Erneut Vorwürfe gegen die Polizei
Dreifachmord vom Starnberger See: Gab es verbotene Verhörmethoden?
München – Der erste Blick auf den Tatort war wohl der falsche – doch wie richtig war der zweite? Der Aufsehen erregende Prozess um den Mord an einer Familie in Starnberg wirft neue Fragen auf.
Am Anfang der Verhandlung steht ein brisanter Antrag: Die Verteidigung des als Mittäter angeklagten 20 Jahre alten Slowaken will verhindern, dass die Aussage des Haupttäters bei der Polizei als Beweismittel berücksichtigt wird. Der Grund: Sie wirft der Polizei nicht weniger als Folter vor.
Geständnis abgelegt
Der unter anderem wegen Mordes angeklagte 21-Jährige hatte nach Polizeiangaben in einer Arrestzelle in Fürstenfeldbruck einmalig ein Geständnis abgelegt und seinen Freund und Mitbewohner, den 20-Jährigen, als Komplizen belastet.
In dem Antrag heißt es nun: Die „angeblich gewonnenen Informationen beruhen auf verbotenen Vernehmungsmethoden“. Die Anwälte werfen der Polizei „Erniedrigung, Quälerei und Misshandlung“bei dem Verhör in Fürstenfeldbruck vor. Die Polizei weist das entschieden zurück: „Der Vorwurf der Folter entbehrt jeglicher Grundlage“, sagt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, die Staatsanwaltschaft München II schließt sich dieser Stellungnahme an.
„Die Zelle war dunkel, abgesehen von einer Neonlampe“, führen die Anwälte weiter aus. Der Angeklagte, der ihren mitangeklagten Mandanten in seiner Aussage belastete, sei „entweder ganz nackt oder nur mit einer Unterhose bekleidet und darüber hinaus lediglich notdürftig mit einer braunen Decke“versorgt gewesen. Aufgrund einer schweren Neurodermitis habe der junge Mann „blutige Stellen am gesamten Körper“gehabt.
Die Vernehmung des Deutschen, der möglicherweise auch noch unter Drogeneinfluss gestanden und darum nicht vernehmungsfähig gewesen sein könnte, wurde nicht aufgezeichnet. Dadurch habe „die Folter (...) offensichtlich kaschiert werden“sollen, so Rechtsanwalt Alexander Stevens. Die Befragung sei „in der Haftzelle, ohne jegliche Protokollierung oder vorgeschriebene Aufzeichnung“erfolgt.
Polizei hält sich bedeckt
Die Polizei will sich zu den Vorwürfen weiter nicht äußern. „Es gebietet der Respekt vor der Justiz, dass die Polizei in einem laufenden Gerichtsverfahren zu Vorgängen, die in diesem Verfahren behandelt werden, keine Auskunft erteilt. Sofern die Verteidigung derartige Vorwürfe bei Gericht vorbringt, werden sie Gegenstand der richterlichen Überprüfung sein“, sagt der Sprecher.