Wer auf E-Parkplätzen stehen darf
Auf einem E-Parkplatz
dürfen in der Regel nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen stehen. Ob das Parken kostenlos ist, entscheidet die jeweilige Kommune. Wer einen E-Auto-Parkplatz blockiert, dem droht ein Verwarngeld von 55 Euro, schlimmstenfalls sogar der Abschleppwagen.
Ein E-Kennzeichen
erhalten laut Elektromobilitätsgesetz (EmoG) aus dem Jahr 2015 neben rein elektrisch betriebenen
können E-Auto-Fahrer die Stadtverwaltung über das Service-Center informieren (Tel. 0441/235 44 44).“
■ Und was ist zu tun, wenn es sich um ein privates Grundstück handelt?
Auf einem privaten Gelände gelten die Willenserklärungen des Eigentümers, heißt es vonseiten der Polizeidirektion Oldenburg-Wilhelmshaven. Bei einem privaten Parkplatz werde „kein Verwarngeld oder Bußgeld erhoben“. Ein Abschleppen des Fahrzeugs käme grundsätzlich nur durch
Bei Ladeplätzen ist
wichtig, auf die Schilder zu achten. Ist Parken ohne Laden zulässig? Ist das Parken während des Ladens kostenlos und wie lange darf überhaupt geladen werden?
den Eigentümer des Parkplatzes infrage.
■ Welche Sorgfaltspflicht haben E-Auto-Fahrer, etwa, wenn der Akku so leer ist, dass andere Säulen nicht mehr erreichbar sind?
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet vor dem Beginn einer Fahrt und auch währenddessen darauf zu achten, dass er stets über genügend Treibstoff – in diesem Fall also Ladung des Akkus – verfügt, teilt die Polizeidirektion Oldenburg-Wil