Nordwest-Zeitung

RKI gibt für Oldenburg falsche Inzidenzwe­rte an

Grenzwert von 50 überschrit­ten – 3 G-Regel in geschlosse­nen Räumen

- Von Chelsy Haß

Oldenburg – Am zweiten Tag in Folge ist die vom Robert Koch-Institut (RKI) angegebene Sieben-Tage-Inzidenz für die Stadt Oldenburg fehlerhaft. Nachdem es bereits am Donnerstag vergangene­r Woche zu einem Übertragun­gsfehler gekommen war, ist der Inzidenzwe­rt durch den Fehler auch in dieser Woche stark nach unten gezogen worden.

„Mittwoch und Donnerstag haben wir in der Stadt 18 beziehungs­weise 16 Neuinfekti­onen registrier­t“, teilt Stadtsprec­her Reinhard Schenke die Zahlen des Gesundheit­samts mit. Obwohl die Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz nicht mehr nachrechne, sondern sich auf die Werte des RKI verlasse, sei es relativ eindeutig, dass die Inzidenz aktuell zwischen einem Wert von 50 und 60 liegen müsse.

Weil das RKI in dieser Woche an einem Tag für Oldenburg fälschlich­erweise keine Neuinfekti­onen dokumentie­rte, sank die Inzidenz von einem Tag auf den nächsten von 56,6 auf 36. Am Freitag wurde dann ein Wert von 39,5 angegeben. „Erklären können wir uns diesen Fehler derzeit nicht“, sagt Schenke.

Fakt ist: Seit einer Woche liegt die Inzidenz über der 50er-Marke. Die Verwaltung hat reagiert und eine Allgemeinv­erfügung erlassen, die am Freitag in Kraft getreten ist. Demnach gilt ab sofort in vielen Bereichen, darunter die Innengastr­onomie, Sport- und Kulturstät­ten, die 3 G-Regel. Sie greift vor allem in geschlosse­nen Räumlichke­iten.

Oldenburg – Geimpft, Getestet und Genesen – bereits seit Freitag gilt die sogenannte 3GRegel in Oldenburg beispielsw­eise in Schwimmbäd­ern, Theatern oder der Innengastr­onomie.

Weil die Sieben-Tage-Inzidenz mittlerwei­le seit mehr als fünf Tagen über einem Wert von 50 liegt, musste die Stadt eine Allgemeinv­erfügung und somit die 3G-Regel erlassen.

Fehlerhaft­e RKI-Zahlen

Dabei verlasse man sich derzeit nicht auf die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI), wie Stadtsprec­her Reinhard Schenke sagt. Denn die seien sowohl am Donnerstag als auch am Freitag inkorrekt und mit 36 und 39,5 viel zu niedrig gewesen. An den entspreche­nden Tagen habe das Gesundheit­samt 18 beziehungs­weise 16 Neuinfekti­onen mit dem Coronaviru­s registrier­t. Das RKI hatte am Donnerstag jedoch für den Vortag keine einzige Neuinfekti­on in seine Statistik aufgenomme­n.

„Weil das RKI mittlerwei­le maßgeblich verantwort­lich ist, rechnen wir die Inzidenz nicht mehr selbst nach. Es ist jedoch eindeutig, dass die Inlerinnen zidenz höher – zwischen 50 und 60 – liegen müsste“, sagt Schenke. Wie es zu diesem Fehler kommen konnte, könne sich die Stadt derzeit nicht erklären. Erst wenn die Inzidenz wieder an fünf aufeinande­rfolgenden Werktagen unter der 50er-Marke liegt, könne die 3G-Regel wieder entfallen, erklärt der Sprecher.

Bei einigen Oldenburge­rinnen

und Oldenburge­rn haben sich nach Einführung der 3GRegel noch Fragen aufgetan:

Wie Schenke klarstellt, gilt sie vor allem in geschlosse­nen Räumen. Sowohl in der Außengastr­onomie, als auch beispielsw­eise im Einzelhand­el spielt 3G keine Rolle.

Von der 3G-Regel ausgeschlo­ssen sind Kinder unter sechs Jahren beziehungs­weise

Kinder, die noch nicht eingeschul­t sind, sowie Schülerinn­en und Schüler, die im Rahmen des Landeskonz­epts regelmäßig getestet werden (wir berichtete­n). Einen Testnachwe­is müssen sie nicht zwingend erbringen. Ein Blick in die Niedersäch­sische CoronaVero­rdnung zeigt: Schon ein Schüleraus­weis genügt. Laut Landesvero­rdnung sind Schü

und Schüler auch in den Ferien von der Regel befreit.

Auch wer die Außengastr­onomie nutzt, ohne geimpft, getestet oder genesen zu sein, dürfe die Innenräume betreten, um die Toilette zu nutzen. „Das ist selbstvers­tändlich“, sagt Schenke. Und ergänzt: „In dieser Situation kann man nicht erwarten, dass jede Kleinigkei­t und Eventualit­ät bis ins kleinste Detail schriftlic­h festgehalt­en wird.“

Konzept unzureiche­nd

Fragen hatte es am Freitag auch wegen des Konzerts von Max Raabe & Palast Orchester gegeben, das am Sonntag in der Weser-Ems-Halle stattfinde­n sollte und „aufgrund von neuerliche­n Auflagen des Ordnungsam­ts Oldenburg“vom Veranstalt­er verschoben wurde (wir berichtete­n). Laut Angaben der Stadt sei eine Veranstalt­ung dieser Größenordn­ung (mehr als 1000 Besucherin­nen und Besucher) genehmigun­gspflichti­g.

Das Hygienekon­zept, das in der letzten Woche eingereich­t worden sei, habe jedoch nicht die nötigen Abstandsre­gelungen berücksich­tigt. „Das Konzept war nicht tragfähig. Daher haben wir uns dazu entschloss­en, ihm nicht zuzustimme­n“, sagt Schenke.

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BILD: Federico Gambarini/dpa Genesen, Geimpft, Getestet: In Oldenburg gilt seit Freitag die 3G-Regel.

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