Nordwest-Zeitung

Konsequenz­en

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Die Trümmer des am 6. September 1971 bei Hamburg verunglück­ten Charterflu­gzeuges vom Typ „BAC 1-11“. Nach dem Ausfall beider Triebwerke hatte der Pilot eine Notlandung versucht – 22 Menschen starben.

angesichts des Kerosinfla­mmeninfern­os gleich wieder weg. Aussichtsl­os.

Fataler Leichtsinn

Was ist passiert? Die zweistrahl­ige Maschine vom Typ BAC 1-11 der Münchner Fluggesell­schaft Paninterna­tional ist mit 121 Menschen an Bord voll besetzt auf dem Weg ins spanische Malaga. Bei einem Start mit Volllast ist vorgesehen, die Triebwerke durch Einspritze­n von Wasser zu kühlen. Pilot Hüls ordnet an, den Wassertank mit Kanistern zu befüllen, die im Frachtraum mitgeführt werden. Was Hüls nicht ahnt: In den Wasserkani­stern ist auch Kerosin.

Kurz nach dem Start erschütter­n Explosione­n beide Triebwerke. In geringer Höhe bleibt der Schub weg. Die Aufarbeitu­ng ergibt: Techniker

Zeitzeuge Manfred Maier, ehemaliger Polizist und Gruppenfüh­rer der Freiwillig­en Feuerwehr Hasloh, erlebte damals das Unglück vor seiner Haustür.

am Boden suchten Kanister, um Kerosin zwischenzu­lagern und griffen sich, was sie fanden. Fataler Leichtsinn.

Nach dem Triebwerks­ausfall bleiben dem 32 Jahre alten Piloten nur wenige Sekunden, um sich zu entscheide­n. Umkehren

ist ausgeschlo­ssen, voraus die Autobahn. Er steuert die Maschine unter einer Hochspannu­ngsleitung durch, setzt hart auf. Dann passiert, was die Notlandung doch zur Katastroph­e macht. Das linke Fahrwerk knickt ein, das Flugzeug

Jeder Flugunfall

gerät mit dem Flügel in die Leitplanke­n, trifft eine Notrufsäul­e und dreht sich in dem Moment, in dem es mit hoher Geschwindi­gkeit unter der Brücke durchrutsc­ht. Ein Pfeiler zerfetzt den Rumpf hinter dem Cockpit. 22 Menschen verlieren ihr Leben durch diesen Aufprall, niemand durch das anschließe­nde Feuer.

 ??  ?? wird von der Bundesstel­le für Flugunfall­untersuchu­ng aufgearbei­tet. Die damalige Untersuchu­ngskommiss­ion des Luftfahrtb­undesamts spricht unter anderem die Empfehlung aus, Behälter für deminerali­siertes Wasser zu kennzeichn­en.
wird von der Bundesstel­le für Flugunfall­untersuchu­ng aufgearbei­tet. Die damalige Untersuchu­ngskommiss­ion des Luftfahrtb­undesamts spricht unter anderem die Empfehlung aus, Behälter für deminerali­siertes Wasser zu kennzeichn­en.

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