stadt erklärt, was ab Donnerstag gilt.
Oldenburg – Bereits zum zweiten Mal startet in dieser Woche ein Schuljahr in der Corona-Pandemie. Welche Regeln für Einschulungsfeiern, in den Klassenräumen, in den Bussen und für das Testen der Schüler gelten, hat die Stadtverwaltung nun bekannt gegeben.
In welchem Szenario starten die Schulen ?
Der Schulbesuch nach den Sommerferien findet in Niedersachsen grundsätzlich im eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) statt, so auch in Oldenburg. Ein automatischer Wechsel ins Szenario B (Wechselunterricht an verschiedenen Wochentagen) ist nicht mehr vorgesehen. Es sind bei Corona-Fällen nur noch Einzelfallanordnungen des Gesundheitsamtes möglich. „Ziel ist es, die Schulen möglichst offen zu halten. Die Erteilung des Unterrichts in Präsenz hat höchste Priorität“, erklärt Stadtsprecher Reinhard Schenke.
Welche Verhaltensregeln gibt es ?
Die Sicherheitsvorkehrungen in den Schulen werden intensiviert. Jede Person ist verpflichtet, innerhalb von Schulgebäuden eine Mund-NasenBedeckung zu tragen. Das gilt auch für die Zeit im Unterricht und inzidenzunabhängig für alle Schuljahrgänge. Draußen auf dem Schulgelände muss keine Maske getragen werden. Ab 14 Jahren muss eine medizinische Maske getragen werden, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung können mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht befreit werden. Kindern in der ersten Klasse, im Schulkindergarten oder Schülern mit Unterstützungsbedarf kann auch in der Zwischenzeit ein kurzzeitiges Abnehmen der Maske ermöglicht werden. Maskenpausen für alle Kinder sind möglich während der Lüftungszeiten, beim Essen und beim Trinken.
„Es muss davon ausgegangen werden, dass die vierte Welle insbesondere im Bereich der noch zahlenmäßig weniger geimpften Kinder und Jugendlichen stattfinden wird“, sagt Schenke. Schulen würden also in quantitativer Hinsicht von der Pandemie besonders betroffen sein. Daher würden die Sicherheitsvorkehrungen intensiviert.
Wie geht es mit dem Testen weiter ?
Zuhause testen sollen sich die Schüler an den ersten sieben Schultagen nach den Ferien täglich. Anschließend stehen drei Selbsttests in der Woche an. Von der Testpflicht befreit sind Genesene und Geimpfte. Es wird weiterhin am bisherigen Lüftungskonzept „20-520“festgehalten. Das bedeutet, dass im Unterricht nach 20 Minuten fünf Minuten lang stoßgelüftet wird.
Welche Quarantänebestimmungen gibt es ?
Die Situation bei einem Corona-Fall an einer Schule wird vom Gesundheitsamt individuell eingeschätzt. Die möglichen Maßnahmen reichen von einer Quarantäne für die direkten Sitznachbarn bis zu einer Quarantäne für Klassenverbände und Kohorten. „Bisher war die Schließung einer Schule nicht erforderlich, Ziel ist es, das auch weiterhin zu vermeiden“, heißt es.
Wie viele Schüler und Lehrer sind geimpft ?
Dem Gesundheitsamt liegen keine verlässlichen Zahlen bezüglich der 12- bis 17-Jährigen vor. Am Donnerstag, 2. September, bietet das Oldenburger Impfzentrum für alle Schülerinnen und Schüler zwischen 12 und 17 Jahren eine Impfaktion ohne Anmeldung an (9 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr). Zur Impfquote der Oldenburger Lehrer liegen keine Zahlen vor. In Gesprächen mit Schulleitungen sei aber eine sehr hohe Quote gemeldet worden, so der Stadtsprecher.
Welche Regeln gelten bei Einschulungsfeiern ?
Eltern und andere Gäste dürfen an der Einschulung nur mit einem negativen Coronatest teilnehmen (ein PCR-Test ist 48 Stunden gültig, ein Antigen-Test 24 Stunden), wenn sie voll geimpft sind oder genesen (Nachweise erforderlich). Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind von der Testpflicht ausgenommen. Die neuen Erstklässler erhalten von den Schulen vor der Einschulung einen Selbsttest.
Gibt es Veränderungen im Schulbusverkehr ?
Die Oberschulen der Stadt Oldenburg werden auch weiterhin um 8.15 Uhr statt um 7.50 Uhr mit dem Unterricht beginnen. Eingeführt wurde dies Anfang des Jahres. So konnten die Linienbusse entlastet und Mindestabstände besser ermöglicht werden. Eine Verschiebung der Schulanfangszeiten an den IGS und Gymnasien ist aus Sicht der Schulen nicht möglich.
Oldenburg – Der Stadtelternrat Oldenburg hat in einem offenen Brief an den Niedersächsischen Kultusminister GrantHendrik Tonne sein Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, dass die neue CoronaVerordnung für die niedersächsischen Schulen Verschärfungen vorsieht. „Wir begrüßen es sehr, dass kein pauschaler Wechsel aller Schulen eines Kreises in ein Szenario B oder C vorgesehen ist, sondern in Abhängigkeit von der Lage vor Ort vom Gesundheitsamt angeordnet wird“, heißt es. Dies werde durch den großen Anteil bereits geimpfter Personen in der Bevölkerung ermöglicht. „Weiterhin wird durch diese Änderung sicher der Tatsache Rechnung getragen, dass Kinder selbst nur äußerst selten schwer an Covid-19 erkranken und hier die persönliche Risiko-Nutzen-Abwägung, auch im Vergleich zu anderen Lebensrisiken, klar auf eine wenig restriktive Vorgehensweise hindeutet.“Der Schutz vulnerabler Gruppen, der die Begründung für Einschränkungen auch bei Kindern zu Beginn der Pandemie liefere, sei anderweitig gewährleistet, da durch Impfstoffe ein weitaus besseres Mittel zur Verfügung stehe.
Der Stadtelternrat zeigt sich überrascht, dass insbesondere die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler ausgeweitet werden soll und pauschal in allen Schulgebäuden eine Maskenpflicht verordnet wird. Dies bedeute insbesondere für Grundschüler eine deutliche Verschärfung im Vergleich zum vergangenen Schuljahr, da nun erstmals in der Unterrichtszeit Masken zu tragen sind. Dies erschwere nachhaltig den Unterricht und gefährde den Lernerfolg, insbesondere in den neuen ersten Klassen. „Nach unserer Wahrnehmung hat sich in den letzten Wochen und Monaten ein Konsens herausgebildet, dass die Zeit der Sonderopfer von Schülerinnen und Schülern vorbei sein sollte“, heißt es in dem Brief. Dazu stünden die jetzigen Maßnahmen im Widerspruch. Den Schülern werde suggeriert, dass gerade sie und ihre Zusammenkünfte ein Risiko darstellen. Das widerspreche der Realität und sei eine psychische Belastung für die Kinder. Andere Altersgruppen würden aktuell immer größere Freiheiten erlangen. „Während ungeimpfte Kinder ein ähnliches Risiko wie geimpfte Erwachsene tragen, werden sie mit restriktiveren Maßnahmen konfrontiert. Die Vermittlung einer positiven Haltung gegenüber politischen Entscheidungen fällt hier schwer“, heißt es vom Stadtelternrat.