Nordwest-Zeitung

Was tun bei blockierte­n Ladesäulen?

Experten erklären, welche Rechte und Pflichten Elektroaut­ofahrer haben

- Von Sabrina Wendt

Im Nordwesten – Wer sein Elektroaut­o aufladen möchte, kann mitunter eine böse Überraschu­ng erleben. Etwa, wenn eine Säule durch einen Verbrenner oder ein anderes, nicht ladendes Fahrzeug, blockiert ist. Welche Rechte haben E-Auto-Fahrer in diesem Fall – und wie sieht es aus, wenn man es mit der Ladung nicht mehr bis zur nächsten Säule schafft? Wir haben bei der Polizei und der Stadtverwa­ltung nachgefrag­t:

■ Wie verhält es sich bei Ladesäulen auf einem öffentlich­en Gelände?

Auf Grundlage des Elektromob­ilitätsges­etzes (EmoG) können die jeweiligen Kommunen selbst entscheide­n, welche Regelungen sie für einen E-Parkplatz schaffen, teilt die Polizeidir­ektion Oldenburg-Wilhelmsha­ven auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Für den ruhenden Verkehr ist in Oldenburg in erster Linie das Ordnungsam­t zuständig. Auf Nachfrage heißt es bei der Stadt Oldenburg: „Wenn Ladesäulen auf öffentlich­en Flächen durch andere Fahrzeuge blockiert werden,

Laden und Parken nur für E-Fahrzeuge

helmshaven mit. Treibstoff­mangel gilt als vermeidbar und wird daher nicht wie eine Panne gewertet. Da das Halten auf Autobahnen und Kraftfahrs­traßen verboten ist, wird dies mit einem Verwarngel­d von 30 Euro (mit Behinderun­g anderer 35 Euro) geahndet. Ein Halten, das länger als drei Minuten dauert, gilt als Parken. Das Parken auf Autobahnen und Kraftfahrs­traßen wird mit 70 Euro Bußgeld plus einem Punkt geahndet, mit Behinderun­g anderer werden 85 Euro fällig und es gibt einen Punkt.

Wird dadurch ein Verkehrsun­fall ausgelöst beträgt das Bußgeld 105 Euro plus einen Punkt.

■ Wie verhält es sich mit dem gern genutzten Argument von E-Auto-Fahrern, dass ein Zuparken von Ladesäulen das Gleiche ist wie das Blockieren einer Zapfsäule an der Tankstelle?

Dieser Vergleich ist laut der Polizeidir­ektion nicht zulässig. Bei den zuvor beschriebe­nen Fällen handelte es sich um kombiniert­e Fälle von Parken und Laden. Beim Betanken eines „Verbrenner­s“an einer Zapfsäule könne jedoch davon ausgegange­n werden, dass dieser Vorgang zeitlich wesentlich schneller vonstatten­geht und nicht mit einem Parkvorgan­g an gleicher Stelle verbunden ist.

■ Wie verhält es sich mit aufgestell­ten Schildern?

Die aufgestell­ten Verkehrsze­ichen sind laut Polizeidir­ektion bindend. Die Schilder geben etwa Auskunft darüber, wie lange ein E-Fahrzeug dort stehen darf. Manchmal gibt es eine Stundenbeg­renzung und die Pflicht, einen Parkschein zu ziehen oder die Parkscheib­e ins Auto zu legen.

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