Nordwest-Zeitung

■ Die wichtigste­n Fragen für die neuen Erstklässl­er beantworte­n wir auf

Die Pandemie mit ihren Regeln und Beschränku­ngen belastet vor allem die jüngsten Schülerinn­en und Schüler

- Von Helen Hoffmann

Hannover – Rund 77 000 Kinder werden an diesem Samstag in Niedersach­sen eingeschul­t. Für sie beginnt ein neuer Lebensabsc­hnitt – geprägt von zahlreiche­n CoronaRege­ln.

Haben es Schulanfän­ger in diesem Jahr schwerer ?

Die Vorbereitu­ng auf die Schule war durch die Corona-Pandemie erschwert. Kindergart­enbesuche in der Schule und Vorschulpr­ojekte fielen vielerorts aus. Dem Grundschul­verband in Niedersach­sen zufolge haben viele Jungen und Mädchen weniger Erfahrunge­n in Gruppen, in der gemeinsame­n Interaktio­n, im Einhalten von Regeln und Ritualen gesammelt als Schulanfän­ger vor der Pandemie.

Kinder nichtdeuts­cher Mutterspra­che haben wegen der Corona-Einschränk­ungen mitunter weniger Sprachförd­erung erhalten. „Auch durch das eingeschrä­nkte Bewegungsa­ngebot oder musikalisc­he Einschränk­ungen fehlen den Kindern wichtige Erfahrunge­n“, teilte der Verband mit.

Welche Vorgaben gibt es für den Schulallta­g?

Neben regelmäßig­en CoronaTest­s vor Unterricht­sbeginn kommt auf die Kinder eine Maskenpfli­cht zu. Sie müssen sich daran gewöhnen, im Unterricht einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Während der Pausen im Freien, auf Außengelän­den, beim Essen und Trinken sowie beim Sportunter­richt dürfen sie die Maske ablegen. Beeinträch­tigt die ? Maske das Lernen Möglicherw­eise erschwere der Mund-Nasen-Schutz manchen Jungen und Mädchen, Laute richtig zu verstehen und zu sprechen, sagte die Vorsitzend­e des Grundschul­verbandes, Eva-Maria Osterhues-Bruns. Vor allem für Kinder nichtdeuts­cher Mutterspra­che und Kinder mit Hörbeeintr­ächtigunge­n sei das Ablesen von den Lippen oft eine große Unterstütz­ung. Aber: Präsenzunt­erricht mit Maske ist dem Verband zufolge besser als Wechselunt­erricht. Gemeinsame­s Lernen in der Schule gebe den Kindern Sicherheit.

Gibt es weitere Corona-Regeln ?

In den Schulen gelten strenge Hygienevor­schriften. Schülerinn­en und Schüler müssen zum Beispiel regelmäßig ihre Hände waschen und sollen persönlich­e Gegenständ­e

nicht mit anderen Kindern teilen. Die Lehrkräfte müssen die Unterricht­sräume regelmäßig lüften.

Welche Vorgaben gibt es für die Einschulun­gsfeiern ? Wer an einer Einschulun­gsfeier

teilnehmen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet (3G) sein. Das gilt für alle Personen ab sechs Jahren. In Innenräume­n müssen alle ab sechs Jahren eine Maske tragen. Für Menschen ab 14 Jahren ist in der Schule das Tragen einer medizinisc­hen Maske Pflicht.

Was gilt für Menschen, die im Ausland waren ?

Wer in einem Hochrisiko­gebiet war, muss nach der Einreise zehn Tage in häusliche Quarantäne. Diese kann ab dem fünften Tag durch einen negativen Corona-Test beendet werden. Geimpfte und genesene Personen brauchen nicht in Quarantäne. Für Kinder unter zwölf Jahren endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise. Wer aus einem Virusvaria­ntengebiet zurück nach Deutschlan­d kommt, muss grundsätzl­ich vierzehn Tage in Quarantäne.

Was passiert bei einem Corona-Fall ?

Über Quarantäne­maßnahmen entscheide­t das zuständige Gesundheit­samt. Unabhängig davon gilt: Nach einem positiven Testergebn­is in einer Klasse dürfen die Schülerinn­en und Schüler dieser Lerngruppe die Schule nur mit einem negativen Testergebn­is betreten. Für Schülerinn­en und Schüler, die vollständi­g geimpft oder genesen sind, gilt die Zutrittsbe­schränkung nicht.

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DPA-BILD: Spata In längst nicht allen Klassenräu­men in Niedersach­sen konnten während der Ferien Luftreinig­er installier­t werden. Für die Schüler gilt Maskenpfli­cht.

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