RKI gibt für Oldenburg falsche Inzidenzwerte an
Grenzwert von 50 überschritten – 3 G-Regel in geschlossenen Räumen
Oldenburg – Am zweiten Tag in Folge ist die vom Robert Koch-Institut (RKI) angegebene Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Oldenburg fehlerhaft. Nachdem es bereits am Donnerstag vergangener Woche zu einem Übertragungsfehler gekommen war, ist der Inzidenzwert durch den Fehler auch in dieser Woche stark nach unten gezogen worden.
„Mittwoch und Donnerstag haben wir in der Stadt 18 beziehungsweise 16 Neuinfektionen registriert“, teilt Stadtsprecher Reinhard Schenke die Zahlen des Gesundheitsamts mit. Obwohl die Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr nachrechne, sondern sich auf die Werte des RKI verlasse, sei es relativ eindeutig, dass die Inzidenz aktuell zwischen einem Wert von 50 und 60 liegen müsse.
Weil das RKI in dieser Woche an einem Tag für Oldenburg fälschlicherweise keine Neuinfektionen dokumentierte, sank die Inzidenz von einem Tag auf den nächsten von 56,6 auf 36. Am Freitag wurde dann ein Wert von 39,5 angegeben. „Erklären können wir uns diesen Fehler derzeit nicht“, sagt Schenke.
Fakt ist: Seit einer Woche liegt die Inzidenz über der 50er-Marke. Die Verwaltung hat reagiert und eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Freitag in Kraft getreten ist. Demnach gilt ab sofort in vielen Bereichen, darunter die Innengastronomie, Sport- und Kulturstätten, die 3 G-Regel. Sie greift vor allem in geschlossenen Räumlichkeiten.
Oldenburg – Geimpft, Getestet und Genesen – bereits seit Freitag gilt die sogenannte 3GRegel in Oldenburg beispielsweise in Schwimmbädern, Theatern oder der Innengastronomie.
Weil die Sieben-Tage-Inzidenz mittlerweile seit mehr als fünf Tagen über einem Wert von 50 liegt, musste die Stadt eine Allgemeinverfügung und somit die 3G-Regel erlassen.
Fehlerhafte RKI-Zahlen
Dabei verlasse man sich derzeit nicht auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), wie Stadtsprecher Reinhard Schenke sagt. Denn die seien sowohl am Donnerstag als auch am Freitag inkorrekt und mit 36 und 39,5 viel zu niedrig gewesen. An den entsprechenden Tagen habe das Gesundheitsamt 18 beziehungsweise 16 Neuinfektionen mit dem Coronavirus registriert. Das RKI hatte am Donnerstag jedoch für den Vortag keine einzige Neuinfektion in seine Statistik aufgenommen.
„Weil das RKI mittlerweile maßgeblich verantwortlich ist, rechnen wir die Inzidenz nicht mehr selbst nach. Es ist jedoch eindeutig, dass die Inlerinnen zidenz höher – zwischen 50 und 60 – liegen müsste“, sagt Schenke. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, könne sich die Stadt derzeit nicht erklären. Erst wenn die Inzidenz wieder an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter der 50er-Marke liegt, könne die 3G-Regel wieder entfallen, erklärt der Sprecher.
Bei einigen Oldenburgerinnen
und Oldenburgern haben sich nach Einführung der 3GRegel noch Fragen aufgetan:
Wie Schenke klarstellt, gilt sie vor allem in geschlossenen Räumen. Sowohl in der Außengastronomie, als auch beispielsweise im Einzelhandel spielt 3G keine Rolle.
Von der 3G-Regel ausgeschlossen sind Kinder unter sechs Jahren beziehungsweise
Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Landeskonzepts regelmäßig getestet werden (wir berichteten). Einen Testnachweis müssen sie nicht zwingend erbringen. Ein Blick in die Niedersächsische CoronaVerordnung zeigt: Schon ein Schülerausweis genügt. Laut Landesverordnung sind Schü
und Schüler auch in den Ferien von der Regel befreit.
Auch wer die Außengastronomie nutzt, ohne geimpft, getestet oder genesen zu sein, dürfe die Innenräume betreten, um die Toilette zu nutzen. „Das ist selbstverständlich“, sagt Schenke. Und ergänzt: „In dieser Situation kann man nicht erwarten, dass jede Kleinigkeit und Eventualität bis ins kleinste Detail schriftlich festgehalten wird.“
Konzept unzureichend
Fragen hatte es am Freitag auch wegen des Konzerts von Max Raabe & Palast Orchester gegeben, das am Sonntag in der Weser-Ems-Halle stattfinden sollte und „aufgrund von neuerlichen Auflagen des Ordnungsamts Oldenburg“vom Veranstalter verschoben wurde (wir berichteten). Laut Angaben der Stadt sei eine Veranstaltung dieser Größenordnung (mehr als 1000 Besucherinnen und Besucher) genehmigungspflichtig.
Das Hygienekonzept, das in der letzten Woche eingereicht worden sei, habe jedoch nicht die nötigen Abstandsregelungen berücksichtigt. „Das Konzept war nicht tragfähig. Daher haben wir uns dazu entschlossen, ihm nicht zuzustimmen“, sagt Schenke.