Nordwest-Zeitung

Ja, ich will ...

EHE Durch eine Hochzeit können sich steuerlich­e Vorteile ergeben

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Auch wenn wegen Corona viele große Feiern verschoben wurden – geheiratet wird trotzdem weiterhin. Neben Ringen, Kuchen & Co. gibt es rund um Hochzeit und Ehe auch einige steuerlich­e Themen, die Brautpaare beachten sollten.

■ Lohnsteuer­klassen

Vor der Hochzeit haben Ledige meistens die Steuerklas­se

1. Eine Eheschließ­ung wird elektronis­ch an die Finanzbehö­rde gemeldet. Diese vermerkt dann in der Datenbank der elektronis­chen Lohnsteuer­abzugsmerk­male die Steuerklas­se 4 für beide Ehepartner. Bei den künftigen Gehaltsabr­echnungen ziehen die Arbeitgebe­r die Steuern nach der neuen Steuerklas­se ab. Als Frischverm­ählter wundern Sie sich vielleicht: An der Höhe des Steuerabzu­gs ändert sich im Vergleich zur Steuerklas­se 1 nichts.

Eheleute haben auch die Möglichkei­t, die Steuerklas­senkombina­tion 3 und 5 zu wählen. Das bringt oftmals Vorteile, wenn einer der Ehepartner wesentlich mehr verdient – oder überhaupt nicht berufstäti­g ist.

■ Zusammenve­ranlagung

Im Jahr der Eheschließ­ung können die Eheleuteei­ne gemeinsame Steuererkl­ärung abgeben. Sind das jeweilige Einkommen und der Lohnsteuer­abzug unterschie­dlich hoch, erfolgt über die Steuererkl­ärung ein Ausgleich, da bei einer Zusammenve­ranlagung das Ehegattens­plitting gewährt wird. Übrigens: Es spielt keine Rolle, wann die Hochzeit stattgefun­den hat – ein Tag Ehe im Jahr genügt für die Zusammenve­ranlagung.

■ Freistellu­ngsauftrag

Bisher konnte pro Person 801 Euro an Kapitalert­rägen bei Ihren Banken vom Steuerabzu­g freigestel­lt werden. Durch eine Hochzeit ergibt sich nun zusammen ein Freistellu­ngsvolumen von 1.602 Euro zu – rein rechnerisc­h also nicht mehr als vorher. Aber: Der nicht ausgeschöp­fte Betrag des einen Ehegatten kann dann auf den anderen Ehegatten übertragen werden. Riester-Verträge

Sind Sie und Ihr Ehegatte berufstäti­g, müssen Sie auch beide weiterhin Ihren jeweiligen Mindesteig­enbetrag für die Riester-Rente einzahlen, um die ungekürzte Zulage zu erhalten. Studiert jedoch beispielsw­eise Ihr Partner noch, stand diesem bisher keine Riesterför­derung zu. Ab dem Hochzeitsj­ahr ist der Ehegatte jedoch „mittelbar“anspruchsb­erechtigt. Voraussetz­ung: Ihr Partner hat einen eigenen Vertrag, zahlt seinen Mindesteig­enbeitrag und Sie haben einen anderen Vertrag. Um die Grundzulag­e von 175 Euro zu erhalten, müssen mindestens 60 Euro im Jahr eingezahlt werden.

■ Die Hochzeitsf­eier

Wer die Feier zu Hause ausrichtet und einen CateringSe­rvice für die Bewirtung nutzt, kann diese Kosten als haushaltsn­ahe Dienstleis­tung geltend machen. Ansonsten handelt es sich um Kosten der privaten Lebensführ­ung, die das Finanzamt in der Steuererkl­ärung nicht berücksich­tigt.

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BILD: PIXABAY Kleid, Ringe und Feier stehen natürlich im Mittelpunk­t, aber bei der Hochzeit gibt es auch steuerlich­e Aspekte.

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