Was tun bei blockierten Ladesäulen?
Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Elektroautofahrer haben
Im Nordwesten – Wer sein Elektroauto aufladen möchte, kann mitunter eine böse Überraschung erleben. Etwa, wenn eine Säule durch einen Verbrenner oder ein anderes, nicht ladendes Fahrzeug, blockiert ist. Welche Rechte haben E-Auto-Fahrer in diesem Fall – und wie sieht es aus, wenn man es mit der Ladung nicht mehr bis zur nächsten Säule schafft? Wir haben bei der Polizei und der Stadtverwaltung nachgefragt:
■ Wie verhält es sich bei Ladesäulen auf einem öffentlichen Gelände?
Auf Grundlage des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) können die jeweiligen Kommunen selbst entscheiden, welche Regelungen sie für einen E-Parkplatz schaffen, teilt die Polizeidirektion Oldenburg-Wilhelmshaven auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Für den ruhenden Verkehr ist in Oldenburg in erster Linie das Ordnungsamt zuständig. Auf Nachfrage heißt es bei der Stadt Oldenburg: „Wenn Ladesäulen auf öffentlichen Flächen durch andere Fahrzeuge blockiert werden,
Laden und Parken nur für E-Fahrzeuge
helmshaven mit. Treibstoffmangel gilt als vermeidbar und wird daher nicht wie eine Panne gewertet. Da das Halten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten ist, wird dies mit einem Verwarngeld von 30 Euro (mit Behinderung anderer 35 Euro) geahndet. Ein Halten, das länger als drei Minuten dauert, gilt als Parken. Das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen wird mit 70 Euro Bußgeld plus einem Punkt geahndet, mit Behinderung anderer werden 85 Euro fällig und es gibt einen Punkt.
Wird dadurch ein Verkehrsunfall ausgelöst beträgt das Bußgeld 105 Euro plus einen Punkt.
■ Wie verhält es sich mit dem gern genutzten Argument von E-Auto-Fahrern, dass ein Zuparken von Ladesäulen das Gleiche ist wie das Blockieren einer Zapfsäule an der Tankstelle?
Dieser Vergleich ist laut der Polizeidirektion nicht zulässig. Bei den zuvor beschriebenen Fällen handelte es sich um kombinierte Fälle von Parken und Laden. Beim Betanken eines „Verbrenners“an einer Zapfsäule könne jedoch davon ausgegangen werden, dass dieser Vorgang zeitlich wesentlich schneller vonstattengeht und nicht mit einem Parkvorgang an gleicher Stelle verbunden ist.
■ Wie verhält es sich mit aufgestellten Schildern?
Die aufgestellten Verkehrszeichen sind laut Polizeidirektion bindend. Die Schilder geben etwa Auskunft darüber, wie lange ein E-Fahrzeug dort stehen darf. Manchmal gibt es eine Stundenbegrenzung und die Pflicht, einen Parkschein zu ziehen oder die Parkscheibe ins Auto zu legen.